Hallo Luci,
ich hab mich noch mal Schlau gemacht.
Schau dir maldie §44-50 an, wenn ich mich nicht täusche sollten nur 4Jahre nachgefordert werden dürfen.
http://dejure.org/gesetze/SGB_X/44.html
Ist nur die Frage, wenn deine NK-abrechnung erhalten hattest, hast du diese denn nicht abgegeben? und evtl. im Bescheid schon abzüge erhalten, sofern du eine Rückzahlung hattest? oder kosten Erstattet bekommen?
Nun,diese Frage zu beantworten ist eigentlich wichtig, solltest du die NK-abrechnungen abgegeben haben dann kann dir nichts passieren auch wenn dann vergessen wurde dir Gelder abzuziehen, Hier greift §45 Abs. 2 SGB X. Solltest du jedoch Guthaben nicht angegeben haben, dann kann evtl. eine Forderung daraus entstehen, diese kann dann auch rückwirkend erhoben werden und dir könnte unterstellt werden das du das in voller absicht getan hättest. Also ich hoffe das du die NK-abrechnungen wenigstens im Briefkasten deiner ARGE eingeworfen hast.
Du solltest jedenfalls zunächst ein Schreiben verfassen, in dem du nachfragst, warum diese Nachforderung von längst eingereichten Unterlagen erbeten wird und um eine beantwortung dieser Frage bittest.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.