eltern haben alg2, erwachs.kind da gemeldet wegen postanschr

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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piafabienne
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eltern haben alg2, erwachs.kind da gemeldet wegen postanschr

Beitrag von piafabienne »

mein freund ist bei seinen eltern gemeldet wohnt da aber nicht weil er nur auf montage ist, die post geht da nur hin. jetzt muss er sich an den laufenden kosten beteiligen muss 100 euro nebenkosten tragen und jetzt soll er noch zusätzlich 100 euro an kohlenkosten übernehmen. er ist von keinem amt abhängig darf das arbeitsamt das überhaupt fordern obwohl er da nicht wohnt?
Corica
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Re: eltern haben alg2, erwachs.kind da gemeldet wegen postan

Beitrag von Corica »

piafabienne hat geschrieben:mein freund ist bei seinen eltern gemeldet wohnt da aber nicht weil er nur auf montage ist, die post geht da nur hin. jetzt muss er sich an den laufenden kosten beteiligen muss 100 euro nebenkosten tragen und jetzt soll er noch zusätzlich 100 euro an kohlenkosten übernehmen. er ist von keinem amt abhängig darf das arbeitsamt das überhaupt fordern obwohl er da nicht wohnt?
gehört er zur bedarfsgemeinschaft ?
steht im bewilligungsbescheit der eltern.
LG dieter
piafabienne
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Beitrag von piafabienne »

nein steht er nicht deswegen weiß ich nicht wie die das geld berechnen konnten die haben keine daten von ihm erfragt.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo piafabienne

Solange Dein Freund seinen Wohnsitz bei den Eltern angemeldet hat wird er bei den KdU der Eltern mit berücksichtigt, muss seinen Anteil zahlen.
Die Aufteilung der KdU geschieht "kopfteilig" das heisst sein Anteil an den Kosten wird von ARGE herausgerechnet und nicht übernommen.
Genauso ist es mit den Heizkosten, daher auch für das Kohlengeld.

Wenn er sich bei den Eltern abmeldet (wohnsitztechnisch gesehen) und woanders anmeldet muss daran gedacht werden das die Wohnung der Eltern dann ggf. als zu groß/zu teuer eingestuft wird und sie evtl. Aufforderung zur Kostenreduzierung/Umzug bekommen.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
piafabienne
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Beitrag von piafabienne »

seine eltern haben ein eigenes haus da brauchen die nicht ausziehen da wird nix zu groß. die können doch aber nicht was berechenen wenn die keine daten von ihm haben.
Corica
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Beitrag von Corica »

piafabienne hat geschrieben:seine eltern haben ein eigenes haus da brauchen die nicht ausziehen da wird nix zu groß. die können doch aber nicht was berechenen wenn die keine daten von ihm haben.
sie haben doch daten, sonst hätten sie ihn doch nicht
augefordert zu zahlen.
oder haben die eltern ein schreiben bekommen das ihnen
das geld gekürzt wird, und ihr sohn den betag bezahlen muß ?
oder wie sieht die sachlage aus.
wie ist es , war es , oder soll es sein ?

LG Dieter
piafabienne
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Beitrag von piafabienne »

sie haben eben keine daten sie haben nicht mal nach sein verdienst gefragt die wissen noch nicht mal wie er mit vorname heißt.....sie haben die eltern angeschrieben das der sohn sich beteiligen soll mit 100 euro...den betrag haben die festgelegt ohne einkommensnachweiß.......die haben sich nichts eingeholt von ihm
Corica
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Re: eltern haben alg2, erwachs.kind da gemeldet wegen postan

Beitrag von Corica »

piafabienne hat geschrieben:mein freund ist bei seinen eltern gemeldet wohnt da aber nicht weil er nur auf montage ist, die post geht da nur hin. jetzt muss er sich an den laufenden kosten beteiligen muss 100 euro nebenkosten tragen und jetzt soll er noch zusätzlich 100 euro an kohlenkosten übernehmen. er ist von keinem amt abhängig darf das arbeitsamt das überhaupt fordern obwohl er da nicht wohnt?
ich möchte nichts falsches sagen auch nichts böses.
aber da er bei seinen eltern gemeldet ist wohnt er auch da.
beim einwonermeldeamt bekommt das amt alle daten.
seinen verdienst über das finanzamt, steuererklärung,
wo wohnt er eigendlich ?
du schreibst bei den eltern wohnt er nicht.
oder hat er nur eine postanschrift.
frohe weihnachten dieter
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo piafabienne,
mein freund ist bei seinen eltern gemeldet wohnt da aber nicht weil er nur auf montage ist, die post geht da nur hin. jetzt muss er sich an den laufenden kosten beteiligen muss 100 euro nebenkosten tragen und jetzt soll er noch zusätzlich 100 euro an kohlenkosten übernehmen. er ist von keinem amt abhängig darf das arbeitsamt das überhaupt fordern obwohl er da nicht wohnt?
Du schreibst "bei seinen eltern gemeldet" das heißt es ist sein Hauptwohnsitz, in Deutschland muß man gemeldet sein, ansonsten macht man sich Strafbar. OK, durch die Meldeadresse wird dieser umstand im Rahmen des Datenabgleiches der ARGE bekannt. Diese wiederum hat eine Kosten-gering-haltungs-pflicht, wennalso 3 Personen gemeldet sind müssen auch 3 Personen je 1/3 Miete sowie Heizung Bezahlen, auch wenn jemand nur da gemeldet ist, hat dieser nach dem SGB 2 auch 1/3 davon zu begleichen. Hierbei ist es unerheblich ob diese Person wirklich dort Wohnt oder nicht. somit nehme ich an das die Nebenkosten 300€ und die Heizkosten auch 300€ sind. 1/3 von 300€ sind nunmal 100€, somit erklärt sich das Rechnerische. Dein Freund kann Froh sein das er nicht auch noch 1/3 der Hauptmiete zu zahlen hat.

