Man droht mal wieder mit Geldleistungsentzug - Was tun?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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ich_bin_neu_hier_28
Beiträge: 86
Registriert: 18.08.2006 12:55

Man droht mal wieder mit Geldleistungsentzug - Was tun?

Beitrag von ich_bin_neu_hier_28 »

hallo man droht uns mal wieder mit geldleistungsentzug weil bei uns folgende unterlagen noch nicht vorliegen - bewilligung über das bundeselterngeld

dieses soll nun bis spätestens zum 12.12.2009 eingereicht werden ansonsten droht halt der leistungsentzug.

meine freundin bekommt mittlerweile noch mutterschaftsgeld, die bewilligung darüber wurde natürlich eingereicht mit den jeweiligen zahlungen.

einen antrag auf elterngeld konnten wir noch nicht stellen, weil uns noch was vom arbeitgeber meiner freundin fehlt. wir sind es nicht anders gewohnt auf formulare ihres arbeitgebers zu warten

außerdem weiss ich selbst, dass wir sowas einreichen müssen, sobald wir diese bewilligung haben, dies haben wir bis jetzt auch stets getan

ich bins auch langsam leid, mir jedesmal mit leistungsentzug drohen zu lassen.

soll ich unseren sb in einem schreiben einfach die situation erklären?
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Re: Man droht mal wieder mit Geldleistungsentzug - Was tun?

Beitrag von Corica »

ich_bin_neu_hier_28 hat geschrieben:hallo man droht uns mal wieder mit geldleistungsentzug weil bei uns folgende unterlagen noch nicht vorliegen - bewilligung über das bundeselterngeld

dieses soll nun bis spätestens zum 12.12.2009 eingereicht werden ansonsten droht halt der leistungsentzug.

meine freundin bekommt mittlerweile noch mutterschaftsgeld, die bewilligung darüber wurde natürlich eingereicht mit den jeweiligen zahlungen.

einen antrag auf elterngeld konnten wir noch nicht stellen, weil uns noch was vom arbeitgeber meiner freundin fehlt. wir sind es nicht anders gewohnt auf formulare ihres arbeitgebers zu warten

außerdem weiss ich selbst, dass wir sowas einreichen müssen, sobald wir diese bewilligung haben, dies haben wir bis jetzt auch stets getan

ich bins auch langsam leid, mir jedesmal mit leistungsentzug drohen zu lassen.

soll ich unseren sb in einem schreiben einfach die situation erklären?
arbeitgeber anschreiben, frist setzen, das anschreiben dem
sachbearbeiter vorlegen.
die ständigen drohungen, beschwerde einreichen.
geht nur noch zu zweit zum amt, er überlegt sich jedes wort genau
was er sagt.
alles schriftlich geben lassen.
oder noch besser ihr kommt raus aus harz 4.
ich kenne das alles.
aber keiner hat die anweisung gegeben so mit den
menschen umzugehen.
was soll ich noch sagen .
wir kennen es doch alle ! machen aber nichts !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

LG dieter
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Ja aber warum macht ihr es euch denn so schwer? Einen Antrag kann man doch auch stellen, wenn noch Unterlagen fehlen? Ist doch beim Wohngeld oder ähnlichen Anträgen auch nicht anders.
Dann bekommt man einen Wisch, das der Antrag gestellt ist und den gibt man beim Jobcenter ab. Damit sind die erstmal zufrieden und man bekommt keinen Stress.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo ich_bin_neu_hier_28,

du schreibst das gedroht wird. Ok, in dem schreiben steht bestimmt das ....fehlende Mitwirkung....§60? ..............
macht euch keine Sorgen, das ist eigentlich Formsache.
Erwidert der ARGE, das das
mutterschaftsgeld, die bewilligung darüber wurde natürlich eingereicht
am xx.xx.2009 per ?????????? was auch immer bereits eingereicht wurde und ihr " sobald alle Unterlagen seitens des AG deiner Freundin eingetroffen sind, ihr das Elterngeld beantragt" sollte dieses bis zum ? 10.12. ? nicht möglich sein ( wegen AG Freundin ) werdet ihr euch bei der SB melden zwechs "Amtlicher Hilfeleistung zur Erlangung der vom AG "Freundin" immer noch nicht beigebrachten Dokumente".
Bitte, wie immer, Schriftlich und Beweiskräftig" :!: :!: :!: :!: :!: :!:

Mal sehen wie die SB damit umgeht, im übrigen habt ihr mit diesem Schreiben dann die Fehlende Mitwirkung, Beweiskräftig "Widerlegt" :idea: :roll: :wink:

Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
ich_bin_neu_hier_28
Beiträge: 86
Registriert: 18.08.2006 12:55

Beitrag von ich_bin_neu_hier_28 »

der arge habe ich schriftlich den fall erklärt natürlich mit bestätigung. nur stellt sich der arbeitgeber mit dem formular quer.

die lohnbuchhaltung oder wer auch immer das macht sitzt in düsselsdorf, die zeitarbeitsfirma aber in unserem ort - magdeburg. derjenige der den kram bearbeitet is angeblich in kurzarbeit und hat auch jetzt wieder urlaub. irgendwie schafft das keiner das ding auszufüllen........es handelt sich um die einkommensbescheinigung des arbeitgeber vor geburt des kindes. ohne diese bescheinigung des arbeitgebers ist aber die berechnung des elterngeldes aber kaum möglich oder?
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Beitrag von Corica »

ich_bin_neu_hier_28 hat geschrieben:der arge habe ich schriftlich den fall erklärt natürlich mit bestätigung. nur stellt sich der arbeitgeber mit dem formular quer.

die lohnbuchhaltung oder wer auch immer das macht sitzt in düsselsdorf, die zeitarbeitsfirma aber in unserem ort - magdeburg. derjenige der den kram bearbeitet is angeblich in kurzarbeit und hat auch jetzt wieder urlaub. irgendwie schafft das keiner das ding auszufüllen........es handelt sich um die einkommensbescheinigung des arbeitgeber vor geburt des kindes. ohne diese bescheinigung des arbeitgebers ist aber die berechnung des elterngeldes aber kaum möglich oder?
bitte um amtshilfe.
LG dieter
ich_bin_neu_hier_28
Beiträge: 86
Registriert: 18.08.2006 12:55

Beitrag von ich_bin_neu_hier_28 »

und wo mach ich das? bei der arge, anwalt oder wie? sorry die frage...
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Beitrag von Corica »

ich_bin_neu_hier_28 hat geschrieben:und wo mach ich das? bei der arge, anwalt oder wie? sorry die frage...
teile ihnen schriftlich mit das du alles versucht hast
die unterlagen von deinem arbeitgeber zu bekommen.
und bittest um amtshilfe.
LG dieter
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Melinde
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo ich_bin_neu_hier_28

Der Arbeitgeber Deiner Freundin ist verpflichtet die Arbeitsbescheinigung innerhalb einer angemessenen Zeit auszustellen. Das ergibt sich aus
§ 312 SGB III und im § 321 kann was zum Thema Schadenersatz nachgelesen werden.
Wenn der Arbeitgeber nicht in die Pötte kommt (Personalmangel oder Krankheitsausfälle in der Lohnbuchhaltung sind sein Problem) kann und soll Dein SB das Formular mit der Rechtsbehelfsbelehrung direkt an den säumigen Arbeitgeber schicken. Wäre mal ein Beispiel für Fördern statt Fordern.

Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

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