Brauche dringend schnelle Hilfe bei Hartz 4 Berechnung!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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sindbadchen
Beiträge: 3
Registriert: 18.11.2009 10:30
Wohnort: 95028 Hof

Brauche dringend schnelle Hilfe bei Hartz 4 Berechnung!

Beitrag von sindbadchen »

Hallo!
Habe am 1.09.08-30.04.09 als Aushilfe gearbeitet lohn 600€ brutto sind 494€ netto dazu von der ARGE Stadt Hof 352€.
Dann von 1.05.09-30.08.09 800€ brutto sind 636€ netto dazu von der ARGE Stadt Hof 352€.
Am 1.09.09 wurde mir gesagt das ich zum 15.09.09 gekündigt werde, habe am nächsten Tag bei der ARGE angerufen und es ihnen mit geteilt.
Die sagten ich soll mit meiner Schriftlichen Kündigung wenn ich sie bekomme vorbei kommen. Habe aber noch von 1.09.09-15.09.09 gearbeitet und 219,50 brutto ist 193,16€ netto bekommen dazu von der ARGE Stadt Hof 352€. Da aber meine Schriftliche Kündigung am 8.10.09 im Briefkasten war habe ich sie am 9.10.09 bei der ARGE vorbei gebracht. Da wurde mir gesagt ich soll mich Arbeitslos melden da mir Alg I zusteht. Das tat ich dann auch gleich. So bis zum 30.11.09 habe ich ja Hartz 4 Bewilligt gehabt über 352€ das ich auch jedes Monat bis zum 30.11.09 bekam. Am 18.11.09 Kamm der Bewilligungsbescheid Alg I 344€ mtl. Vom 9.10.09-7.04.2010 sind gewilligt worden. Gleichzeitig steht drin vom 9.10.09-30.11.09 für den Zeitraum vorläufiger Erstattungsanspruch der ARGE Stadt Hof. Das ich da keine Leistungen bekomme, erst ab 01.12.09-07.04.2010 mtl. 343,50€ bekomme. So am 18.11.09 habe ich einen Weiterbewilligungsantrag bei der ARGE Stadt Hof für Hartz 4 gestellt.
Am 4.12.09 kein Geld noch ein Bewilligungsbescheid von der ARGE da.
Da hab ich mal angerufen keiner wusste was, die dame am Telefon hatt der Leistungsabteilung eine Nachricht geschick das ich noch nichts bekommen habe die sollten sich bei mir Melden ( Dringend ).
Heute der 7.12.09 wurde ich angerufen das die sich Entschuldigen aber etwas wäre bei meiner Bearbeitung schief gelaufen, ich soll doch heute vor bei kommen und mir mein Geld holen. OK das tat ich auch und habe aber nur 346€ bekommen, so bei dem Gespräch kamm der sachbearbeiter darauf das ich ja noch 445€ an die ARGE zurück zahlen müßte weil ich zuviel leistungen bekommen hätte und ich diese Mtl. mit 50€ tun kann. Und das mir die ARGE von Mai.09-August.09 Mtl. 34€ zuviel gezahlt hätten. Ich kapier das nicht was ich mit den Geld von Alg I von 9.10.09-30.11.09? Wollen die mich verarschen oder bescheißen. Bitte um Hilfe. Danke euch. :)
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo sindbadchen,

bei Fehler vom AMT muß Amt dafür gerade Stehen, also zur Not wiederspruch einlegen aber sollte der Fehler bei dir liegen dann mußt du zurückzahlen ( ich würde jedoch eine andere Summe z.B. 20€ zugrundelegen).
Ich kann dir das noch genauer erklären, brauche dafür nur mehr input.

Oder du rechnest selber nach, mit hilfe der Sätze, schau mal hier:
http://www.harald-thome.de/download.html
unter
* Regelleistungen 2009 im SGB II / gültig ab 01.07.2009
* Bedarfsberechnungsbogen (Stand: Okt. 09 )
* Bedarfsberechnung SGB II auf Excel - Regelleistung bis Juni 2009
* Bedarfsberechnung SGB II auf Excel - Regelleistung ab Juli 2009
oder Hier:
http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

351.--Bedarf 1Person
+ 295.--Angenommene Miete
= 646.-- Angenommener Bedarf

- 294.-- Bereinigtes Einkommen( 494,--€Netto-100,--€Grundfreibetrag-100,--€Freibetrag(500*20%)= 294,--€)
=352,--Auszahlbetrag bis 30.04.09
ab 01.05.09
351.--Bedarf 1Person( ab 07/09 359,--)
+ 295.--Angenommene Miete
= 646.-- Angenommener Bedarf

- 396,--Bereinigtes Einkommen( 636,--€Netto-100,--€Grundfreibetrag-140,--€Freibetrag(700*20%)= 396,--€)
=250,--Auszahlbetrag+ab 01.07.2009 +Regelsatzerhöhung 8,--= 258,--

Zuviel gezahlte leistung Mai/Juni.09 >352,-- Abzüglich 250,-- = 102,--( 2Monate= 204,--)

Zuviel gezahlte leistung ab Juli > 352,-- Abzüglich 258,--= 94,--( 2Monate= 188,--)
204,--+188,--= 392,-- Erstattungsanspruch der Stadt Hof,
Sofern die Stadt hof keinen Fehler gemacht haben sollte.
Liegt der Fehler bei dir und nicht bei der Stadt/ ARGE dann kommt evtl. noch ein Bußgeldverfahren auf dich zu.

Wenn der Fehler allerdings nicht bei dir liegt, sondern bei der Stadt/Arge Hof dann solltest du der RückforderungWiedersprechen, irgendwo hab ich gelesen das die im Fall eines Fehlers vom Amt nicht zurückfordern dürfen.

Ziggi
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