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WG mit einen U25 Hartz 4 Mitbewohner ?

Verfasst: 11.01.2010 13:01
von Tronje
Guten Tag

Ich bin 30 Jahre alt und bin Mieterin einer 3,5 Zimmer Wohnung. Ich habe zwei Personen beim Vermieter angegeben, der dies auch bei den Nebenkosten berechnet.

Ich habe nun vor, mein ein Raum mit 10 qm zu vergeben/vermieten. Nun habe ich jemanden wohl gefunden, der in dieses Zimmer einziehen wollte. Ein Kollege von mir ( kein Partner/Freund)
Mein Wohnzimmer ( 23 qm ) wollte ich als Gemeinschaftszimmer umbauen und meine Wertsachen in mein Zimmer packen.

Nun ist das Problem, diese Person ist Männlich ( 22 Jahre jung )- und unter 25 Jahren und bekommt Hartz 4 - da er ab 01.02.2010 eine Umschulung anfängt.
Er will von seiner Borderliner-Mutter weg. Er wohnt mit Ihr in einer 2,5 Raum wohnung....und die belastung aufgrund der Enge wächst bei beiden und breitet für beide zunehmend Stress


Meint Ihr , gibt es dort Probleme mit dem Amt, dass ich am Ende für mein Mitbewohner zahlen muss ?

Verfasst: 11.01.2010 16:51
von Ziggi
Hallo Tronje ,
dein Bekannter/Kollege sollte sich vom Jugendamt eine bestätigung der Dringlichkeit besorgen. Dann wird es keine GrossenProbleme geben. Ihr müsst allerdings von Vorneherein einen WG-Mietvertrag haben.

Gruß Ziggi

Verfasst: 11.01.2010 22:24
von Melinde
Hallo Tronje
(Ergänzend zu Ziggi):

Dein Vorhaben ist ehrenwert doch macht euch auf Probleme mit der ARGE gefasst.
Es fängt schonmal damit an das der junge Mann als u25 die Genehmigung zum Auszug aus dem Elternhaus benötigt. Das könnte im Zusammenhang mit seiner kranken Mutter zwar durchaus klappen weil es als schwerwiegender sozialer Grund angesehen werden kann der einen Auszug rechtfertigt. Dazu ist eine Bestätigung des Arztes notwendig der die Unmöglichkeit eines Zusammenlebens mit der Mutter bescheinigt.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat ein Thesenpapier zu dem Thema herausgebracht an dem sich die ARGEn orientieren.
Lies Dir das mal hier nach.
Ganz wichtig ist es das noch bevor irgendein Umzug stattfindet eine schriftliche Genehmigung sowie Kostenübernahme für die Miete und was dazugehört vorliegt. Zieht er ohne Genehmigung um gibt es keine Kosten der Unterkunft und nur einen auf 80 % reduzierten Regelbedarf. Als alleinstehender stehen ihm 100 % zu.
Der Untermietvertrag muss wasserdicht formuliert sein, lediglich die Überlassung von Wohnraum und keinerlei gemeinsames wirtschaften im Haushalt beinhalten. Küchen- und Badbenutzung samt der entsprechenden Utensilien klar als getrennt regeln.
Es ist immer so das ARGEn beim Zusammenzug von zwei Menschen (besonders bei unterschiedlichem Geschlecht) vermuten das sie gemeinsam wirtschaften und damit gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet sind. Dann werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen, Dein Einkommen wird angerechnet.
In einer zeitlich begrenzt verfügbaren Datei kannst Du auch mal nachlesen wie der diesbezügliche Gesetzestext in der Kommentierung erläutert wird. (24-Std-Text)

Gruss