Anspruch auf Hartz4?
Verfasst: 29.11.2009 17:23
Hallo zusammen,
kurz zu meiner Person:
ich bin 20Jahre alt, befinde mich seit 4Monaten in Ausbildung, in welcher ich ca 800euro netto verdiene und bin aus diesem Grunde vor wenigen Tagen zusammen mit meiner Freundin in eine eigene Wohnung gezogen.
Diese finanziere ich zusammen mit meiner Freundin, welche Unterhalt von ihren Eltern bekommt, selbst (keine Zuschüsse von meinen Eltern).
Auf Grund gesundheitlicher Probleme (physisch wie auch psychisch) überlege ich schon seit längerem, ob ich meine Ausbildung abbrechen sollte. Ich zögere allerdings, unter anderem weiß ich nicht einmal ob ich nach Abbruch überhaupt ein Anrecht auf Hartz4 hätte.
Meine Eltern verdienen beide relativ wenig, ich glaube nicht, dass diese fähig wären Unterhalt zu zahlen.
Dann habe ich da noch von 3Monats-Sperren gehört, wenn man die Ausbildung abbricht (gilt das auch wenn Abbruch aufGrund von vertretbaren Krankheitsgründen?).
Wäre es, wenn ich überhaupt einen Anspruch hätte, besser die Ausbildung vor dem Antrag abzubrechen, oder ist das egal?
und wegen der physischen/psychischen Einschränkungen -> muss ich mir zuvor bereits irgendwelche Nachweise besorgen - oder wird mir vor Ort gesagt, dass ich/wann ich einen (Amts-)Arzt aufsuchen soll?
Ich bedanke mich fürs lesen und Hilfestellungen
MfG
(evtl fehlende Informationen werde ich sofort ergänzen, wenn gewünscht)
kurz zu meiner Person:
ich bin 20Jahre alt, befinde mich seit 4Monaten in Ausbildung, in welcher ich ca 800euro netto verdiene und bin aus diesem Grunde vor wenigen Tagen zusammen mit meiner Freundin in eine eigene Wohnung gezogen.
Diese finanziere ich zusammen mit meiner Freundin, welche Unterhalt von ihren Eltern bekommt, selbst (keine Zuschüsse von meinen Eltern).
Auf Grund gesundheitlicher Probleme (physisch wie auch psychisch) überlege ich schon seit längerem, ob ich meine Ausbildung abbrechen sollte. Ich zögere allerdings, unter anderem weiß ich nicht einmal ob ich nach Abbruch überhaupt ein Anrecht auf Hartz4 hätte.
Meine Eltern verdienen beide relativ wenig, ich glaube nicht, dass diese fähig wären Unterhalt zu zahlen.
Dann habe ich da noch von 3Monats-Sperren gehört, wenn man die Ausbildung abbricht (gilt das auch wenn Abbruch aufGrund von vertretbaren Krankheitsgründen?).
Wäre es, wenn ich überhaupt einen Anspruch hätte, besser die Ausbildung vor dem Antrag abzubrechen, oder ist das egal?
und wegen der physischen/psychischen Einschränkungen -> muss ich mir zuvor bereits irgendwelche Nachweise besorgen - oder wird mir vor Ort gesagt, dass ich/wann ich einen (Amts-)Arzt aufsuchen soll?
Ich bedanke mich fürs lesen und Hilfestellungen
MfG
(evtl fehlende Informationen werde ich sofort ergänzen, wenn gewünscht)