Wie funktioniert eine Berechnung?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Bilbobeutel
Beiträge: 2
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Wie funktioniert eine Berechnung?

Beitrag von Bilbobeutel »

Hallo liebes Forum,

ich hab da ein kleines (für mich großes) Problem.
Ich beziehe seit anfang des Monats Arbeitslosengeld 1.
Mit diesem Betrag (fast 600 Euro) komme ich absolut nicht zurecht.
Damit kann ich gerade meine Miete, Strom und Telefon begleichen.
Die beim Arbeitsamt haben mich zum Wohnamt geschickt, wo ich einen Antrag auf Wohngeld beantragen solle. Doch der Bearbeiter beim Wohnamt riet mir direkt Arbeitslosengeld 2 zu beantragen, da ich mit diesem wesentlich besser da stehen würde als mit dem Wohngeld.
Ich nochmal zum Amt gegangen und Arbeitslosengeld 2 versucht zu beantragen, doch die wehren sich strikt. Sie können sich nicht vorstellen, dass ich beim Wohnamt weniger erhalten würde und ich für meine Kosten nicht aufkommen kann. Ich solle mir eine Probeberechnung erstellen lassen (welche ich auch gleich dort beantragt habe).
Nun hab ich mir mal den ALG2 Rechner angeschaut und käme da auf eine Summe von 774 Euro, welche mir an ALG2 zustehen könnten.
Meine Frage nur hierzu ... ist das letzendlich der Endwert, also worin Arbeitslosengeld bereits mit enthalten ist, oder käme der Betrag auf das ALG1 hinzu? Ich habe da mal wo gehört, dass man um die 350 Euro für sich zum Leben haben soll, was ich dann noch immer nicht ganz haben würde.
Könnt Ihr mir da evtl. sagen, wie sich das mit der Berechnung zusammensetzt?

Vielen Dank!!
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Ganz einfach, geh zu diesem ALG 2 Rechner:
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner ... echner.php

dort kannst du inetwa nachrechnen wieviel Geld du erwarten kannst.

Bedarf = 359,--€ Regelbedarf, zuzüglich Miete( mit NK+Hz ohne Strom/ Warmwasser) mindestens halbes Jahr bei zu hoher Miete.

Weiterhin empfehle ich dir:
http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html
das ist ein recht guter Ratgeber des BMAS.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Bilbobeutel
Beiträge: 2
Registriert: 15.12.2009 20:28
Wohnort: NRW

Beitrag von Bilbobeutel »

Ich danke dir Ziggi für deine schnelle Antwort!
Diesen Rechner hab ich auch verwendet um zu schauen, was ich wohl in etwa bekommen würde.. und dann scheint es mit den 775 Euro doch zu stimmen. Das wird dennoch bissl eng...
Danke dir!!
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Bilbobeutel,

ich glaube mit etwas geschick, kommst du damit über die runden.
In dieser Beziehung sitzen wir wohl ast alle in einem Boot und wir
haben es alle mehr oder weniger geschaft.
1. Regel ist: nichts Kaufen was nicht benötigt wird.
2. Regel ist: erst Rechnen, dann kaufen.
3. Regel ist: Geld einteilen, und nicht ausgeben.

Evtl. haben wir ja bald höhere Sätze, das BVG ist ja kurz vor entscheidung,
in diesem zusmmenhang schau doch auch mal nach hier:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... t7532.html

Gruß Ziggi
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Bilbobeutel

Was sich das Empfangspersonal Deiner ARGE vorstellen kann bezüglich Deines Leistungsanspruchs ist vollkommen egal, Dein Antrag muss angenommen werden. (Nicht nur einfach in den Briefkasten werfen, die sind bei manchen ARGEn nämlich nicht so ganz datenschutzsicher :shock: .)

Wird die Annahme verweigert nimmst Du den ganzen Packen Papier und gibst ihn bei einer anderen Behörde ab, z. B. Bürgermeisteramt, Gemeindebüro oder nächstes Polizeirevier. Gegen Empfangsbestätigung natürlich.

Zusätzlich zum Regelbedarf und den KdU bekommst Du noch den Armutsgewöhnungszuschlag (SGB II § 24)

Genaueres dazu lies mal hier nach und hier findest Du vielleicht Angaben zur Angemessenheit der Wohnung.

Das man Dich auf Wohngeld lotsen will hat auch noch einen anderen Grund ausser Verschönerung der Erwerbslosenstatistik: bei Wohngeld werden keine Nachzahlungen zu Betriebskostenabrechnungen übernommen die es im SGB II gibt und so stehen mehr Mittel für die subventionierten Unterkunftskosten im Beherbergungsgewerbe zur Verfügung.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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