Brauche dringend rat zu anspruch auf hartz 4

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Honey0788
Beiträge: 2
Registriert: 15.12.2009 13:12
Wohnort: Mecklenburg

Brauche dringend rat zu anspruch auf hartz 4

Beitrag von Honey0788 »

Hallo,
bin neu hier und kenne mich nicht aus hier. Selbst bin ich sogar was hartz 4 betrifft ne niete. Konnte mich dank des Internets nun um einiges an wissen Bereichern trotzdem habe ich da paar fragen und hoffe ihr super Köpfe könnt mir helfen :lol:
Zu meiner lage.
Ich befinde mich derzeit in einer Teilzeitbeschäftigung und bin zu dem auch noch schwanger. Alles ja nicht weiter schlimm aber nun meine Fragen. Ich habe nun gesehen das ich recht wenig lohn bekomme (400€ netto). Darf ich bzw kann ich versuchen hartz 4 zu beantragen ? Musste wegen den arbeitsplatz umziehen und habe jeden tag (hin und rückweg ) 70 km zu fahren. Naja zahle fast 200 € Miete denn musste ich mir nen Auto kaufen um ja auch zu Arbeit zu kommen das wären dann versicherungsmässig 70 € im monat. Denn muss das auto ja auch getankt werden wobei ich jede woche 50 € reinstecke. Das bedeutet das ich im Monat nix für mich habe zum leben steht mir also eine stütze zu ? ich würde ja auch vollzeit arbeiten gar keine frage aber durch die schwangerschaft stellt mich sicher keiner mehr ein. Oder wisst Ihr wie es aussieht was mir als Arbeitsloser zu stehen würde ? Ohne Arbeit ?

Naja wäre euch dankbar für antworten
mfg Honey
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Honey0788,

zunächst mal, Glückwunsch zur Schwangerschaft. :) :)

Du schreibst das du Teilzeit für 400€ Arbeitestund auch Vollzeit Arbeiten würdest wenn mögllich.

Nun, du bist bei einem Einstellungsgeapräch nicht gezwungen zu Sagen das du Schwanger bist, alleine die Frage danach, beim einstellungsgespräch ist unzulässig, deshalb gibt es hier auch keinen Zwang zur Wahrheit.

Zum H4 Satz:
Alleinstehend 359,--€
Miete + Heizung komplett ( bei dir 200,--€)
Srom und Warmwasser sind schon in der Regelleistung enthalten.
Dein Bedarf : ( 200€Miete vorausgesetzt) 559,--€
Dein Einkommen ca 500,--€ Brutto ergibt einen Freibetrag von 80,--€
Zusätzlich noch 100,--€
Fahrtkosten zur Arbeit sind, soweit mir bekannt ist 0,20€/Km x 70Km sind dann 14€ Arbeitstäglich( bei 21Arbeitstagen = 294,--€)

Das heisst von deinem Einkommen sind abzuziehen etwa 294,--€ Fahrtkosten, 70,--€ Versicherung, 80,--€ Freibetrag.

Berechnung:
359,--€ Du
200,--€ Miete
559,--€ Bedarf
-Abzüglich Anrechenbares Einkommen( 400-80-294-70) 144,--€
415,--€ Restbedarf sollten dir zustehen.
Mehrbedarf wegen Schwangerschaft kommt ab der 13SSW mit ca. 60,--€
dazu.

Ich empfele dir den Antrag, am besten Heute noch,zu stellen.
Du kannst das Formlos schriftlich tun, jedoch am besten Persöhnlich abgeben und Bestätigen lassen. Du solltest auch gleichzeitig um einen Vorschuss bitten.
Etwa so:

Code: Alles auswählen

S. g. D.u.H.,
hiermit bitte ich um prüfung inwieweit mir bezuschussend ALG 2 zusteht. 
Ich bitte sie, mir umgehend einen Termin, am Besten zwischen xx.xx und xx.xx Uhr da ich von xx bis xx Uhr Arbeite.
Einen Vorschuss der zu erwartenden Geldleistung würde ich zu diesemTermin gerne auch mitnehmen.

Mir Freundlichem Gruß

Unterschrift
Du solltest, da man nie weis ob man sofort vorsprechen kann, alle Unterlagen mitnehmen und mindestens darum bitten das siekopiert und beigelegt werden.

Einen Ratgeber wegen ALG 2 den ich dir empfehlen kann:
http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html
du kannst ihn auch Runterladen(PDF) und Bestellen.
Dort ist das wichtigste beschrieben und er kostet nichts.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Honey0788
Beiträge: 2
Registriert: 15.12.2009 13:12
Wohnort: Mecklenburg

Beitrag von Honey0788 »

WOW...!!!
Ich bin begeistert über diese schnelle und verständliche erklärung. Danke dir ganz doll. Dann werde ich mal nen Antrag abgeben gehen. Vielleicht noch eine frage =) wäre es von Vorteil sich ein hartz 4 antrag im netz zu downloaden? Und den direkt abzugeben da ich jetzt denken würde die Bearbeitung sich somit verzögert die ganzen bescheide haue ich auch gleich mit rein oder wäre es nicht sinnvoll ?

Gruß Honey
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo,
wäre es von Vorteil sich ein hartz 4 antrag im netz zu downloaden? Und den direkt abzugeben da ich jetzt denken würde die Bearbeitung sich somit verzögert die ganzen bescheide haue ich auch gleich mit rein oder wäre es nicht sinnvoll ?
Das kannst du machen aber je nach dem ob die SB damit etwas anfangen kann?
Bei uns ist die SB dann immer am Fluchen weil sie alles erneut ins System einpflegen muß, das kann aber bei euch wieder ganz anderst aussehen.

Gruß und Good Luk

Ziggi
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