Wie hoch darf das Weihnachtsgeld sein, wenn ich als Aushilfe eingestellt bin?
Mein Chef hat mir freundlicherweise ein wirklich gutes Weihnachtsgeld gegeben (leider viel zu offiziell). Jetzt ist mir klar geworden, dass das doch etwas zu viel sein könnte und die ARGE dementsprechend die Hand aufhalten könnte. Deswegen wär es super, wenn mir da einer eine hilfreiche Antwort geben könnte!
Weihnachtsgeld und Hatz 4
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Re: Weihnachtsgeld und Hatz 4
auf die hand oder auf dein konto ??????????derUnglaubliche hat geschrieben:Wie hoch darf das Weihnachtsgeld sein, wenn ich als Aushilfe eingestellt bin?
Mein Chef hat mir freundlicherweise ein wirklich gutes Weihnachtsgeld gegeben (leider viel zu offiziell). Jetzt ist mir klar geworden, dass das doch etwas zu viel sein könnte und die ARGE dementsprechend die Hand aufhalten könnte. Deswegen wär es super, wenn mir da einer eine hilfreiche Antwort geben könnte!
taucht es nicht auf deiner abrechnung konto auf freue dich.
würden alle das geld das sie geschenkt bekommen Opa Oma.
angeben hätte das amt reichlich arbeit.
LG Dieter
Hallo derUnglaubliche,
zunächst mal Wilkommen in diesem Forum.
Du Fragst wegen Weihnachtsgeld, leider zählt das zum Einkommen.
ES ist ein wiederkehrendes, 1mal Jährlich zufliessendes Einkommen, so wie auch Geburtstagsgeld vom AG, oder aber Lohnsteuerrückzahlung, somit muß es auch angerechnet werden. Solche einmaligen Zahlungen werden normalerweise auf das Jahr umgelegt und in Teilbeträgen angerechnet.
Es nicht anzugeben, zumal wenn es über die Bücher deines AG läuft, das kann erhebliche Probleme mit sich ziehen, da ja inzwischen Daten abgeglichen werden, also keine Gute idee.
Du kannst allerdings einen antrag stellen das dein Freunlicher SB, das ganze als Zweckbestimmte einnahme akzeptiert, wenigstens einen teil davon,
da sag ich Probieren geht über Studieren und wenn es nur 20,--€ oder 50,--€ davon sind. Dabei liegt die Chance zwar nur bei etwa 30% aber immerhin.
Gruß Ziggi
Und Schöne Weihnachten
zunächst mal Wilkommen in diesem Forum.
Du Fragst wegen Weihnachtsgeld, leider zählt das zum Einkommen.
ES ist ein wiederkehrendes, 1mal Jährlich zufliessendes Einkommen, so wie auch Geburtstagsgeld vom AG, oder aber Lohnsteuerrückzahlung, somit muß es auch angerechnet werden. Solche einmaligen Zahlungen werden normalerweise auf das Jahr umgelegt und in Teilbeträgen angerechnet.
Es nicht anzugeben, zumal wenn es über die Bücher deines AG läuft, das kann erhebliche Probleme mit sich ziehen, da ja inzwischen Daten abgeglichen werden, also keine Gute idee.
Du kannst allerdings einen antrag stellen das dein Freunlicher SB, das ganze als Zweckbestimmte einnahme akzeptiert, wenigstens einen teil davon,
da sag ich Probieren geht über Studieren und wenn es nur 20,--€ oder 50,--€ davon sind. Dabei liegt die Chance zwar nur bei etwa 30% aber immerhin.
Gruß Ziggi
Und Schöne Weihnachten
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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ist glück, doch leben mehr.
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Du wirst von ihm nicht geliebt.
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... und tschüss
Danke liebe Leute,
damit verabschiede ich mich von der Kohle und von euch.
Da hätte sich mein Chef mal besser informieren sollen.
Danke für die kleine Hilfe
Feiert schön und rutscht gut
damit verabschiede ich mich von der Kohle und von euch.
Da hätte sich mein Chef mal besser informieren sollen.
Danke für die kleine Hilfe
Feiert schön und rutscht gut
Hey,
nun lassden Kopf nicht hängen, ein Teil der "Kohle" bleibt doch, so wie beim Einkommen.
Verhandle doch mit deinem SB,
du weisst ja:"wer sich nicht wehrt, kommt hintern Herd"
Gruß Ziggi
auch dir ein schönes Weihnachtsfest und guten Rutsch,
lass dich nicht untergriegen.
nun lassden Kopf nicht hängen, ein Teil der "Kohle" bleibt doch, so wie beim Einkommen.
Verhandle doch mit deinem SB,
du weisst ja:"wer sich nicht wehrt, kommt hintern Herd"
Gruß Ziggi
auch dir ein schönes Weihnachtsfest und guten Rutsch,
lass dich nicht untergriegen.
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
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Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Du wirst von ihm nicht geliebt.