Arbeitsbescheinigung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Karo
Beiträge: 2
Registriert: 08.12.2009 08:56

Arbeitsbescheinigung

Beitrag von Karo »

Hallo und guten Morgen zusammen
Ich finde Euer Forum super, hat mir schon ein paar mal weitergeholfen.
Heute habe ich mich auch registriert, da ich selber mal ne Frage habe.
und zwar..... Ich bekomme ALG 1, bin aber durch meinen Lebensgefährten auch in einer Bedarfsgemeinschaft. Ich verdiene mir seit dem 1.11.09, 100€ dazu. Nun meine Frage: Wer bekommt die Arbeitsbescheinigung über diesen Nebenverdienst? die Arge oder das Arbeitsamt.
Mit freundlichen Grüßen
Karo
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Hallo Karo,

ich würde sagen, die Arge. Beim ALG I ändert sich ja eh nichts. Euer Bedarf wird ja bei der Arge berechnet. Und da zählt ja dann der Zuverdienst.
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Hallo Karo,
wie bereits ayumi schon sagte die ARGe, sobald jemand ALG II bekommt sind diese zuständig.

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Karo
Beiträge: 2
Registriert: 08.12.2009 08:56

Beitrag von Karo »

Hallo. ich danke Euch für die superschnellen Antworten.
Ist ein sehr hilfreiches Forum, einfach Klasse.
Lieben Gruß Karo
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