alg2 berechnen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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altesmann4253
Beiträge: 1
Registriert: 08.01.2010 17:20

alg2 berechnen

Beitrag von altesmann4253 »

hallo!
wer kann mir sagen welcher alg2 rechner am besten ausrechnet ,was mir künftig als alg2 zu steht?befristetter zuschlag
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo altesmann4253,
recht gut ist der hier :arrow: http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner ... echner.php

Dort gibt es ausserdem noch einen Wohngeld-rechner, manches mal ist eben Wohngeld besser als ALG2.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
manches mal ist eben Wohngeld besser als ALG2.
naja besser als ALG II würde ich nicht sagen, da es eine Regel dafür gibt ;) (Wie so alles im Leben *fg )

13. Zu Artikel 1 (§ 21 Abs. 2 – neu – WoGG)

In Artikel 1 ist dem § 21 folgender Absatz anzufügen:

„(2) Ein Wohngeldantrag kann abgelehnt werden, wenn unter Berücksichtigung des gegebenenfalls zu bewilligenden Wohngeldes der grundsicherungsrechtliche oder sozialhilferechtliche Bedarf nicht gedeckt wird und die wohngeldberechtigte Person nicht glaubhaft macht, dass sie ihren Lebensunterhalt von dem ihr zur Verfügung stehenden Einkommen und Vermögen bestreiten kann.“

Begründung

Die bisher übliche „Glaubhaftigkeitsprüfung“ bzw. Plausibilitätsprüfung ist ein Instrument, um das Verschweigen von Einkünften schon bei der Antragstellung zu vermeiden. Sie verbindet aber systemwidrig die sozialhilferechtliche Bedarfsermittlung mit der wohn- geldrechtlichen Einkommensberechnung. Daher soll künftig nicht auf die Plausibilität abgestellt, sondern direkt an das SGB II bzw. SGB XII angeknüpft werden.

Wer nicht nachweist, dass er auch mit Wohngeld seinen grundsicherungsrechtlichen bzw. sozialhilferechtlichen Bedarf decken kann, wird auf das SGB II bzw. SGB XII verwiesen.

Dies korrespondiert mit § 9 Abs. 1 SGB II bzw. § 2 Abs. 1 SGB XII, wonach dort ein Leistungsanspruch nicht besteht, wenn der Bedarf mit eigenem Einkommen plus Wohngeld gedeckt werden kann. Der Verwaltungsaufwand wird erheblich verringert, weil es eindeutige Abgrenzungskriterien gibt und aufwändige Einzelfallprüfungen entfallen. Das einseitige Wahlrecht zwischen Wohngeld und SGB-II- bzw. SGB-XII-Leistung wird nur geringfügig eingeschränkt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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