Hartz IV nimmt Obdachlosen in seiner Wohnung auf

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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NX650
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Hartz IV nimmt Obdachlosen in seiner Wohnung auf

Beitrag von NX650 »

Hallo Leute
Hartz IV-ler nimmt in seiner Wohnung einen Obdachlosen nebst Hund auf! Lassen den Hund allein in der Wohnung zurück und geben dem Hund kaum Auslauf! Jedenfalls sind jetzt bei dem Schneewetter keine Hundespuren vor der Eingang zu sehen... der Hund kläfft laut und kackt wohl auch in die Wohnung!
Was meint Ihr dazu? Ist das vertretbar und zumutbar für das Tier und Mitbewohner?
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo NX,

ich würde malanfragen ob man Helfen kann. Könnte ja sein das die Beiden Krank sind!
Kenne aber die umstände nicht, wäre ja denkbar das du übertreibst oder was passiert ist.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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ist glück, doch leben mehr.
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NX650
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Beitrag von NX650 »

Könnte auch sein, dass ich die ganze Geschichte erfunden habe?

Warum stellst Du meine Aussage infrage?

Ich habe die Situation nach bestem Wissen und Gewissen neutral geschildert!
Wir haben die beiden auch schon angesprochen: Antwort war, wir hätten keine Vorschriften zu machen! Das Thema sei für sie erledigt!
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

NA,
Wir haben die beiden auch schon angesprochen: Antwort war, wir hätten keine Vorschriften zu machen! Das Thema sei für sie erledigt!
ich stelle das nicht in frage! Nur ich bin nicht dort also muss ich hinterfragen um mir ein Bild machen zu können. Da ihr sie schon angesprochen habtund das wohl keinen erfolg hat, kommt nur noch der Tierschutz in Frage, also Schriftlich eine Anzeige Formulieren, diese kann ruhig Anonym sein, eine Kopie vorsorglich zur STaatsanwaltschaft und eine zum Tierschutz das Original, Versehen mit den zusatz-zustelladressen ab zur Polizei, evtl. noch ein exemplar an das Veterinäramt. Dann habt ihr fast alles in eurer macht stehende getan um dem Tier zu Helfen.
Hoffe das es funktioniert, jedoch wenn nach einiger Zeit nichts passiert könntet ihr eine Kopie der vollständigkeit halber an die Presse (B) senden, mit original-Datum, und diese um Hilfe bitten (weil eben nichts passiert ist) das ist der letzte "Legale" weg.

Gruß und viel Glück für den Wuff Ziggi
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NX650
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Beitrag von NX650 »

Liebe Ziggi
vielen Dank!
Habe gestern versucht das Tierheim,bzw den Tierschutzverein anzurufen! Dauernd besetzt! Hingefahren, leider vor 5 minuten Geschäftsschluss! Bei Polizei gewesen die sagt:! Sache des Ordnungsamtes! Ordnungsamt auch Dienstschluss! Habe dann gestern 17:30 per e-mail den Fall dort geschildert, bin gespannt was jetzt passiert!
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo NX,
Logo Bundesministerium der Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Daes ein Gesetz gibt ist zur einhaltung dieser Gesetze zunächst diePolizei Verpflichtet, da der Tierhalter (offensichtlich ) einen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz verstösst würde ich der Polizei mit einer Anzeige( bei der Staatsanwalschaft) wegen Strafvereitelung im Amt androhen. Es ist soweit ich es deinen Worten entnehmen kann, Gefahr in Verzug.
Ziggi
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NX650
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Beitrag von NX650 »

Die Vorgeschichte ist euch ja bekannt!

Resultat nach einigen Telefonaten und Rechtsauskünften: Kann man nichts gegen machen, Alles Rechtens!!


Sind ehemalige Redakteure unter uns? Oder hat jemand Kontakt zur schreibenen Zunft?

Hier vielleicht mal der Vorschlag für eine Story, passend zur Jahreszeit!

Hartz IV Empfänger
Nimmt Obdachlose in seiner Wohnung auf, auch mit kläffendem Hund –(auch Schäferhundgröße) – kein Problem!

Ist das nicht eine ehrenhafte Geste?
Auf Grund der zur Zeit herrschenden Kälte, einen fremden hilfsbedürftigen Mitmenschen in der eigenen Wohnung aufnehmen, ihn dort nächtigen lassen, noch dazu mit einem Hund, der sonst nur die Freiheit kennt..(und wahrscheinlich gewohnt ist das zu machen- was, wo, wann und wohin er möchte)

Solchen Menschen gehört doch Respekt gezollt!!
Und vor Allem, öffentliche Anerkennung!

Vielleicht gibt es noch weitere hilfsbereite Mitbürger und Mitbürgerinnen die gleiches Engagement zeigen, oder durch solch einen Artikel animiert werden gleiches zu tun?

