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Leistungsvorschuss ? Frage dazu ?
Verfasst: 16.12.2009 17:54
von mama2007
Hallo,
ich bins mal wieder und zwar bekomme ich ,für mich ,da ich ausbildungssuchend war/bin ,noch kindergeld .
im dez. wurde es eingestellt bzw soll nun nur überprüft werden .
d.h. ich habe im dez. 164€ weniger und bin mutter eines 2jähr. und in der 33 ssw schwanger .
bis der antrag der familienkasse bearbeitet ist wird es ende januar ,anfang februar sein ,letztendlich bedeutet das ,dass ich ab dez. -vorrauss. febr.2010 164€ weniger zur verfügung habe .
kann ich nicht mit dem schreiben der familienkasse und aktuellem kontoauszug (ÜBER DIE NICHTZAHLUNG DES Kindergelds) zum jobcenter und mir einen vorschuss holen ,denn ich bei eventueller rückwirkender zahlung des kindergeldes dann zurück zahle?
ist die arge dazu verpflichtet`? weiß nicht wie ich mit knapp 170€ weniger monatl.über die runden kommen soll.
bitte helft mir !
liebe grüße
Verfasst: 16.12.2009 18:51
von ayumi
Warum versuchst Du es denn nicht einfach? Schreib einen Antrag. Schilder es genauso wie Du es hier geschrieben hast. Und schreib gleich, das sie im Falle der Nachzahlung die Summe mit der Kindergeldkasse verrechnen können. Sollte doch eigentlich kein Problem sein. Die können doch bestimmt nachvollziehen, das Du gerade jetzt auf das Geld angewiesen bist.
Viel Glück.
Verfasst: 16.12.2009 19:44
von Ziggi
Hallo mama2007,
du solltest der ARGE einen Brief schreiben in dem du um eben diesen Vorschuss bittest und evtl. die "zu erwartende Leistung" für den Fall einer Bewilligung das zu erwartende Kindergeld Person ( du) an die ARGE abtrittst, wenn du das schreibst kann die ARGE dir nicht Verweigern diese 164€ auszuzahlen. Aber bitte schreibe in diese beigelegte Abtrittserklärung
Explizit deinen Nahmen und Nachzahlung bis Entscheidung, evtl. kann dir die Kindergeldkasse einen Vordruck dafür geben.
Gruß und viel Glück Ziggi
Verfasst: 17.12.2009 01:16
von Melinde
Hallo mama2007
Veränderte Einkommenssituation, auch wenn sie nur vorübergehend ist, erfordert eine
Veränderungsmitteilung
Nur bereite Mittel dürfen angerechnet werden und nicht-fließendes Kindergeld steht nicht bereit.
Wenn es nach Prüfung durch die Familienkasse nachgezahlt wird kann es im Rahmen der Verrechnung zwischen ARGE und Familienkasse direkt geregelt werden (SGB I § 52)
Gruss
Verfasst: 17.12.2009 07:37
von Ineedhelp
Hallo,
setz dich einfach mit der ARGE in verbindung. Evtl. über die Veränderungsmitteilung. Am besten aber persönlich.
Ich habe im September das Kindergeld bei der Kindergeldkasse beantragt. Bzw. eine Veränderungsmitteilung hingesendet. Da es bei einen Telefonat hies das diese Veränderungsmeldung reichen würde um das Kindergeld an mich und nicht mehr an meinen Noch Mann auszuzahlen...
Im November kam dann die mitteilung das ich es komplett neu beantragen müsste. Mein Noch Mann hatte zu diesen Zeitpunkt schon in die Wege geleitet dass das Kindergeld für dezember nicht mehr an ihn ausbezahlt wird. Davor hat er es mir in Bar ausgehändigt.
Die von der Kindergeldstelle meinte das es mindestens 6 Wochen dauern würde, das war am 15. November. Also habe ich meine Bearbeiterin der Arge angerufen, und diese hat dann veranlasst dass das Kindergeld für Dez. von der ARGE vorgestreckt wurde.
Mittlerweile ist der Bescheid der Kindergeldstelle da. Diese zahlt nun die überbezahlung direkt an die Arge und ab nächsten Monat dann das Kindergeld an mich.
War alles überhaupt kein Thema, und bei mir reichte ein Telefonat.
Allerdings hätten mir auch 693€ gefehlt wenn es so nicht funktioniert hätte weil ich 4 Kinder habe.
Also nur Mut, einfach Anrufen oder vorbei gehen.
LG