Unterhalt

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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balou08
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Unterhalt

Beitrag von balou08 »

Hallo in die Runde, benötige dringend Hilfe.
habe schon alles im Forum durchsucht, aber nichts dazu gefunden.
Zu meinem Problem:
Bekomme seit ca. 1 Jahr ALG II. Bin seit dem getrennt von Frau und Kind.
Habe im Oktober einen Gerichtsbeschluß bekommen, dass ich ab Jan. 2010 egal ob Hartz oder in Arbeit Unterhalt bezahlen muß
Ich muß nun seit Januar 117 € zahlen.
Meine Anwältin sagt es gibt an dem Urteil nichts zu rütteln.Die Familiengerichte sind dazu angehalten so zu urteilen.
Mit dem Urteil war ich vor Weihnachten im Amt, dort sagte man mir ich soll das Urteil in Kopie abgeben. Es würde als zusätzliche Ausgabe behandelt und erstattet werden. Ich war über diese Aussage etwas verwundert.
Da können die es doch gleich vom Jugendamt überweisen...
Gestern hatte ich Termin in der Leistungsabteilung.
Es wäre mittlerweile gängige Rechtssprechung und hätte ich mehr aufgepaßt müßte ich jetzt nicht zahlen. Ganz schön frech, aber irgendwie hat die Dame ja Recht.
So werden Sie vielleicht mehr versuchen wieder in Arbeit zukommen.
Ich komme ja mit dem Geld ganz gut über die Runden, aber nun die zusätzliche Belastung. Da sehe ich schwarz.
Dazuverdienen darf ich aber auch nur 112 @, alles andere wird gegengerechnet. prima
Hat einer von Euch eine Lösung?
ein etwas ratloser...
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo balou08,
da hast du dir aber was eingebrockt.
Kenne mich damit nicht wirklich aus, kann sein das da jemand sich mit auskennt.
Habe nur eine Seite im WWW gefunden die dir Helfen könnte:
http://www.datentransfer24.de/Broschuere-Unterhalt.html
Schau einfach mal rein.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Corica
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Beitrag von Corica »

Ziggi hat geschrieben:Hallo balou08,
da hast du dir aber was eingebrockt.
Kenne mich damit nicht wirklich aus, kann sein das da jemand sich mit auskennt.
Habe nur eine Seite im WWW gefunden die dir Helfen könnte:
http://www.datentransfer24.de/Broschuere-Unterhalt.html
Schau einfach mal rein.

Gruß Ziggi
zahlen muß er kann er aber nicht .
also kommt der gerichtsvolzieher.
ist nichts zu pfänden muß er die
EV abgeben.
mfg dieter
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

Bei uns war es ähnlich...
Ich habe mein Ex-Mann auf Unterhaltspflichtverletzung verklagt...
Das ist allerdings schon ein paar jahre her...

Er ging vor Gericht und der richter fragte meinen Ex-Mann wo er sich überall beworben hat um wieder Arbeit zu bekommen... Er sagte 3 Firmen...Das war dem Gericht zu wenig und er musste den Unterhalt von seinem Harz4 bez....

Begründung: Das Kind kann nicht für sich selber sorgen und mein Ex hat die versorgungspflicht..Dieser ist er nicht nachgeangen da es ihm aufgrund der Arbeitslosigkeit zuzumuten ist 30 std. die Woche Bundesweit arbeit zu suchen..Das konnte er nicht nachweisen...

Ich finde as richtig...Denn man hat das Kind ja gezeugt und muss dafür sorge tragen....Unterhalt steht vor allen anderen Schulden außer Gerichtsschulden...
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Corica hat geschrieben:
zahlen muß er kann er aber nicht .
also kommt der gerichtsvolzieher.
ist nichts zu pfänden muß er die
EV abgeben.
mfg dieter
Die EV schützt ihn allerdings auch nicht vor den Zahlungen, denn damit gibt er seine Kontodaten preis und es wird gepfändet. Auch wenn er ALGII bekommt, erstmal wird das Konto dicht gemacht und er hat dann den Stress, alles wieder frei zu bekommen.

