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Arbeitsbescheinigung

Verfasst: 08.12.2009 09:11
von Karo
Hallo und guten Morgen zusammen
Ich finde Euer Forum super, hat mir schon ein paar mal weitergeholfen.
Heute habe ich mich auch registriert, da ich selber mal ne Frage habe.
und zwar..... Ich bekomme ALG 1, bin aber durch meinen Lebensgefährten auch in einer Bedarfsgemeinschaft. Ich verdiene mir seit dem 1.11.09, 100€ dazu. Nun meine Frage: Wer bekommt die Arbeitsbescheinigung über diesen Nebenverdienst? die Arge oder das Arbeitsamt.
Mit freundlichen Grüßen
Karo

Verfasst: 08.12.2009 10:05
von ayumi
Hallo Karo,

ich würde sagen, die Arge. Beim ALG I ändert sich ja eh nichts. Euer Bedarf wird ja bei der Arge berechnet. Und da zählt ja dann der Zuverdienst.

Verfasst: 08.12.2009 11:31
von DjTermi
Hallo Karo,
wie bereits ayumi schon sagte die ARGe, sobald jemand ALG II bekommt sind diese zuständig.

Gruß

Verfasst: 08.12.2009 14:58
von Karo
Hallo. ich danke Euch für die superschnellen Antworten.
Ist ein sehr hilfreiches Forum, einfach Klasse.
Lieben Gruß Karo