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Wohungsangebot-Formular für Arge

Verfasst: 27.11.2009 16:24
von MartinaS
hallo.ich habe bitte eine frage bezüglich des wohnungsangebotes/schriftstück.

muss das vom vermieter selbst geschrieben sein mit unterschrift drauf?oder reicht es auch,wenn man ein vorgefertigtes formular selbst ausfüllt mit allen notwendigen angaben der wohnung?sprich...grösse,adresse,warmmiete,genaue aufschlüsselung der nebenkosten,allg.nebenkosten,zimmeranzahl,etage ectr.

ich frage,weil der vermieter im stress ist und ich aber das angebot der neuen wohnung schon beim amt abgeben will.alle angaben der neuen wohnung habe ich bekommen und könnte es dem amt schon zukommen lassen.l.g.martina

Verfasst: 27.11.2009 17:11
von Ziggi
Hallo Martina,
das Formular sollte schon vom Vermieter Unterschrieben und abgestempelt sein!

Du könntest dir 2 Formulare geben lassen (kopie?)
eins ausfüllen und vom Vermieter Unterschreiben und abstempeln lassen.

Viel Glück

Ziggi

Verfasst: 27.11.2009 17:20
von MartinaS
hmmm ich habe jetzt schon eins an die arge gesendet aber ohne unterschrift.ist das denn auch ok?
es geht ja schliesslich nur darum,dass sie alle angaben haben der wohung,denn die stehn ja dann im mietvertrag extra nochmal drin,der dann auch unterschrieben ist vom vermieter...
oder könnte ich da jetzt pech haben?

Verfasst: 27.11.2009 17:32
von Ziggi
Wenn die SB nicht knauserig ist, sollte das OK gehen.
Schlimmstenfalls schikt sie das ding zurück und bittet um die Unterschrift.

Ziggi

Verfasst: 27.11.2009 17:55
von MartinaS
ganz lieben dank. :)

wie lange dauert so eine bearbeitung eigentlich vom amt,bis man dann die zusage zur wohung bekommt?l.g.martina

Verfasst: 27.11.2009 22:38
von Ziggi
Hallo MartinaS,

leider kann ich diese Frage nicht wirklich beantworten, dann müsste ich Hellseherin sein. 8)

Wenn deine SB normalerweise schnell ist sollte es schnell gehen :!:
wenn die SB normalerweise Langsam ist ......... :?:


am besten fragst du spätestens nächsten Donnerstag nach, wie die lage der dinge ist und machst höflich Druck ( also darauf ansprechen das du zwar nicht "Nereven" möchtest aber....Wohnung weg... Weihnachten vor der Tür...
Muss den der Vorgesetzte wirklich und und und. :roll: )

Ziggi

Das Schaffst du schon. :wink:
denke das du spätestens 1. Januar die Wohnung hast,
ist ja nur noch ein Monat.