Ich mein, ich will niemanden in Schutz nehmen, wer ein Kind zeugt, muss dafür gerade stehen. Aber ist es nicht an der Zeit, das Väter auch mal rücksichtsvoller behandelt werden? Zumindest Jene, die bereit sind, gerade zu stehen, aber es nicht können, ohne in den absoluten Abgrund zu rutschen? Und wozu gibt es Unterhaltsvorschuss. Warum beantragt sie den nicht?
Obwohl, auch wieder Quatsch, weil man DEN dann von Dir einfordern wird, sobald Du finanziell besser da stehst. Aber zumindest würde dieser Schritt, den sie nur zu machen braucht, Dich für die Zeit der Erwerbslosigkeit etwas *erleichtern* und Deine finanzielle Situation nicht so einengen ...

Du kümmerst dich ja um Arbeit, aber er soll sich ja nicht auch noch unter Wert *verkaufen*, nur damit die Mutter des Kindes den Unterhalt kassieren kann. Du sollst doch auch noch ein Leben haben. Schliesslich gehören zum Kinder machen immer noch 2.

Was ich allerdings auch schon oft bemerkt habe, wenn die Mütter vom Vater nur etwas Unterhalt nehmen, damit ER auch noch Geld zum Leben hat, kommt Vater Staat und fordert die 100%. Wozu eigentlich? Wem gehört das Kind denn?

Naja, egal.......
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

vom prinzip hast du recht allerdings gibt es ja auch bei vätern unterschiede...

Ich bekomme von meinem ex-mann 249 euro pro monat für meinen sohn. Mein Sohn kostet aber viel mehr... Geburtstage etc...

Warum sollte es dem mann besser gehen als den kindern... Erst die Kinder dann die Erwachsenen..

Wenn mein ex nicht mehr zahlen würde , würden wir eventuell wieder in harz4 rutschen. UVK zahlt nicht wenn man wieder verh. ist so wie ich...

Und mein neuer mann zahlt auch mit für meinen sohn...
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Corica
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Re: ich

Beitrag von Corica »

vom prinzip hast du recht allerdings gibt es ja auch bei vätern unterschiede...

Ich bekomme von meinem ex-mann 249 euro pro monat für meinen sohn. Mein Sohn kostet aber viel mehr... Geburtstage etc...

Warum sollte es dem mann besser gehen als den kindern... Erst die Kinder dann die Erwachsenen..

Wenn mein ex nicht mehr zahlen würde , würden wir eventuell wieder in harz4 rutschen. UVK zahlt nicht wenn man wieder verh. ist so wie ich...

Und mein neuer mann zahlt auch mit für meinen sohn...
gib ihm das sorgerecht und du bezahlst.
warum sollen immer die männer bezahlen.
hat doch beiden spassssssss gemacht.
mfg dieter
Ziggi
Moderator
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Stimmt nicht soganz!!!!!!!!!

Beitrag von Ziggi »

Hallo nonsens,
Die EV schützt ihn allerdings auch nicht vor den Zahlungen, denn damit gibt er seine Kontodaten preis und es wird gepfändet. Auch wenn er ALGII bekommt, erstmal wird das Konto dicht gemacht und er hat dann den Stress, alles wieder frei zu bekommen.
das ist auch nicht mehr ganz so dolle. Ab 01.01.2010 gibt es ja das sogenannte P-Konto, Hab ich schonmal darauf hingewiesen:
@ All,

euch kann geholfen werden, das P-Konto ist bald da.
Noch nicht aber bald, Infos Hier:
http://www.bmj.de/enid/9b641a4f5169a2ea ... en_58.html

Hieraus:
Zitat:
2. Fall:
Wie Fall 1, aber der Schuldner ist verheiratet, hat ein Kind und verdient 1200 € netto.

a) derzeitige Rechtslage
Berechnung des pfändungsfreien und daher freizugebenden Betrages durch das Gericht:

Nettoeinkommen:
1200 €
Pfändbarer Anteil des Arbeitseinkommens
(Freibeträge nach § 850c ZPO:
985,15 € für den Schuldner, 370,76 € für die
Ehefrau und 206, 56 € für das Kind = 1562,47 €) 0 €
Pfändungsfrei (bezogen auf 1 Monat) 1200 €

Pfändungsfreier Anteil für die Zeit vom 15. bis 30.Juni:

1200 € x 15 =
30
1200 € : 2 = 600 €

Pfändungsfrei auf dem Konto ist ein Betrag in Höhe von 600 € und daher vom Gericht freizugeben.
und noch eins:
Zitat:
Bisher gibt es noch keine Banken, die das pfändungsgeschützte Konto (P-Konto) als separates Produkt anbieten. Dies hat zwei Ursachen:

