Hallo,
Ich habe mir jetzt mal erlaubt einen Überprüfungsantrag an die Arge zu richten.
Ich habe auch ein Schreiben erhalten, wo drinn steht das sie ihn erhalten haben.
Mir ist aber nicht ganz klar was er direkt bringen soll. Das die Arge dadurch verpflichtet ist alles nach zu prüfen ist mir klar, aber was für Auswirkungen hat es für einen selbst,
sprich Positiv oder Negativ.
Würde mich über Antworten freuen.
Überbrüfungsantrag
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo JohnyB.,
Was soll darin alles angegangen werden?
Nur wenn man das weis, kann man sich darüber unterhalten, was das alles für auswirkungen haben kann.
Gruß Ziggi
wie hast du denn den Ü.-Antrag geschrieben?Das die Arge dadurch verpflichtet ist alles nach zu prüfen ist mir klar, aber was für Auswirkungen hat es für einen selbst,
Was soll darin alles angegangen werden?
Nur wenn man das weis, kann man sich darüber unterhalten, was das alles für auswirkungen haben kann.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
hallo Ziggi
Diesen hier:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... t7532.html
oh ich seh grad das es 2 Verschiedene Anträge sind ist das Richtig
Diesen hier:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... t7532.html
oh ich seh grad das es 2 Verschiedene Anträge sind ist das Richtig
JA ,
der eine ist für SGB2 und der andere für SGB12, also ALG 2 und Sozialhilfe!
Nun, du Fragst welche auswirkungen das auf den Einzelnen hat?
Eigentlich einfach, wenn das Hohe Gericht entscheidet, das die Regelsätze zu gering sind und derweile nicht eine Hintertür fürden Gesetzgeber öffnet UND NUR DANN, wird der Staat uns die wir den Antrag gestellt haben,die festgestellte Differenz nachzahlen.
Die Chance ist zwar gering aber immerhin vorhenden.
Sollte deine ARGE dir demnächst einen ablehnenden Bescheid zukommen lassen ( Bsp.: wir können keine diskrepanz sehen) sofort Wiederspruch!
Aber das haben "Harald Thomé und Frank Jäger" ganz detailiert beschrieben,auch genau wie wenn welche eventualität vorliegt.
Verstanden? wenn nein dann hier http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... chern.aspx
Durchlesen und zur not mehrmals. zumindest jedesmal wenn deine Frage in dir hochkommt ( in dieser angelegenheit ) oder irgendein Bescheid in dieser angelegenheit ins Haus Flattert, bevor das Gericht Fertig ist mit der Entscheidung.
ZIGGI
der eine ist für SGB2 und der andere für SGB12, also ALG 2 und Sozialhilfe!
Nun, du Fragst welche auswirkungen das auf den Einzelnen hat?
Eigentlich einfach, wenn das Hohe Gericht entscheidet, das die Regelsätze zu gering sind und derweile nicht eine Hintertür fürden Gesetzgeber öffnet UND NUR DANN, wird der Staat uns die wir den Antrag gestellt haben,die festgestellte Differenz nachzahlen.
Die Chance ist zwar gering aber immerhin vorhenden.
Sollte deine ARGE dir demnächst einen ablehnenden Bescheid zukommen lassen ( Bsp.: wir können keine diskrepanz sehen) sofort Wiederspruch!
Aber das haben "Harald Thomé und Frank Jäger" ganz detailiert beschrieben,auch genau wie wenn welche eventualität vorliegt.
Verstanden? wenn nein dann hier http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... chern.aspx
Durchlesen und zur not mehrmals. zumindest jedesmal wenn deine Frage in dir hochkommt ( in dieser angelegenheit ) oder irgendein Bescheid in dieser angelegenheit ins Haus Flattert, bevor das Gericht Fertig ist mit der Entscheidung.
ZIGGI
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.