Umzug in eine andere Stadt.

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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kaspermuetze
Beiträge: 4
Registriert: 05.01.2010 15:07
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Umzug in eine andere Stadt.

Beitrag von kaspermuetze »

Hallo alle zusammen.
Ich habe ein Problem, bei dem ich nicht weiter weiß und glaube, dass einer von euch bestimmt die passende Antwort hat.
Meine Freundin und ich haben vor 6 Monaten eine kleine Tochter bekommen. Meine Freundin ist deshalb zu Hause und bekommt Harz 4 Ich bekomme es ergänzend, weil ich in meinem Beruf nicht genug verdiene.
Ich will im Sommer aus Berlin weg und nach Emden in Ostfriesland ziehen, weil ich dort studieren möchte.
Meine Fragen:
1.Haben wir einen Anspruch auf Kostenübernahme des Umzuges?
2.Kann man von uns verlangen, dass wir als Famielie auseinander gehen ( wir sind nicht verheiratet )
3.Meine Freundin hat dort die Zusage zu einem Mini Job, der bei verbesserung der Wirtschaftslage des Unternehmens zu einer Vollzeitstelle umgewandelt wird. Hilft uns das irgendwie?

Ich hoffe, dass ihr mir weiter helfen könnt.
Lg. Thorsten
Zuletzt geändert von kaspermuetze am 06.01.2010 22:46, insgesamt 1-mal geändert.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
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Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo kaspermuetze,
3.Meine Freundin hat dort die Zusage zu einem Mini Job, der bei verbesserung der Wirtschaftslage des Unternehmens zu einer Vollzeitstelle umgewandelt wird. Hilft uns das irgendwie?
Das könnte ein grund zur zusage sein.
Wenn ihr einen guten drat zueurer SB haben solltet, sprecht mal mit ihr darüber. Manchmal sind die ganz Froh darüber und übernehmen den Umzug ( Leihwagen und ein paar Helfer, Kartons usw.) geben eine zusage für Wohnung und Umzug, damit sie euch los sind.

Du schreibst aber das du studieren möchtest das dann höchstens noch KdU für dich übernommen werden könnte, ansonsten für dich Bafög oder so.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
kaspermuetze
Beiträge: 4
Registriert: 05.01.2010 15:07
Wohnort: berlin

Wow

Beitrag von kaspermuetze »

Lieber Ziggi,
Ich bin begeistert, dass ich so schnell eine Antwort bekommen habe.
Leider kenne ich mich nicht so mit den verwendeten Kürzeln aus.
Könntest du mir bitte schreiben, was SB und Kdu bedeutet.
Liebe Grüße
Thorsten
Gajana
Beiträge: 1
Registriert: 06.01.2010 21:08

Beitrag von Gajana »

Hi Kaspermütze!
Habe deine Frage gelesen und mich extra deswegen registriert - hab das Thema nämlich schon durch...

Kann Ziggi nur beipflichten - wenn Du erzählst, dass Du studieren willst, fällt die Förderung für Dich voll weg.(Studieren ist nämlich nicht förderungswürdig)
SB heisst warscheinlich Sachbearbeiter und KdU Kosten der Unterkunft (würde ich jetz mal so frei übersetzen)

Bin selber weg aus Berlin mit 2 Kindern - dachte auch, die lassen mich ziehen...musste erst zur Beratungsstelle gehen und mir von einem Sozialarbeiter bestätigen lassen, das es notwendig ist, dass ich umziehe.
Bin zu meiner pflegebedürftigen Oma gezogen - war nicht Grund genug.
Die haben mir den Umzug vorher schlichtweg nicht bewilligt - die damit anfallenden Kosten natürlich auch nicht.
DAs wird schwierig, ist aber nicht unmöglich....

Also: ein gewichtiges Argument muss her - sie haben das damals so formuliert: die Notwendigkeit nach SGBII muss nachgewiesen werden.