* das Gesetz zur Reform der Kontopfändung tritt erst am 1. Juli 2010 in Kraft
* das Gesetz sieht keine Verpflichtung der Kreditwirtschaft zum Angebot eines P-Kontos vor, allerdings die Pflicht, ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln

Unsere Empfehlung

Wählen Sie eine Bank aus, die das Girokonto zu vernünftigen Konditionen anbietet und stellen Sie nach dem 1.7.2010 einen Antrag auf Einrichtung des automatischen Pfändungsschutzes.

Wir werden auf dieser Internetseite über die Entwicklung berichten und freuen uns über vielfältige Unterstützung dabei.

Ganzer Artikel:
http://www.pkonto.org/bank/
OK?

Gruß Ziggi
PS.:
Klar hat balou08 eine Verantwortung gegenüber seinem Kind, ich hoffe auch das er sich dessen bewusst ist und das die Kindsmutter dieses auch zulässt. Denn was ist bitte wichtiger als alles Geld dieser Welt?? Liebe, zumindest für Kinder, ausser Ernährung, das wichtigste.
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

naja so ist es bei uns .... Mein Sohn ist am montag 8. Er war geplant und ein Wunschkind von meinem Ex und mir...
Ich hatte eine Härtefallscheidung 2003.. Was das heißt muss ich hier wohl nicht sagen!

Mein Ex hat seinen Sohn 3 mal in 8 jahren gesehen weil er abgehauen ist... Andere Stadt sehr weit weg...

Da Pascal kein "Unfall" war und mein Ex sich nicht mal kümmert kann er wenigstens Zahlen...

Ich war damals 18 und er wollte unbedingt ein Kind...Jetzt freue ich mich natürlich das mein Sohn da ist!!!

Mein Ex hat sogar vor einem jahr noch ein kind gezeugt obwohl er sich nicht mal um das erste kümmert.... dann kann er wenigstens Kohle zahlen...Nicht mal ne Geb.Karte schickt dieser mann meinem Sohn das soll er es auf dem kontoauszug merken.Warum soll er ihm besser gehen als und???

Nur das ist auch der grund warum mein Mann meinen Sohn nicht Adoptiert.. Stehe zu meiner meinung..
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balou08
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Beitrag von balou08 »

Ich hatte bis zum Rauswurf für das Kind gesorgt, hatte das Erziehungsjahr genommen. Meinen Job aufgegeben...
Dann der Rauswurf, wo ich heute noch auf Herausgabe meiner persönl. Sachen klage. Mein Kind habe ich seit dem nicht mehr zu Gesicht bekommen. soweit zum kümmern.
Leider fehlt mir noch irgendwie die passende Antwort.
Jugendamt: Männerfeindlich eingestellt. Gericht: ebenso (siehe Urteil)
Wenn ich die EV abgebe, fällt dder Unterhalt nicht darunter.

Ich werde am Besten Spriti und gehe an den Kiosk, dann lassen mich alle in Ruhe und ich kann mit meinem Hund ungestört Agility machen.

Vielleicht hat doch noch einer eine Idee?
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo balou08,
tut mir leid, das mit dem rauswurf und das du dein Kind derzeit nicht sehen kannst, jedoch zum Streit gehören immer Zwei.
OK, zurück zum Problem, deine Leistungsfähigkeit liegt bei etwa allem über 900€ soweit so gut, wenn du Vermögen hast kann dir der Unterhalt das natürlich wegnehmen.
Ich habe mir mal verschiedene Artikel durchgelesen, deine Verpflichtung Unterhalt zu Zahlen ist erst ab 900€ gegeben, soweit ich die DD-Tabelle Verstehe. Nun hat dichein Richter hierzu verurteilt, warum? sei mal dahin gestellt. Du kannst ja auch Rechtsmittel einlegen und auch versuchen eine Arbeit zu finden, aber Balu sind wir doch mal Ehrlich dich mit Hund zum spritti???? und dann noch Agiliti das geht nicht, ganz davon abgesehen das du dafür ( Leistungsverweigerung) in's Gefängniss kommen kanst, was wird dann aus deinem Hund?

