Hallo
Ich habe heute 580 Euro Kaution für unsere neue Wohnung beantragt....wir mussten vom Amt eine kleinere Angemessene Wohnung suchen..
Wohnung und Umzugskosten wurden schon genehmigt....meine Frage
Wenn ich die Kaution bekomme...zb als Darlehen...wird das Darlehen dann monatlich vom Leistungsbezug abgezogen?
oder erst zurückzahlbar wenn man nicht mehr in Hartz4 steht??
Man liest immer was anderes
bitte um Hilfe
Torsten
Kaution
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Re: Kaution
das amt will doch deinen umzug, also sollen die doch zahlen.Knolli hat geschrieben:Hallo
Ich habe heute 580 Euro Kaution für unsere neue Wohnung beantragt....wir mussten vom Amt eine kleinere Angemessene Wohnung suchen..
Wohnung und Umzugskosten wurden schon genehmigt....meine Frage
Wenn ich die Kaution bekomme...zb als Darlehen...wird das Darlehen dann monatlich vom Leistungsbezug abgezogen?
oder erst zurückzahlbar wenn man nicht mehr in Hartz4 steht??
Man liest immer was anderes
bitte um Hilfe
Torsten
ich glaube die müssen alles bezahlen. nichts mit darlehn.
LG dieter
Hallo Knolli,
schön das dir Umzug und Wohnung schon genehmigt wurden. Die Kaution wird normal als Dahrlehen Bearbeitet, ob das Rechmäsig ist, darüber Streiten die Gerichte.
In deinem Fall,
Ich hoffe das hilft euch.
Gruß Ziggi
schön das dir Umzug und Wohnung schon genehmigt wurden. Die Kaution wird normal als Dahrlehen Bearbeitet, ob das Rechmäsig ist, darüber Streiten die Gerichte.
In deinem Fall,
sollte es eine Leistung nach §22 SGB2 sein, da ja vom Amt Veranlasst.wir mussten vom Amt eine kleinere Angemessene Wohnung suchen..
Auszug aus Urteil Hess. LSG Darmstadt: http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/ ... ilgen.htmlDie Antragsgegnerin kann indessen die Einbehaltung einer monatlichen Darlehensrückzahlungsrate in Höhe von 75 EUR nicht auf § 23 Abs. 1 SGB II stützen. Dies im vorliegenden Fall bereits deshalb nicht, weil bereits die Bewilligung des Darlehens für die Mietkaution, die ausdrücklich auf § 23 Abs. 1 SGB II gestützt wird, auf einer diesen Anspruch nicht umfassenden Rechtsgrundlage im SGB II fußt. § 23 Abs. 1 SGB II ermöglicht es den Leistungsträgern, auf Antrag ein Darlehen zu bewilligen, wenn im Einzelfall ein von den Regelleistungen umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes weder durch Vermögen noch auf andere Weise gedeckt werden kann. Die hier in Streit stehende Mietkaution ist allerdings keine Regelleistung im Sinne von § 20 SGB II, sondern sie gehört zu den in § 22 SGB II geregelten Leistungen für Unterkunft und Heizung. Ausdrücklich heißt es dort in § 22 Abs. 3 S. 1 SGB II, dass eine Mietkaution bei vorheriger Zusicherung übernommen werden kann und gemäß § 22 Abs. 3 S. 3 SGB II als Darlehen erbracht werden soll. Es unterliegt daher überhaupt keinem Zweifel, dass der durch eine Mietkaution für einen Hilfeempfänger entstehende Bedarf gerade nicht von der Regelleistung abgedeckt wird, sondern ein Bedarf der Kosten der Unterkunft ist (so Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 5. September 2007 - L 6 AS 145/07 ER -; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 16. Januar 2008 - L 9 SO 121/07 ER - für Mietkaution und Umzugskosten im Bereich des SGB XII).
Ich hoffe das hilft euch.
Gruß Ziggi
Zuletzt geändert von Ziggi am 22.12.2009 22:57, insgesamt 1-mal geändert.
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Hallo allerseits
Zur Rechtmässigkeit von Kautionsraten Aufrechnung lest mal hier ab Folie 89 weiter.
Gruss
Zur Rechtmässigkeit von Kautionsraten Aufrechnung lest mal hier ab Folie 89 weiter.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
melinde um das alles zu verstehen muß ichein juraMelinde hat geschrieben:Hallo allerseits
Zur Rechtmässigkeit von Kautionsraten Aufrechnung lest mal hier ab Folie 89 weiter.
Gruss
studium anfangen.
es ist aber gut das alles zu wissen.
nach diesen umfangreichen gesetzen kann das forum
geschlossen werden.
alle sind bestens informiert.
LG Dieter
Hallo Dieter
Gerade wegen der umfangreichen und nicht immer verständlichen Gesetze braucht es Hilfeforen.
Jurastudium braucht es nicht unbedingt, wenn man sich in die Materie einliest versteht man von Tag zu Tag das juristische Kauderwelsch immer besser.
Gruss
Gerade wegen der umfangreichen und nicht immer verständlichen Gesetze braucht es Hilfeforen.
Jurastudium braucht es nicht unbedingt, wenn man sich in die Materie einliest versteht man von Tag zu Tag das juristische Kauderwelsch immer besser.
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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