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Bewilligungsbescheid

Verfasst: 29.12.2009 19:32
von Knolli
Hallo

Wir haben Heute unseren neuen Bescheid bekommen
vorweg wir sind 3 Personen
Ich 40 Jahre
Meine Lebensgefährtin 30 Jahre
Unsere Tochter 2 Jahre
Wohnhaft in Bad Arolsen (Hessen)

Miete lt Bescheinigung Kaltmiete 290 Euro
Nebenkosten 60 Euro
Heizkosten 120 Euro
Gesamt 470 Euro
Einkommen von mir 165 Euro (Freibetrag 113 Euro)
Angerechnet wird also 52 Euro und Kindergeld (neu) 184 Euro

Warmwasserabzug weiss ich nicht wieviel die Abgezogen haben jedenfalls wurde uns Miete Bewilligt in Höhe von 422,68 für Unterkunft und Heizung.
Plus unsere Regelsätze 2 mal 323 Euro und einmal 215 Euro
Gesamt lt Arge 1047,68

Ich habe nun Nachgerechnet aber ich komme nicht auf die Summe die uns die Arge Bezahlt...kann jemand mal Helfen??
Wieviel Warmwasseranteil Abgezogen wird bei uns bzw was darf Abgezogen werden bei uns 3 Personen
Nach meiner Rechnung fehlen knapp 25 Euro

Lieben Gruß
Torsten

Verfasst: 29.12.2009 23:53
von Ziggi
Hallo Knolli,

der abzug für den Warmwasseranteil: Regelleistung 323€/ 6,11€; Regelleistung 251€/4,75€; Regelleistung 215€/4,07€.

Somit ergiebt sich etwa:
Miete lt Bescheinigung Kaltmiete 290 Euro
Nebenkosten 60 Euro
Heizkosten 120 Euro
Gesamt 470 Euro
Einkommen von mir 165 Euro (Freibetrag 113 Euro)
52 Euro und Kindergeld (neu) 184 Euro
Warmwasserabzug weiss ich nicht wieviel die Abgezogen haben jedenfalls wurde uns Miete Bewilligt in Höhe von 422,68 für Unterkunft und Heizung.
Plus unsere Regelsätze 2 mal 323 Euro und einmal 215 Euro
Gesamt lt Arge 1047,68
Angerechnet wird also: 2x323€ + 1x 215€ + 290€ + 60€ + 120€ =1331€ Bedarf
Anrechenbares Einkommen 165-100-13= 52€ Kindergeld 184€= 236€
Warmwasser-pauschale 6,11 + 6,11 + 4,07 = 16,29€

1331,--€
- 236,--€
- 16,29€
=1078,71€ Wäre derAuszahlbetrag,
nach meiner Rechnung.
1078,71€
- 1047,68€ laut Arge
= 31,03€ differnzbetrag

Ich empfehle dir einen Überprüfungsantrag nach §44 SGB 2 zu Stellen mit einer Fristsetzung von etwa 2-4 Wochen. Bevor du diesen Stellst, solltest du dir noch einmal den Bescheid genau durchlesen, dort muß auf den ersten seiten eine Berechnung der Kosten der Unterkunft sein, in dieser Berechnung müsste auch erklärt werden wieviel Ww in abzug gebracht wird. Manches mal empfiehlt es sich den SB nur darauf aufmerksam zu machen das etwas nicht richtig sein könnte.

Gruß Ziggi