Nimm dir evtl. einen neuen Anwalt oder sprich mit deinem jetzigen was du tun kannst um die Unterhaltsangelegenheit abzuändern. Somit den Unterhalt im bereich des leistbaren trägst und evtl. das JA bittest bis zu einer Arbeitsaufnahme den rest durch das Unterhaltsvorschuss abzudecken ( geht zu bewerkstelligen das du einen teil an das JA Zahlst und diese den rest übernehmen, zumindest macht das mein Neffe so)
Sofern das mit dem Umgang mit deinem Kind so stimmig ist
Ich hatte bis zum Rauswurf für das Kind gesorgt, hatte das Erziehungsjahr genommen. Meinen Job aufgegeben...
Dann der Rauswurf, wo ich heute noch auf Herausgabe meiner persönl. Sachen klage. Mein Kind habe ich seit dem nicht mehr zu Gesicht bekommen. soweit zum kümmern.
solltest du evtl.auf Umgangsrecht klagen
Jeder Elternteil, aber auch das Kind haben ein Umgangs- und Besuchsrecht. Gegenstand dieses Umgangs- und Besuchsrechts ist der persönliche Umgang zwischen Elternteil und Kind. Dieses Recht steht neben den Eltern übrigens auch anderen Personen (etwa den Geschwistern) zu, wenn dies dem Wohl des Kindes dienlich ist. Das Gesetz geht davon aus, dass im Blick auf die Entwicklung des Kindes beide Elternteile regen Kontakt zu ihm haben sollen. Sinnvoll ist, dass beide Eltern sich gemeinsam einigen, wie die Besuchskontakte des Kindes zu dem Elternteil ausgeübt werden, bei dem das Kind nicht ständig wohnt.
Wird das Umgangsrecht mit seinem Kind einem Elternteil vorenthalten, kann das Familiengericht angerufen werden. Gerichte geben in Streitfällen dem Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, in der Regel alle 14 Tage ein Besuchsrecht. In Fällen, in denen die Eltern besonders zerstritten sind und der Richter der Auffassung ist, dass das Kind in die Elternkonflikte negativ einbezogen wird, kann der gerichtlich ausgesprochene Umgang sogar seltener ausfallen. Bestehen dagegen besonders enge Beziehungen zum Kind, geben Gerichte auch mehr Umgang, insbesondere dann, wenn die Übergabe der Kinder von einem Elternteil zum anderen Elternteil in harmonischer Weise klappt.
quelle hierzu: http://www.rechtsanwalt-eschle.de/Famil ... recht.html

Weißt du, wir wissen nicht warum deine Partnerin dich vor die Tür gesetzt hat, wir wollen das auch nicht wissen, nur sollte es ja einen grund geben, sonnst hätte sie dich wohl nicht vor die Tür gesetzt.
Das euer Kind darunter leidet wenn ihr nur mer per Gericht/Anwälten miteinander kommuniziert ist sehr schade.
Deine Persöhnlichen Sachen, da könntest du eigentlich ganz unkompliziert mit der Polizei, oder einem Gerichtsvollzieher auflaufen und in aller ruhe dein Persöhnliches hab und gut herausholen( oder herausholen lassen). Nur habe ich das gefühl, dein oder ihr Anwalt sieht hier eine G(old)eldquelle, die nicht versiegen soll. Wäre ich du, dann würde ich mal einen Termin bem JA machen würde anfragen ob du das Umgangsrecht unter aufsicht des JA machen darfst da dir dein Kind am Herzen liegt und würde mich mal mit dem zuständigen Personal darüber unterhalten wie es mir dabei geht, was wirklich vorgefallen ist und wie man das ganze zum guten abwenden kann. Das ein JA Männerfeindlich eingestellt ist wage ich zu bezweifeln, es könnte nur sein das sich wer Vergessen hat oder dieses behauptet wird, nun das weist du wiederum am besten.
Mach was draus, wenn dir dein Kind am Herzen liegt.;)

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
jorx
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Registriert: 06.07.2010 10:52

Unterhalt berechnen

Beitrag von jorx »

Hallo

Ich würde mir sicherheitshalber den Unterhalt mit eine professionellen Unterhaltsrechner wie z.B. von www.Unterhaltsrechner.eu ausrechnen und sehen ob das wirklich stimmt.

Ansonsten musst Du halt nach einer Arbeit umsehen, bei der Du weniger als 112 Euo verdienst.
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