Wohnst Du mit Deiner Freundin in einer BG?
Habt Ihr vielleicht Verwandte dort im Norden? (wegen der evtl. Familienanbindung - kann man auch als unterstützende Begründung hernehmen...)

Ich war beim Amt für soziale Dienste bei der sozialen Wohnhilfe.
(damals noch in x-berg)
Die haben dann einen netten Text zusammengezimmert der zur Entscheidungsfindung der Job-Center Sachbearbeiter beigetragen hat.
Kann ich nur empfehlen.

Deine Freundin wird auf jeden Fall gefördert - aber ob ein Minijob einen Umzug rechtfertigt,weiss ich nicht.
Es muss auf jeden FAll eine schriftliche Zusicherung zur Arbeitsaufnahme vorliegen - am besten natürlich schon in Teilzeit und nicht als Minijob (als Argument gewichtiger)
Vielleicht könnt ihr den Arbeitgeber ja überreden, eine solche Zusage gegenüber dem Amt zu machen...auf jeden FAll ist es gut, wenn ihr jetzt schon anfangt, alles zu beantragen.
Auch den Umzug.
Wenn der bewilligt wird, musst du noch einen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten stellen (nebst 3 Kostenvoranschlägen) meist wird dann die variante Packhelfer und Mietauto bevorzugt - ich bin mit Europcar gefahren (wegen der Ersparnis der Rückreise).
Mir haben sie die Miete des Autos, die Benzinkosten und Verpflegungspauschale für die Packhelfer bezahlt. Wieviel das sein wird berechnet Dir der "Sachbearbeiter Deines Vetrauens"....
(Verzeih den Sarkasmus...)

Achso - vorab bitte mit Emden klären, wie hoch die Mietgrenzen uind Wohnungsgrössen sind für 3 Personen - ist von Bundesland zu Bundesland verschieden :(
Kannst du ja telefonisch schon herausbekommen.
Wenn Berlin sein ok gibt, wendest Du Dich am Besten schnellstmöglich schriftlich an das im Norden zuständige Amt...
klingt kompliziert, ist es auch manchmal ein bisschen...
aber vielleicht habt ihr ja Glück, und es ist nicht so schlimm wie bei uns.
(aber auch wir sind jetzt in S-H und weg aus Berlin)
Ich drück die Däumchen!
kaspermuetze
Beiträge: 4
Registriert: 05.01.2010 15:07
Wohnort: berlin

vielen Dank

Beitrag von kaspermuetze »

Liebe Gajana, vielen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast mir eine Antwort von solchem Ausmaß zu schreiben. Nicht zu vergessen ist die Reinstellung deiner Daten ins WWW. ;-)
Dein Kommentar hat mir genau wie der von Ziggi sehr geholfen und ich denke, dass ich jetzt erst einmal eine Route habe, die ich gehen kann und werde.
Sollte ich eurer Meinung nach weglassen, dass ich studieren möchte ???
Und wäre eine Bestätigung des Unternehmens, dass meine Freundin einen festen Job bekommt, eine bindende Sache für das Unternehmen.
Und momentan habe ich in Berlin eine Teilzeitstelle wird das Amt nicht sagen wozu die Umzugskosten, wenn dann die Eine einen Job hat, und der Andere dafür seinen verliert ?

Evt. hat ja nochjemand ähnliche Erfahrungen gemacht und hat einen Lösungsweg oder ein paar Tipps für mich.
Liebe Grüße
Thorsten
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

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SB heisst warscheinlich Sachbearbeiter und KdU Kosten der Unterkunft (würde ich jetz mal so frei übersetzen) 
Besser hätte ich das nicht übersetzen können.