Dann vielleicht noch die gesetzlichen Rahmenbedingungen anführen und das Ganze aus der Sicht des Vermieters und des Amtes betrachten?
Im Gegensatz zum Vermieter, freut sich- das Amt : Hat 2 Personen zum (Miet)-Preis von einem untergebracht... Und einem Obdachlosen eine Bleibe geschaffen! Wieder ein Pluspunkt in ihrer Statistik!!

Mietrecht:
Sechs Wochen darf ein Mieter Besuchern ein Übernachtungsmöglichkeit bieten! (Auch mit Hund! Der Hund darf nur nicht allein in der Wohnung zurückgelassen werden!)
http://www.immowelt.de/recht/mietrecht/ ... rvermieten
Wenn der Vermieter Glück hat ist dann die Sache gegessen!!
Aber:.....................
Bei Einzug eines Partners gilt: Eine Erlaubnis des Vermieters ist nicht erforderlich. Der Einzug muss ihm aber mitgeteilt werden. Bei unverheirateten, auch gleichgeschlechtlichen Paaren gilt, dass hier immer von einem berechtigten Interesse ausgegangen wird.
Der Mieter hat also einen Anspruch darauf, dass ihm die Erlaubnis erteilt wird. Das ist Deutsches Recht- Basta!!
Nun aber Prost!
Wer ist nun Partner, wer Bekannter, wer Freund?

Dem Vermieter (In diesem speziellen Fall eine 78 jährige Vermieterin) bleibt nur, sich mit der Situation arrangieren, oder dagegen zu klagen!!
Für den Vermieter sind beides Stresssituationen!

Solche Machenschaften, vielleicht sogar noch vom Amt unterstützt, denn wer Weiß; Notsituation; wohin mit den Obdachlosen bei dieser Witterung? Lösung: Zwangseinquartierungen bei Hartz IV-lern, werfen ein tolles Licht nicht nur auf das Ansehen der Hartz IVler!!
Zuletzt geändert von NX650 am 13.01.2010 11:20, insgesamt 1-mal geändert.
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Man NX,

schau mal:
Nicht wegsehen, sondern helfen

Immer wieder kommt es vor, dass Bürger Zeugen einer Tierquälerei werden oder ein Tier finden, dem sie helfen möchten. Was können Sie in solchen Fällen tun?

Sie haben eine Tierquälerei beobachtet?
Versuchen Sie auf jeden Fall, Ruhe zu bewahren.


* Sichern Sie Beweise.

* Bitten Sie Zeugen um eine eidesstattliche Versicherung.

* Wenn immer möglich, machen Sie Fotos.

* Notieren Sie sich Autonummern und Anschriften.


In einem eindeutigen Fall von Tierquälerei haben Sie die Möglichkeit, Strafanzeige bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft zu stellen. Das ist für Sie nicht mit Kosten verbunden und hilft, Tierquäler dingfest zu machen.




Sie sind sich nicht sicher?
Wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt, der Amtstierarzt ist für Tierschutzprobleme zuständig.
Oder nehmen Sie Kontakt mit dem örtlichen Tierschutzverein auf, der Mitglied im Deutschen Tierschutzbund ist. Dort hilft man gerne weiter.
Genau das habe ich dir geschrieben, nun habe ich es rausgesucht, hier: http://www.tierschutzbund.de/62.html
Das Väterenäramt ist zuständig für solche fälle, die Hausbesitzerin ist nur fast machtlos! sie kann unter umständen dem "Gast" Hausverbot erteilen, ist aber denke ich nicht die lösung, ich fände es besser wenn dem Tier ansich geholfen wird, weiss ja nicht ob das Tier evtl. eine Gesundheitliche einschränkung hat. Und nein ich meine nicht das du übertreibst nur irgendwie hast du der Polizei nicht richtig gesagt das du einen verstoss gegen § 2 Abs. 1+2 melden möchtest oder der Beamte ist eben einfach nicht fähig gewesen dir zu folgen! Ich würde erneut zu der Pol. gehen und mit dem Vorgesetzten (Revierleiter) reden wollen, würde ihn Fragen warum die Anzeige nicht angenommen wurde, und warum das Staatsorgan nicht seiner Verpflichtung nachkommen soll sowie auf das Ordnungsamt verweist. Das dieses nicht ok ist und wie dieser sich dazu äussert. Du kannst ihn ja bitten das ein Beamter sich vorort um die versorgung des Wirbeltieres überzeugt, da ja Gefahr in Verzug ist( Das Tier könnte wegen des fehlenden auslaufes evtl. zur gefahr werden und dann müsste die Pol. evtl. ausrücken um Menschenleben zu retten, das wäre wiederum nicht im sinne des erfinders(/ Gesetztgebers).
Ich würde, wenn der Revierleiter nicht die nötige einsicht zeigt auch mit einer Anzeige bei der Stattsanwaltschaft gegen das Revier und die Beamten wegen nichtbeachtung der Gesetze sowie aller anderen in darauf resultierenden vorfälle Farlässig erfolgten taten sowie verletzungen androhen. Nun ich bin nicht du, ich habe keinew Angst vor Behörden und wenn es darauf ankommt habe ich auch einen RA der hinter mir Steht. So nun mach etwas daraus und versuche mal das Väterinäramt, Tierschutzbund und Polizei/Stattsanwaltschaft.