Abhilfemöglichkeit:

1.)Mietvertrag, nachsehen und wenn nur 2 Personen in diesem Mietvertrag stehen, Wiedersprechen und darauf verweisen das nur 2 Personen tatsächlich dort Leben. Nachteil sollte die Wohnung für 2 Persohnen unverhältnissmäßig sein, kann die ARGE seine Eltern auffordert, sich eine, im Verhältnis Stehende Miet/Wohnungsgrösse zu suchen haben.

2.)mit Vermieter reden das man einen eigenen Briefkasten aufhängt, somit ist die Postadresse, nachweisbar. Der Vermieter kann aber muß dem nicht zustimmen.

3.) Freund meldet sich bei dir oder einer anderen Person an, macht aber keinen Nachsendeantrag damit die Post dort hin kommt.

Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
piafabienne
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Beitrag von piafabienne »

die eltern haben ein eigenes haus worauf noch kredit läuft wo das arbeitsamt die kosten übernimmt...die haben kohlen zu verheizen das amt hat eine heizkostenpaschale genehmigt wonach die eltern die kohlen mit einem kostenvoranschlag kaufen sollen die haben 400 euro rund genehmigt bekommen also die 100 euro können nicht zu 1/3 berechnet vorden sein denn müsste er rund 133,33 euro bezahlen die haben aber nur pauschal 100 euro für ihn veranschlagt und die kosten für´s haus sind 600 euro also is das mit 100 euro auch kein drittel. rechnen kann ich alleine aber danke......irgendwelche mitkosten aus einem mietvertrag ergeben sich nicht denn erstens besteht gar kein mietvertrag zwischen eltern und sohn und 2. steht im gesetz auch geschrieben das die den alltag miteinander bestreiten müssen um überhaupt forderungen an ihn zustellen..... er ist nachweislich jede woche auf montage es geht nur seine post dahin es entstehen keine fix kosten so wie extra wasser zwecks seine wäsche waschen strom wird von ihm auch nicht benutzt und sonstige anfallenden kosten fallen auch weg weil er ja nie da ist und wo er sein we verbringt is ja für das amt scheißegal..........

frohe weihnachten
Corica
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Beitrag von Corica »

es ist doch so einfach, er meldet sich um.
neur wohnsitz bei dir und gut ist es.
er kostet dich doch nichts.
MFG dieter
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

OK, villeicht hilft dir das weiter:
Die Haushalts gemeinschaft

Wenn Verwandte oder Verschwägerte gemeinsam in einer Wohnung leben, und gemeinsam aus einem Topf wirtschaften, ohne dass sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden, dann leben sie in einer Haushaltsgemeinschaft.

Wenn der eine an den anderen einen Mietanteil zahlt, jeder sein eigenes Einkommen und sein eigenes Fach im Kühlschrank hat, kann es auch sein, dass eine bloße Wohngemeinschaft vorliegt, und da muss nie einer für den anderen eintreten. Falls aber eine gemeinsame Kasse besteht, gelten die folgenden Ausführungen:

Wenn also in einer Familie der Sohn seinen fünfundzwanzigsten Geburtstag feiert, dann bilden nur noch die Eltern eine Bedarfsgemeinschaft. Der Sohn scheidet aus der Bedarfsgemeinschaft aus und bildet eine eigene Bedarfsgemeinschaft. (vergleiche hierzu GENAUER: Die Bedarfsgemeinschaft)

Wenn der Sohn weiterhin bei den Eltern wohnt, bilden sie jedoch alle gemeinsam eine Haushaltsgemeinschaft.

Für die Unterkunftskosten bedeutet das, dass diese nur noch anteilig für die Bedarfsgemeinschaft bezahlt werden. Die Eltern bekommen also nur noch zwei Drittel der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Außerdem wird automatisch vermutet, dass der Reiche in einer Haushaltsgemeinschaft dem Armen Geld gibt. (§9 V SGB II) Eine Vermutung kann man immer entkräften, indem man den Nachweis erbringt, dass sie nicht stimmt. Das kann man zum Beispiel durch eine eidesstattliche Erklärung versuchen. (Die Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen ist übrigens strafbar.)

Wer in Haushaltsgemeinschaft mit einem Alg2-Empfänger lebt, dessen Einkommen und Vermögen werden genau nach derselben Methode betrachtet, wie bei dem Arbeitslosengeld-2-Empfänger selbst. Nur beim Einkommen sind die Freibeträge höher.
Zusammen Leben heisst in dem Fall auch nur dort Angemeldet sein!!

Gurß und Frohe Weihnachten Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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