Abzüge vom Amt

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Mansen79
Beiträge: 3
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Abzüge vom Amt

Beitrag von Mansen79 »

Hallo, brauche unbedingt einen Rat.
Es geht um einen guten Freund der in einer echt schlechten Lage ist. Er ist Krankheitshalber Arbeitssuchend und bekommt natürlich HartzIV.
Es wird ihm natürlich auch der normale regelsatz angrechnet. Aber.... Es werden ihm 60,00 Euro Kaution, 100,00 Euro Stromschulden und 50,00 Euro durch vorherige Selbständigkeit (Gründungsdarlehen vom Arbeitsamt) abgezogen. So das er nur noch 140,00 Euro ausgezahlt bekommt. Von diesen 140,00 Euro soll er dann auch noch Strom und Gas für seine jetzige Wohnung bezahlen. Meine Frage nun an Euch. DARF das Arbeitsamt eigentlich.....????
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
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Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Mansen79,

wenn dein Bekannter das zulässt, ja.

Mein Tipp:
Dein Bekannter sollte der ARGE mitteilen das er sich ausserstande sieht, Monatlich 210€ an Tilgung zu Schultern. Er sollte weiterhin eine Gessamt-Raten-Zahlung von ??€ ( Bsp.: 80€ ) anbieten mit der er auch Leben kann.

Hat er denn die Firma noch? dann sollte er die Freibeträge erhalten.
Hatt dein Bekannter noch andere Schulden? dann ist evtl. eine Schuldnerberatung angesagt.

Kurzum auch hier empfele ich die Lektüre vom BMAS:
http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Knolli
Beiträge: 66
Registriert: 16.05.2008 20:58

Abzüge

Beitrag von Knolli »

Hallo

Also erstens brauch ein Darlehen erst zurückgezahlt werden wenn dein Bekannter in Arbeit steht...desweiteren sollte er sich schnell zum Amt Bewegen und darauf hinweisen das er doch bitte nur 50 Euro MONATLICH zahlen kann
Mansen79
Beiträge: 3
Registriert: 08.12.2009 14:00
Wohnort: Jade

Beitrag von Mansen79 »

Hallo Ziggi.

Erstmal danke für deine Antwort.

Tja das Problem ist das er es halt nicht zulassen möchte, das Amt es aber einfach macht. Er ist auch schon zum Anwalt gegangen aber irgendwie kriegt die nichts auf die Reihe. Ich meine es kann doch wohl nicht angehen das man mehr Abzüge als Einkommen hat?! Auch die Raten für den Stromanbieter hat er runtergestuft bekommen auf 50,00 Euro aber das Amt zieht ihn einfach 100,00 Euro ab? Da haben die doch garkein Recht zu, oder? :oops:

Gruß Mansen79
Mansen79
Beiträge: 3
Registriert: 08.12.2009 14:00
Wohnort: Jade

Re: Abzüge

Beitrag von Mansen79 »

Hallo Knolli,

ja das hat er auch schon mal beim Amt gesagt, aber das scheint denen da völlig egal zu sein, leider. Er ist halt ein echter Pechvogel. 3 Bandscheibenvorfälle, und Reha aufenthalt hat er auch schon hinter sich und soll eigentlich eine Umschulung bekommen aber die lassen ihn in der Luft hängen. Das Amt das die Rentenkasse ist dafür zuständig, und die Rentenkasse schiebt es auf das Amt..... Tja was soll man da machen.

Gruß Mansen79
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Mansen,
Tja das Problem ist das er es halt nicht zulassen möchte, das Amt es aber einfach macht. Er ist auch schon zum Anwalt gegangen aber irgendwie kriegt die nichts auf die Reihe. Ich meine es kann doch wohl nicht angehen das man mehr Abzüge als Einkommen hat?! Auch die Raten für den Stromanbieter hat er runtergestuft bekommen auf 50,00 Euro aber das Amt zieht ihn einfach 100,00 Euro ab? Da haben die doch garkein Recht zu, oder? Embarassed
Dann sollte dein Bekannter mit allen Unterlagenzum SG marschieren und eine Verfügung beantragen.
Die beim SG nehmen normalerweise auf und Formulieren, er sollte auf eilentscheidung bitten. Ich denke das das Gericht auch dementsprechend reagieren wird ( manchmal Telefonieren die Richter einfach) und gut is.

Gruß Ziggi
PS.:Unsere Justitia (SG) ist da recht erfindungsreich und schnell, hier ist so etwas schon innerhalb 2er Tage über die Bühne gelaufen.
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