Davon das eine Zeitung darüber Schreibt wird dem Tier nicht geholfen.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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Alles was der Staat dir giebt,
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NX650
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Beitrag von NX650 »

Danke Ziggi!

Das mit der Zeitung war auch nicht auf die Situation des Hundes abgezielt, sondern auf die gesammte Situation!

Der Hund bedarf natürlich spezieller Aufmerksamkeit!!
Ich habe den Wohnungseigentümer(also den Mieter) nochmals darauf hingewiesen, dass der Hund nicht allein in der Wohnung zurückgelassen werden darf! und das der Hund auch seinen Auslauf braucht! Seit dem ist von dem Hund nichts mehr zu hören! (Zu sehen war vorher kaum etwas)
Werde die Polizei mal bitten sich der Sache anzunehmen!
Nicht das die dem Hund einen Maulkorb verpasst haben!
Corica
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Beitrag von Corica »

NX650 hat geschrieben:Danke Ziggi!

Das mit der Zeitung war auch nicht auf die Situation des Hundes abgezielt, sondern auf die gesammte Situation!

Der Hund bedarf natürlich spezieller Aufmerksamkeit!!
Ich habe den Wohnungseigentümer(also den Mieter) nochmals darauf hingewiesen, dass der Hund nicht allein in der Wohnung zurückgelassen werden darf! und das der Hund auch seinen Auslauf braucht! Seit dem ist von dem Hund nichts mehr zu hören! (Zu sehen war vorher kaum etwas)
Werde die Polizei mal bitten sich der Sache anzunehmen!
Nicht das die dem Hund einen Maulkorb verpasst haben!
bist du der blokbeobachter ?
es gibt bestimmt andere dinge die wichtiger sind !

LG dieter
NX650
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Beitrag von NX650 »

Corica hat geschrieben:
NX650 hat geschrieben:Danke Ziggi!

bist du der blokbeobachter ?
es gibt bestimmt andere dinge die wichtiger sind !

LG dieter
Hallo Klugscheißer!
Nein bin ich nicht, das ist Prävention!
Kannst Dein Kind ja mal hier vorbeischicken wenn das Herrchen versucht den Hund auszuführen und der Hund alles Ankläfft und auf alles losgeht was sich bewegt!!!! Da möchte ich gerade Dich mal sehen!
Und hier in 500m Entfernung sind 1 Grund- eine Ganztags- eine Behindertenschule und in 100m direkt der Eingang eines Kindergartens! Und ein Schulweg verläuft genau am Hunde-Haus vorbei!! Wenn der Hund sich mal losreißen und ammoklaufen sollte, was dann?
Dann ist das Geschreie groß! Der Besitzer dünner junger "Mann", schätze ihn so auf 55-60 Kg wenns hochkommt! Und sein Hund so ein 30-35 Kg Brocken! Wenn der sich an der Leine hochmacht ist er so groß wie sein Besitzer! Er steht ihm Auge in Auge gegenüber!
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Leute, nicht angiften, BITTE.

Bitte keine Grosse Diskussion über Blockwart( Den Nickname trage isch übrigens hier mit STolz im Haus, ist aber von meinen Nachbarn lieb gemeint, sagen halt: Unser "Blockwart, Mutter Beimer" ) ist also nicht immer ein Böse genmeinter ausdruck, und
Klugscheißer!
wenn man es genau betrachtet ist auch nicht immer ein Schimpfwort.

Denke das die Problematik sich ja etwas entschärft hat,nachdem der Hundebesitzer ein 2.tes mal angesprochen hat.
Davon mal abgesehen, ich hatte seinerzeit mit 3,5Jahren Lebensalter einen Grossen Schäferhund alleine an der Leine Spazieren geführt ( ich 3 - Hund 3)
der musste nicht hochspringen um mir in die Augen zu sehen, war sogenannter Kinderbeisser und Zwingerhund, meine Eltern hatten ihn vorm Einschläfern gerettet und sind das risiko trotz 4 Kindern eingegangen und ???
Nach ca 4 Std. oder so, waren Wuff und ich ein Herz und eine Seele, kein Kind wurde in meinem beisein Gebissen und wenn ich dabei war hat unser Wuff nur auf mich gehört. Es ist nicht die Grösse die das Tier Gefährlich macht, es ist wenn, dann ein unfähiger Hundehalter. Deshalb:
Jedenfalls sind jetzt bei dem Schneewetter keine Hundespuren vor der Eingang zu sehen... der Hund kläfft laut ...........................
Was meint Ihr dazu? Ist das vertretbar und zumutbar für das Tier und Mitbewohner?
ist der Hund zu schützen, auch wenn das Treppenhaus Stinkt, wer sagt und´s das der Hund überall hingekackt hat?

So und nun bitte ende im Gelände.


Ziggi
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

daher werde ich das hier mal closen XD
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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