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kompliziert ehe ausland
Verfasst: 10.01.2010 23:24
von Gandolf
hallo
herr x hat das letzte jahr in der schweiz gelebt.
er ist mit einer schweizerin verheiratet.
sie ist berufstätig.
nun ist herr x zurück in deutschland und hat kein einkommen.
seine frau ist weiter in der schweiz.
hat er anspruch auf hartz4?
danke
Verfasst: 10.01.2010 23:28
von DjTermi
Hallo,
kommt die Frau denn nach oder wie soll das dann weiter gehen ?
Gruß
Verfasst: 10.01.2010 23:35
von Gandolf
hi
nein, momentan ist frau in der schweiz und bleibt auch da.
mann ist in D und bleibt auch dort.
so ist der stand der dinge und alles weitere wäre spekulation.
es ist nichts weiter geplant für den moment.
Verfasst: 10.01.2010 23:51
von DjTermi
Eheleute sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet.
So lange Du verheiratet bist wird das Einkommen deiner Frau sicherlich angerechnet. Verstehe aber immer noch nicht denn Sinn warum Mann nach Deutschland kommt und seine Frau im Aussland lässt. Das wird sich sicherlich auch die Behörde/en fragen.
Verfasst: 11.01.2010 02:43
von Gandolf
dadurch das die frau im ausland ist ist diese doch nicht greifbar.
weder für den mann noch für das amt?
es ist ja auch überhaupt nich nachvollziehbar ob und was die frau vermeintlich verdient.
bzw ist ja auch deutsches recht im ausland nicht anwendbar?
Verfasst: 11.01.2010 08:24
von Ziggi
Hallo Gandolf,
in der schweiz gelebt.
er ist mit einer schweizerin verheiratet.
sind beide nach Schweizer recht Verheiratet?
Vollstreckung und Unterhaltsvorschuss
Nach Art. 128 ZGB wird sowohl für den Kindes- als auch für den Ehegattenunterhalt auf Antrag des Unterhaltsberechtigten die Indexierung des Unterhaltsbetrags tituliert. Der Unterhaltsberechtigte erfährt eine sehr gute Hilfestellung bei der Vollstreckung seiner Unterhaltsforderungen, sog. Inkassohilfe, da gem. Art. 131 ZGB die Vormundschaftsbehörden am Wohnort des Unterhaltsgläubigers im Regelfall unentgeltlich bei der Zwangsvollstreckung unterstützen. Darüber hinaus wird in allen Kantonen für den Kindesunterhalt von den kantonalen Behörden Unterhaltsvorschuss (Alimentenbevorschussung) gewährt, wenn der Unterhaltsschuldner nicht leistet. In einigen Kantonen ist dies auch für den Ehegattenunterhalt möglich.
Quelle und weiterlesen hier:
http://www.kubach-ebner-und-teichert.de ... hweiz.html
Die Antwort von DjTermi ist für Deutschland gültig.
dadurch das die frau im ausland ist ist diese doch nicht greifbar.
weder für den mann noch für das amt?
nach verschiedenen abkommen zwischen Schweiz und Deutschland ist eine Vollstreckung in die Schweiz auch nicht mehr unmöglich,
es ist ja auch überhaupt nich nachvollziehbar ob und was die frau vermeintlich verdient.
bzw ist ja auch deutsches recht im ausland nicht anwendbar?
Das hat sich geändert, die Schweiz schützt zwar ihre Bürger erheblich mehr, als unser Land, aber im bezug auf Unterhalt existieren Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland uvm.,
EGBGB Art. 18
EU-Verordnung über die Zuständigkeit und das anwendbare Recht in Unterhaltssachen
Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen, ABl. EU Nr. 7/2009 vom 10.1.2009, S. 1
Gruß Ziggi
Verfasst: 11.01.2010 14:33
von Gandolf
ja sie sind nach schweizer recht verheiratet.
was edeutet denn das deiner meinung nach konkret zusammengefasst?
hat der mann keine chance hartz 4 zu beantragen?
Verfasst: 11.01.2010 15:30
von DjTermi
Also wenn der Mann in Deutschland gemeldet (Wohnsitz) ist, würde es mich wundern wenn er kein Geld bekommen würde. Aber das kann man sicherlich Pauschal gar nicht so sagen, das muss sicherlich erst mal genau überprüft werden, und das kann man nicht hier alles Formulieren was da auf ihn zukommt. Einfach mal zur ARGe hin und das erklären.
Verfasst: 11.01.2010 16:52
von Ziggi
Besser hätte ich das auch nicht ausdrücken können.
Ziggi