Hallo ,
ich habe folgende Frage , mein Sohn will ein FSJ ( freiwilliges soziales Jahr ) machen und würde dafür ca. 300-350€ bekommen. Da wir jedoch in einer BG leben würde davon ca. 150€ übrig bleiben , also meine eigentliche Frage:
Kann man bei der Arge angeben das er das FSJ macht , aber das dann so regeln das , das Geld auf dem Konto seines Vaters ( wir leben getrennt ) der in keiner BG lebt eingezahlt wird und uns somit nicht als "sonstiges Einkommen " dazugerechnet wird - heißt das er alles behalten könnte.
Ist sowas möglich ? Oder wenn nicht ein anderer Weg , der das gleiche Ergebnis hat ?
mfg Alphard
FSJ und Bedarfsgemeinschaft
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Alphard,
das was ihr da vor habt,ist Sozialbetrug.
Ich fände es keine gute idee,hier jetzt die Solidargemeinschaft zu Besch.............!
Auch wenn uns die Politiker gerne Besch......., ist das kein Grund. Bei 300€ Einkommen würde er 140€ und bei 350€, 150€ Freibertag haben, das ist doch schon mehr als jetzt und ne menge gegenüber vorher.
Bitte nicht missverstehen aber keinegute idee.
Gruß Ziggi
das was ihr da vor habt,ist Sozialbetrug.
Ich fände es keine gute idee,hier jetzt die Solidargemeinschaft zu Besch.............!
Auch wenn uns die Politiker gerne Besch......., ist das kein Grund. Bei 300€ Einkommen würde er 140€ und bei 350€, 150€ Freibertag haben, das ist doch schon mehr als jetzt und ne menge gegenüber vorher.
Bitte nicht missverstehen aber keinegute idee.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Alles was der Staat dir giebt,
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