Heute frisch:
Die Pressemeldung in Gänze findet ihr hier:Bundessozialgericht - «Hartz IV»: Ohne Eingliederungsvereinbarung keine Sanktionen
Bundessozialgericht (BSG) hat Sanktionen gegen «Hartz IV»-Empfänger erschwert, die sie sich einer vom Jobcenter verordneten Trainingsmaßnahme verweigern. Unwilligen Arbeitslosen dürften die Leistungen nur dann gekürzt werden, wenn sie sich zuvor in einer sogenannten Eingliederungsvereinbarung zur Teilnahme an derartigen Kursen verpflichtet hätten, befanden die Kasseler Richter am Mittwoch.
http://www.ad-hoc-news.de/bundessozialg ... k/20808707
Das Urteil wurde am 16.12.2009 gefällt.
Gruß ZIGGI