BSG Urteil Sanktionen nur mit EGV !!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Ziggi
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BSG Urteil Sanktionen nur mit EGV !!!

Beitrag von Ziggi »

Hallo leute,

Heute frisch:
Bundessozialgericht - «Hartz IV»: Ohne Eingliederungsvereinbarung keine Sanktionen
Bundessozialgericht (BSG) hat Sanktionen gegen «Hartz IV»-Empfänger erschwert, die sie sich einer vom Jobcenter verordneten Trainingsmaßnahme verweigern. Unwilligen Arbeitslosen dürften die Leistungen nur dann gekürzt werden, wenn sie sich zuvor in einer sogenannten Eingliederungsvereinbarung zur Teilnahme an derartigen Kursen verpflichtet hätten, befanden die Kasseler Richter am Mittwoch.
Die Pressemeldung in Gänze findet ihr hier:
http://www.ad-hoc-news.de/bundessozialg ... k/20808707
Das Urteil wurde am 16.12.2009 gefällt.

Gruß ZIGGI
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Corica
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Beitrag von Corica »

jetzt werden sie alle möglichkeiten ausnutzen.
in die eg kommt ein satz der macht alles möglich.
die richter die das beschloßen haben gehören hinter gitter.
die wissen genau auf welche rechte bei einer EG verzichtet
werden muß.
das ist mit dem gesetz nicht vereinbart.
ich muß nicht unterschreiben aber sie würden
die zahlungen einstellen, kann bis zu einem jahr
dauern.
recht würde ich auf jeden fall bekommen.
aber keiner kann diese zeit überbrücken.
also unterschreiben wir.
LG Dieter
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
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Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Dieter,

Ich glaube da hast du etwas falsch verstanden!?

Dieses Urteil Stärkt die SGB2 Bezieher, denn nur wenn eine EGV existiert die Unterschrieben wurde
Unwilligen Arbeitslosen dürften die Leistungen nur dann gekürzt werden, wenn sie sich zuvor in einer sogenannten Eingliederungsvereinbarung zur Teilnahme an derartigen Kursen verpflichtet hätten,
Also, ich kenne den Text ja nicht genau( vom Urteil) aber wenn ich nicht Unterschreibe das ganze ein Verwaltungsakt wird, dann Wiederspreche ich und gut is.
Ok, wird nicht ganz so leicht, weil man sein Recht durchsetzen muss aber ohne Unterschriebene EGV keine Sanktion.

Aber lass uns erst mal das Urteil selber lesen.

Ziggi
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Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
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Beitrag von Corica »

Ziggi hat geschrieben:Hallo Dieter,

Ich glaube da hast du etwas falsch verstanden!?

Dieses Urteil Stärkt die SGB2 Bezieher, denn nur wenn eine EGV existiert die Unterschrieben wurde
Unwilligen Arbeitslosen dürften die Leistungen nur dann gekürzt werden, wenn sie sich zuvor in einer sogenannten Eingliederungsvereinbarung zur Teilnahme an derartigen Kursen verpflichtet hätten,
Also, ich kenne den Text ja nicht genau( vom Urteil) aber wenn ich nicht Unterschreibe das ganze ein Verwaltungsakt wird, dann Wiederspreche ich und gut is.
Ok, wird nicht ganz so leicht, weil man sein Recht durchsetzen muss aber ohne Unterschriebene EGV keine Sanktion.

Aber lass uns erst mal das Urteil selber lesen.

Ziggi
ich habe alles richtig verstanden !
es geht um die EG die ist nicht zulässig.
ich kann von keinem verlangen etwas zu unterschreiben
um auf meine grundrechte zu verzichten.
das wissen auch die richter.
also ist das urteil für mich verarschung hoch drei.
die EG egal was drin steht ist nicht zulässig.
soll das amt jede maßnahme eintragen.
die richter konnten nicht anders urteilen.
die haben nur nach einem grund gesucht
um dem kläger recht zugeben.
oder sollten sie sagen auf die grundrechte darf nicht verzichtet werden.
LG dieter
Antworten