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Ich Harz 4 und Partner wird leider Arbeitslos

Verfasst: 30.12.2005 23:00
von keepsmiling
Hallo,

ich bin derzeit im Erziehungsurlaub und erhalte Harz 4.
Nun ist es so das ich mit meinem Freund zusammen ziehe und dieser vor kurzem als "Weihnachtsgeschenk" eine Kündigung zum 31.03. bekommen hat :(

Meine Frage lautet nun in wie weit wird das Arbeitslosengeld meines Freundes angerechnet und mir abgezogen? Gibt es da Untergrenzen, wenn ja wie hoch sind diese?

Wäre schön wenn mir jemand von euch helfen könnte.

Vielen Dank Katja

Verfasst: 31.12.2005 00:11
von Melinde
Hallo keepsmiling
Wenn ihr zusammenzieht wird das Arbeitslosengeld
Deines Freundes mit als Einkommen gerechnet.
Der Zuschlag für Alleinerziehende fällt bei Dir weg.
Gruß

Verfasst: 31.12.2005 00:24
von keepsmiling
Danke für Deine Antwort.

Kannst Du/gern auch Ihr :wink: mir noch sagen ab welchem Betrag(Arbeitslosen Geld meines Freundes) meine Bezüge zusätzlich gekürzt werden?

Verfasst: 31.12.2005 00:54
von Melinde
Hallo keepsmiling
Genaue Beträge gibt es da nicht.
Wie gesagt, alle Einnahmen wie Kindergeld,
aber nicht das Erziehungsgeld, Unterhalts-
zahlungen und evtl. vorhandene andere
Einkünfte werden zusammengerechnet und dann
der verbleibende Bedarf festgestellt.
Bei 2 Erwachsenen und einem Kind wären das
829,00 € Regelsatz und Warmmiete für 75 qm Wohnung,
Heizkosten von 1,00 € pro qm.
Miete hängt von der Mietstufe ab, die für Eure
Gemeinde gilt.
Wenn Du noch wach bist schreib deinen Wohnort dann
such ich genaueres raus wenn Du möchtest.
Gruß

Verfasst: 31.12.2005 08:59
von keepsmiling
Hallo Melinde,

Ich habe aufgrund Deines Postings meinen Bescheid raus gesucht und festgestellt das ich bisher keinen Zuschlag für Alleinerziehende erhalte.
Muß aber dazu sagen das ich Erziehungsgeld und Unterhalt vom Vater meiner Tochter bekomme. Ich habe gelesen das der Zuschlag 132 EUR entspricht, den gibt es auf meinem Bescheid aber nicht. :(

Mein Wohnort ist übrigens E r f u r t, Danke das Du mir hilfst. :D

Gruß Katja

Verfasst: 31.12.2005 12:30
von Melinde
Guten Tag Katja
Erfurth hat Mietenstufe 3, das heißt für eine
75 qm Wohnung wären 435,00 € Warmmiete
angemessen.
Der Alleinerziehenden Zuschlag beträgt nach meinen
Informationen 124,00 €.
Der Zuschlag steht Dir auf jeden Fall für den Zeitraum zu,
in dem du alleine mit Deiner Tochter lebst.
Leg Widerspruch dagegen ein und fordere das Geld
rückwirkend ein. Da hat Dich Dein Amt nicht ausreichend beraten.
Wenn man alleine für ein Kind sorgen muß und alles organisiert
ohne Hilfe ist das schon schwer genug und ein Zuschlag nicht
mehr wie richtig.
Die Freundin meines Sohnes (beide leben nicht zusammen)
bekommt Kindergeld, den Alleinerziehendenzuschlag, Unterhaltsvorschuß
(weil mein Sohn kein Einkommen hat)
und bis der Kleine 2 Jahre alt war Erziehungsgeld.
Viel Erfolg und ein gutes Neues Jahr.
Gruß Renate