WG mit einen U25 Hartz 4 Mitbewohner ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Tronje
Beiträge: 1
Registriert: 11.01.2010 12:47

WG mit einen U25 Hartz 4 Mitbewohner ?

Beitrag von Tronje »

Guten Tag

Ich bin 30 Jahre alt und bin Mieterin einer 3,5 Zimmer Wohnung. Ich habe zwei Personen beim Vermieter angegeben, der dies auch bei den Nebenkosten berechnet.

Ich habe nun vor, mein ein Raum mit 10 qm zu vergeben/vermieten. Nun habe ich jemanden wohl gefunden, der in dieses Zimmer einziehen wollte. Ein Kollege von mir ( kein Partner/Freund)
Mein Wohnzimmer ( 23 qm ) wollte ich als Gemeinschaftszimmer umbauen und meine Wertsachen in mein Zimmer packen.

Nun ist das Problem, diese Person ist Männlich ( 22 Jahre jung )- und unter 25 Jahren und bekommt Hartz 4 - da er ab 01.02.2010 eine Umschulung anfängt.
Er will von seiner Borderliner-Mutter weg. Er wohnt mit Ihr in einer 2,5 Raum wohnung....und die belastung aufgrund der Enge wächst bei beiden und breitet für beide zunehmend Stress


Meint Ihr , gibt es dort Probleme mit dem Amt, dass ich am Ende für mein Mitbewohner zahlen muss ?
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Tronje ,
dein Bekannter/Kollege sollte sich vom Jugendamt eine bestätigung der Dringlichkeit besorgen. Dann wird es keine GrossenProbleme geben. Ihr müsst allerdings von Vorneherein einen WG-Mietvertrag haben.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Tronje
(Ergänzend zu Ziggi):

Dein Vorhaben ist ehrenwert doch macht euch auf Probleme mit der ARGE gefasst.
Es fängt schonmal damit an das der junge Mann als u25 die Genehmigung zum Auszug aus dem Elternhaus benötigt. Das könnte im Zusammenhang mit seiner kranken Mutter zwar durchaus klappen weil es als schwerwiegender sozialer Grund angesehen werden kann der einen Auszug rechtfertigt. Dazu ist eine Bestätigung des Arztes notwendig der die Unmöglichkeit eines Zusammenlebens mit der Mutter bescheinigt.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat ein Thesenpapier zu dem Thema herausgebracht an dem sich die ARGEn orientieren.
Lies Dir das mal hier nach.
Ganz wichtig ist es das noch bevor irgendein Umzug stattfindet eine schriftliche Genehmigung sowie Kostenübernahme für die Miete und was dazugehört vorliegt. Zieht er ohne Genehmigung um gibt es keine Kosten der Unterkunft und nur einen auf 80 % reduzierten Regelbedarf. Als alleinstehender stehen ihm 100 % zu.
Der Untermietvertrag muss wasserdicht formuliert sein, lediglich die Überlassung von Wohnraum und keinerlei gemeinsames wirtschaften im Haushalt beinhalten. Küchen- und Badbenutzung samt der entsprechenden Utensilien klar als getrennt regeln.
Es ist immer so das ARGEn beim Zusammenzug von zwei Menschen (besonders bei unterschiedlichem Geschlecht) vermuten das sie gemeinsam wirtschaften und damit gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet sind. Dann werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen, Dein Einkommen wird angerechnet.
In einer zeitlich begrenzt verfügbaren Datei kannst Du auch mal nachlesen wie der diesbezügliche Gesetzestext in der Kommentierung erläutert wird. (24-Std-Text)

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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