Seite 1 von 1
GEZ Kündigung möglich?
Verfasst: 08.12.2009 14:00
von xy
hallo,
ich habe eine frage zur gez. ich habe bereits versucht die gez zu kündigen da ich alg2 beziehe. diesbezüglich teilte man mir mit, dass dies nicht möglich sei, da ich einen zuschlag zum alg2 erhalte. nun habe ich den folgeantrag gestellt und mit der bewilligung ebenfalls eine bescheinigung für die kündigung bei der gez erhalten. meine frage ist nun: hat sich da etwas geändert und ich kann die gez kündigen (Thema: großspurige Ankündigungen von G.Westerwelle vor der Wahl) oder ist das wieder nur ein weiteres beispiel dafür, dass die stellen keine ahnung von den gesetzen haben?
Verfasst: 08.12.2009 14:28
von ayumi
Was hat denn der Zuschlag zum ALG II mit der Kündigung der GEZ zu tun? Nichts.
Dieser Zuschlag bedeutet beim ALG II doch nur, das Du solange nicht von der GEZ Zahlung befreit werden kannst.
Versuchen zu kündigen kannst Du doch unabhängig davon. Ich habe das versuchen extra fett gemacht. Denn es ist wohl nicht so einfach, bei dem Verein zu kündigen.
Du hast mit der neuen Bewilligung eine Bescheinigung für die Kündigung der GEZ erhalten? Diese Schreiben sind eigentlich dafür da, die Befreiung für die Zahlung der GEZ zu beantragen.
Wieso Kündigen?
Verfasst: 08.12.2009 15:15
von Ziggi
Hallo xy,
also, man kann die GEZ nicht kündigen, nur sich bei der GEZ Abmelden.
Wie das geht, steht hier:
http://www.gez.de/online_service/abmelden/
einfach mal Lesen und dann entscheiden ob man sich Abmeldet oder Kostenfrei Stellt.
GEZ Zahlung befreit
Da du n´ja keinen Vertrag hast, geht eine Kündigung nicht, nur eine ABmeldung, da keine Empfangsgeräte zum Empfang bereit gestellt sind. So einfach ist das.
Gruß Ziggi
Verfasst: 08.12.2009 16:27
von xy
hab mich da nur falsch ausgedrückt, ich meine auch abmelden. wie gesagt hatte ich das schonmal versucht und die gez teilte mir mit, dass eine befreiung/abmeldung nicht möglich ist wenn man noch einen zuschuss bekommt. lt. denen ist egal wie hoch oder wofür die zusätzlichen leistungen der arge sind. wenn man noch was obendrauf bekommt müsse man weiterhin bezahlen.
Verfasst: 08.12.2009 16:43
von ayumi
xy hat geschrieben: dass eine befreiung/abmeldung nicht möglich ist wenn man noch einen zuschuss bekommt. lt. denen ist egal wie hoch oder wofür die zusätzlichen leistungen der arge sind. wenn man noch was obendrauf bekommt müsse man weiterhin bezahlen.
Eine Befreiung ist nicht möglich solange man einen Zuschlag bekommt. Trotzdem kann Dich niemand hindern, Dich abzumelden, wenn Du keine Geräte zum Empfang bereit hälst.
Verfasst: 08.12.2009 16:44
von ayumi
Menno, warum geht bei mir das zitieren nicht mehr. Ich dachte ja letztens, ich habe irgendwas falsch gemacht. Aber jedes mal? Und was ist mit dem Erstelldatum los?
Re: Wieso Kündigen?
Verfasst: 08.12.2009 16:50
von ayumi
Ziggi hat geschrieben: nur eine ABmeldung, da keine Empfangsgeräte zum Empfang bereit gestellt sind. So einfach ist das.
Hast Du schonmal versucht, Dich einfach so, abzumelden?
Eine wirksame Abmeldung müssen Sie mit Tatsachen begründen, aus denen sich eindeutig ergibt, dass Sie kein Rundfunkgerät mehr zum Empfang bereithalten. Eine bloße Kündigung oder Erklärung, es würden keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereitgehalten, reicht nicht aus.
Wie begründet man die Tatsache, das man kein Gerät mehr bereithält?

Das zitieren funktioniert einfach nicht mehr.
Verfasst: 08.12.2009 17:38
von Ziggi
@ ayumi,
Twisted Evil Das zitieren funktioniert einfach nicht mehr.
versuchs mal mit kopieren, markieren und dann Quote. dann sollte es gehen.
@ all,
schaut malheir rein!
http://gez-abschaffen.de/MeineAbmeldung.htm
Gruß Ziggi