hallo erst mal und allen ein gutes neues jahr, natürlich mit viel glück, denn das können wir ja alle gebrauchen.
morgen muss ich den hartz 4 bogen ausfüllen und ich habe mächtig bammel davor.
ich lebe mit einem mann zusammen, der jedoch verheiratet ist. ich denke, dass wir aus diesem grund keine eheähnliche beziehung führen, da ich ja doch irgendwie auf mich selber gestellt bin. kann ich darauf pochen und das so angeben, oder ist das betrug?
in feld 2 Pers. Verhältnisse wollte ich dann alleinerziehend angeben.
danke für hilfe und viele grüße---manderley
bogen hartz 4
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo manderley,
Ich wünsche dir auch ein gesundes neues Jahr!!!!!!!!
Naja, die Bundesagentur entscheidet ob es sich um eine eheähnliches Verhältniss handelt. Maßgebend dafür ist, ob ihr euch in irgendweiner Weise
finanziell unterstützt. Das fängt leider schon an, wenn er für mal einkaufen geht und bezahlt. Zum zweiten ob ihr euch Wohnräume teilt (ein Bett,Schränke usw.) sollte es diesbezüglich mal zu einer Überprüfung durch Amt kommen, könnte es da schon ne menge Probleme geben.
Wie gesagt die Bundesagentur hat es zu prüfen, nun weiß ich jedoch nicht da dein Mann noch verheiratet ist, wie sich das verhält?
Ich könnte mir jedoch vorstellen das die Agentur euch trotzdem als eheähnliches Verhältniss einstuft, da deine verheirateter Mann ja nicht mehr bei seiner Frau wohnt, somit könnten sie ja davon ausgehen, das dort etwas schief läuft.
Natürlich ist es Bertrug wenn du im Antrag angibst du lebst alleine, und hast jeden Abend dein Mann im Arm vorm Fernseher.Ist er bei dir gemeldet??? Geht dein Mann arbeiten, oder ist er auch arbeitslos???
Gruß Daniel
Ich wünsche dir auch ein gesundes neues Jahr!!!!!!!!
Naja, die Bundesagentur entscheidet ob es sich um eine eheähnliches Verhältniss handelt. Maßgebend dafür ist, ob ihr euch in irgendweiner Weise
finanziell unterstützt. Das fängt leider schon an, wenn er für mal einkaufen geht und bezahlt. Zum zweiten ob ihr euch Wohnräume teilt (ein Bett,Schränke usw.) sollte es diesbezüglich mal zu einer Überprüfung durch Amt kommen, könnte es da schon ne menge Probleme geben.
Wie gesagt die Bundesagentur hat es zu prüfen, nun weiß ich jedoch nicht da dein Mann noch verheiratet ist, wie sich das verhält?
Ich könnte mir jedoch vorstellen das die Agentur euch trotzdem als eheähnliches Verhältniss einstuft, da deine verheirateter Mann ja nicht mehr bei seiner Frau wohnt, somit könnten sie ja davon ausgehen, das dort etwas schief läuft.
Natürlich ist es Bertrug wenn du im Antrag angibst du lebst alleine, und hast jeden Abend dein Mann im Arm vorm Fernseher.Ist er bei dir gemeldet??? Geht dein Mann arbeiten, oder ist er auch arbeitslos???
Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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