Hier findest du die zusammengetragenen, richtlinien der KdU nach §22 SGB2, suche deine Wunschgegend (Stadt oder Land, Landkreis) raus dann hast du die obergrenzen und Wohnraumgrössen die dort als angemessen gelten. :arrow: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

Hab dir hier mal Oldenburg rübergeschoben :arow: http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 7.2007.pdf
Und wäre eine Bestätigung des Unternehmens, dass meine Freundin einen festen Job bekommt, eine bindende Sache für das Unternehmen
Wenn der Arbeitgeber deine Freundin mit einem Brief zur Arbeitsaufnahme einlädt,dort aber nicht bindend reinschreibt, das es sich um einen Minijob handelt; Dann sollte das begründung genug sein für einen Umzug. Das du später Studieren möchtest, musst du nicht sagen, helfen könnte aber wenn du auch eine Jobzusage haben würdest, dann wäre ein Umzug in eure Wunschheimat schon fast perfekt.

Begründung eines Umzuges wegen Arbeitsaufnahme ist schon fast ein Freibrief( Wichtiger Grund!) laut §22 SGB2, schau mal
:arrow: http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 2.2009.pdf
1 – Grundsatz
(1) Bei der Anwendung dieser Ausführungsvorschriften steht die Sicherung des angemessenen Wohnraums im Vordergrund.
(2) Für Arbeitsuchende ist die schnelle Integration von Menschen in Arbeit vorrangiges Ziel.
(3) Alle Maßnahmen, die sich aus diesen Ausführungsvorschriften für den Personenkreis des SGB II ergeben, müssen an diesem Ziel ausgerichtet werden.
und weiter ab seite 8
7 - Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Umzugskosten
7.1 – Grundsatz
(1) Die Regelung des § 22 Absatz 3 SGB II und § 29 Absatz1 Satz 7 und 8 SGB XII stellt klar, dass die Übernahme der darin genannten Leistungen grundsätzlich möglich ist, sofern der zuständige Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der Träger der Sozialhilfe die vorherige Zusicherung oder Zustimmung dazu erteilt hat. Über die Gewährung ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden....................7.2 - Umzugskosten / Verfahren bei Umzug
8
(1) Die Erteilung von Zusicherungen oder Zustimmungen zur Übernahme von Umzugskosten ist in der Regel unter Beachtung der Grundsätze gemäß Nummer 7.1 zu erteilen, weil davon auszugehen ist, dass ohne die Zusicherung oder Zustimmung ein Umzug in angemessenem Zeitraum nicht zu realisieren ist.
(2) Voraussetzung hierfür jedoch ist, dass der Umzug entweder
a) vom zuständigen Träger veranlasst o d e r
b) die Zusicherung oder Zustimmung zu den Aufwendungen für die neue Wohnung im Zusammenhang mit einem vom Antragstellenden beantragten Umzug erteilt wurde.
(3) Somit ist zunächst gemäß § 22 Absatz 2 SGB II vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Wohnung zu prüfen, ob der Umzug erforderlich ist (diese Entscheidung trifft der abgebende Träger verbindlich und mit Wirkung für die Leistungen nach § 22 Absatz 3 SGB II) und die Kriterien der Angemessenheit am Ort des gewünschten Zuzugs erfüllt sind. Hierzu ist der für den Ort der neuen Wohnung örtlich zuständige kommunale Träger außerhalb des Landes Berlin zu beteiligen. Entweder ist vom Antragstellenden eine Bestätigung zur Angemessenheit der Aufwendungen für die neue Wohnung vom dort zuständigen kommunalen Träger der Grundsicherung einzuholen oder direkt mit dem Träger Kontakt aufzunehmen. Gleiches empfiehlt sich für die am Zuzugsort zu treffende Entscheidung zur Übernahme einer Mietkaution, damit die Hilfesuchenden vor Anmietung der Wohnung umfassend über den Leistungsumfang der Kosten, die infolge des Umzuges entstehen, informiert sind.
Zuständigkeitsregelungen bei Umzügen innerhalb des Landes Berlin bleiben davon unberührt.
sind nur 1 Seiten, solltet euch auch noch den Ratgeber vom BMAS runterladen und Bestellen, gibts Hier :arrow: http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html

Derist nicht schlecht, und wenn in Gebundener Form mitgenommen zum Amt, auch eine nette Argumentationshilfe.

Gruß und viel Glück Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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