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Mietkostenübernahme ja oder nein!
Verfasst: 06.01.2010 13:28
von Berliner1982
hiii
also ... meine frage ist ...
ne freundin mit kind und freund muss umziehen ... *Schimmelbefall*
jetzt wollt sie anfangen nach wohnungen zu suchen .... vom amt hat se irgendwie keine antwort bekommen ... blaaa .. wie imma ....
also ...
sie bekommt elterngeld .... er*der freund .. arbeitet auf 410 euro basis ...
sie noch im mutterschutz ....
wohnen in berlin reinickendorf
jetzt die frage .. was steht ihr zu ???
wie wirds berechnet oda verrechnet ???
bitte mal paar tips ... damit se schonmal ausschließen kann .. okay miete bis 600 oder so ....
dankeeeeeeeeee
Verfasst: 06.01.2010 17:28
von Ziggi
Hallo Berliner1982,
wenn ich dich recht verstehe, muß deine Freundin, ihr Kind und der Kindsvater, wegen Schimmelbefall Umziehen.
Soweit OK, Er Verdient 410€ und Sie bekommt Elterngeld.
Deine Frage ziehlt irgendwie auf Kostenübernahme wegen Umzug, Wohnung und Kaution ab? Wie berechnet sich derzeit das Einkommen? Hat die kleine Familie nur 410€+ Elterngel+Kindergeld oder auch noch ALG2 Leistungen?
Kann man ausrechnen, ALG2Rechner
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner ... echner.php , falls noch keine Leistung beantragt wurde.
OK, ich gehe mal davon aus, das die Kleinfamilie ALG2 erhält, dann ist diese Dienstanweisung für Berlin als richtschnur genau das richtige für euch
http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 2.2009.pdf
bei der Wohnungssuche ist dieses als richtlinie passend, allerdings ist eine Pauschalierung der Heizkosten nach neusten Urteilen nicht rechtmässig.
Wohnung suchen, wichtiger grund liegt ja mit schimmel und kleinkind vor, also nur noch genemigung einholen( zur not per Beschluss) Mietvertrag Unterschreiben und umzugsbeihilfe beantragen und Umziehen.
Gruß und viel Glück
Ziggi
PS.: Ratgeber ALG2 vom Ministerium
http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html
danke
Verfasst: 06.01.2010 18:25
von Berliner1982
ziggi ... danke
jenau sone antwort wollt ich haben .... schön verständlich ... keiner der hier die paragaphen runterrattert ... hehe
also ne bis jetzt sindse noch nicht beim amt gemeldet ....
sie ist am 13.1 arbeitslos ....
ist aba noch im mutterschutzjahr .. oda wie das heißt ....
also denk ich mal wirdse alg1 bekommen ... und mit alg2 wird dann aufgestockt .. mit miete und blaaa !?*falls ich falsch liege ..bitte schreiben ^^
aba wiegroß die wohnung sein darf ... oda halt was die miete max. haben darf ... wees man nich so genau ??
Verfasst: 06.01.2010 20:00
von Ziggi
Wat meeeensten damit????????????
Nu öffnen und Lesen, kannste allet finden, gukst du hier:
3.2. Angemessenheit
3.2.1 – bei bestehenden Mietverträgen
(1) Gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II und § 29 Absatz 1 SGB XII werden die tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind.
(2) Als Richtwerte für angemessene Brutto-Warmmieten zur Feststellung der abstrakten Angemessenheit gelten:
Haushaltsgröße Mtl. Bruttowarmmiete in €
1-Personen-Haushalt 378,-
2-Personen-Haushalt 444,-
3-Personen-Haushalt 542,-
4-Personen-Haushalt 619,-
5-Personen-Haushalt 705,-
und dette is da drinne
http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 2.2009.pdf
weste, lesen musste, ne.
Auf Deutsch:
Bei 3 Persohnen (Mutter,Kind, Freund) 542,--€ etwa an Kaltmiete, Heizkosten sowie Nebenkosten sind in Voller höhe anzuerkennen, Warmwasser sowie Strom werden nicht gezahlt ( ACHTUNG> Heizungsabrechnung und Warmwassergibt immer wieder Probleme mit Abrechnungen, Gesetzeslage ist noch unklar)
Die Wohnungen sollten in der regel 75qm bei 3 Pers. nicht weitgehend überschreiten, eine überschreitung von bis zu 10% über der richtlinie ist mit Zähneknirschen zu erdulden.
Da die gute ALG1und dann evtl. Aufstockend ALG2 erhalten wird, soweit mir bekannt darf Elterngeld nicht abgezogen werden, und auf 410€ Verdienst sind die Regeln der Freibeträge anzuwenden( bei 410€ 100€-GF+minimum noch 62€Nf ). Schaut mal hier nach:
http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html per PDF und noch als Broschüre kostenfrei bestellbar.
da drinne stehen eine menge erklärungen die eine hilfe zur selbsthilfe darstellen. Ist meine hauptlektüre, kann sie echt empfehlen.
Gruß Ziggi
Verfasst: 06.01.2010 20:07
von Berliner1982
hehe ....
jaaaa habs gelesen ... so 2 min nachdem ich dat reingestellt hatte .. hab ichs auch gesehen ...
war bloß zu faul dat wieder zu ändern *Hehe jaaa ich wees ich faule sau*
jetzt wissen wa bescheid .. und wenn dat kaka amt ankommt und sacht .. wat los .. 410 euro .. dat reicht für 10 .... dann is polen offen ....
mir hatten se ja letztens auch gesagt ... wie 214 euro für 2 personen ... reicht doch auch aus .... *aba hier miete wollten se nich zahlen*
wie man sich ja denken kann gibts nichmal ne wohnung für 214 euro miete .... *und die olle hat ma nur ausgelacht* achjaaa .. da könnt man auch nen buch drüber schreiben .. ^^
nochmal danke ziggi ^^
Verfasst: 06.01.2010 20:20
von Ziggi
Dettemit dem Buch , jute idee, kannste mal machen.
Titel:
Men kampf mit der ARGE oder so!!!!!!!!
Dann hol dir die Info aus der Broschüre, die dürfen dich nicht einfach nachj hause schiken, nur wenn de ne Sanktion hast, dann gibbet Gutscheine!!!!!!!!
Ziggi
Verfasst: 06.01.2010 20:42
von Berliner1982
hehe .... mein kampf ... hrr .. löl ^^ ne ne gibt nur ärger ...
wie .. meinste mich mit der sanktion ??
ne ne .. da war nix .. das hat die sich so gedacht ... einfach mal so ^^
weil dat ding war ... ich mit freundin in eigentumswohnung von de eltern ...
die wollten nur die nebenkosten als miete ... das waren 220 euro ... da sagt die ... wie kann man den von seinem sohn miete verlangen !
ja warum nich ... meine eltern haben ja keene mille aufen konto ...
so schwubbs hatse für 2 personen 214 euro berechnet .. wie auch immer .. weil ja der satz da bei 340 oda so liegt ...
nach 3 monaten und 10 besuchen ... hab ich dir fast nen stuhl ins gesicht geworfen ... jedenfalls hats dann der anwalt geklärt ...
Verfasst: 06.01.2010 23:19
von Ziggi
Man man,
oberstes jebot wenn de in die Behöde jehst, is, dat de de ruhe behälst.
Kennste die drei Chinesen?
Must du albeiten ohne mullen ohne knullen!
un de drei Hartzer
Must du Knieen ohne mullen ohne knullen!
NU, ab und an mal ein paar höfliche aber bestimmte Worte und dann geht das, glaub mir.
Ich hab bislang die Behörde hier im griff, ok ich weis das Berlin ein ort für sich is, nur die SB's sind doch auch nur Menschen, wenn die merken as du das recht auf deiner seite hast werden siefrüher oder später Handzahm.
Gruß Ziggi
PS.: Diese SB hätte bei mir etwa 2Wochen bekommen ihren fehler wieder gut zu machen, danach hätte ich ihr eine Strafanzeige reingedrückt. Gründe findet man immer.
Verfasst: 07.01.2010 11:16
von Berliner1982
Ziggi hat geschrieben:Man man,
oberstes jebot wenn de in die Behöde jehst, is, dat de de ruhe behälst.
Kennste die drei Chinesen?
Must du albeiten ohne mullen ohne knullen!
un de drei Hartzer
Must du Knieen ohne mullen ohne knullen!
NU, ab und an mal ein paar höfliche aber bestimmte Worte und dann geht das, glaub mir.
Bitte mal ins merkblatt für alg1+2 übernehmen !!! auf seite 1
und ich war bis zum letzten akt freundlich wie sau .... bloß irgendwann is mal schluss ... *und son berliner hat nicht unendlich geduld*
dat ding war ja damals auch ... das jeder von den leuden da irgendwie woanders ihre sachen gelernt hat .... gibt auch mal tage .. da sitz ich glaub ich vorm 1euro jobber ....
wat auch immer lustig ist ... sind die geilen briefe ... sie haben 2300 euro zuviel leistung bezogen... bitte innerhalb von 20 tagen zurücküberweisen sonst droht ne sperrung !
gehste hin da ... wie was wo zuviel ... antwort von leistungsfutzi da... na das weiß ich doch nicht .. sie haben doch die unterlagen!
na so nach 8 monaten wiederspruchszeit hat sich dann aufeinmal keine sau mehr gemeldet ....
achjaaa die habens schon drauf

Verfasst: 07.01.2010 19:01
von Ziggi
Bitte mal ins merkblatt für alg1+2 übernehmen !!! auf seite 1 Wink
Fällt nicht in meinen zuständigkeitsbereich!
Schreib mal an Frau von der Leyen, BMAS.
Gruß Ziggi
ich
Verfasst: 08.01.2010 10:53
von babydoll123456
das ist echt anstrengend zu lesen! lach weg

Verfasst: 08.01.2010 15:27
von DjTermi
daher mal close...