ALGI bis 15.12. - ALGII-Antrag dann ab 16. oder ab 1.12.?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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motorschiff
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ALGI bis 15.12. - ALGII-Antrag dann ab 16. oder ab 1.12.?

Beitrag von motorschiff »

Hallo,

letzte Woche hatte ich einen (letzten) Termin beim für mich zuständigen Arbeitsvermittler. Danach bin ich gleich weiter zur ARGE, um ALG II zu beantragen, da mein Anspruch auf ALG I am 15.12. zu Ende geht.

Ich wurde gefragt, ob ich den Antrag ab 1.12., oder nahtlos ab 16.12. stellen möchte. Der Bearbeiter hat mir keinen Unterschied genannt. Ich habe mich f. d. 16.12. entschieden, weil ich dachte ist ja logisch, wenn ich bis 15.12. noch ALG bekomme brauche ich Hartz IV erst danach, und für die Tage davor bekomme ich ja eh nichts.

ABER: Gestern fiel mir ein, dass ich ja das ALG für den Dezember, wo ich ja wahrscheinlich nur noch den halben Betrag ausbezahlt bekomme, i. d. Regel schon im Vormonat, also Ende November auf dem Konto habe. Und da die ARGE, wie ich schon mal erfahren musste, nach dem Zuflussprinzip geht, ich aber im Dezember kein Einkommen mehr habe, müsste ich ja den vollen Betrag für den Dezember über Hartz IV bekommen. Zumindest wenn ich ab 1.12. den Antrag gestellt hätte.

Meine Frage ist also, macht es für mich einen Unterschied, ob ich den Antrag ab 1.12. oder 16.12. stelle?
Habe ich einen Fehler gemacht? Bekomme ich jetzt nur ALG II für den halben Monat, oder wird der Bedarf für den ganzen Dezember gerechnet und ausbezahlt, egal ab welchem Datum (im Dez.) ich den Antrag stelle.
Falls das ein Fehler war, kann ich es noch ändern bis Dienstag?

Am 1. Dezember (Di.) habe ich nämlich den Termin f. d. Abgabe des Antrags mit den kompletten Unterlagen. Es wäre schön wenn mir bis dahin jmd. antworten könnte.

Danke und schönes Wochenende, Michi.
Corica
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Beitrag von Corica »

gib den antrag am 1. 12 09 ab.
die bearbeitung dauert 4 wochen und länger.
LG dieter
motorschiff
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Beitrag von motorschiff »

Natürlich gebe ich ihn am ersten ab, ich habe ja schon den Termin. Die Frage ist, ob der Antrag ab 1. oder 16. laufen soll, ob es einen Unterschied macht, und ob ich es noch ändern kann. Ich habe ja schon ab 16.12 beantragt.

Dass das dann ein paar Wochen dauern kann ist mir schon bekannt. Und dass ich dann wieder tausend Sachen nachreichen muss, weil irgendwas nicht passt oder nicht ausreichend begründet ist, weiß ich auch, da ich das leider nicht zum ersten mal mache. :(
Corica
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Beitrag von Corica »

motorschiff hat geschrieben:Natürlich gebe ich ihn am ersten ab, ich habe ja schon den Termin. Die Frage ist, ob der Antrag ab 1. oder 16. laufen soll, ob es einen Unterschied macht, und ob ich es noch ändern kann. Ich habe ja schon ab 16.12 beantragt.

Dass das dann ein paar Wochen dauern kann ist mir schon bekannt. Und dass ich dann wieder tausend Sachen nachreichen muss, weil irgendwas nicht passt oder nicht ausreichend begründet ist, weiß ich auch, da ich das leider nicht zum ersten mal mache. :(
du bekommst doch bi zum 16.12.09 ALG1
was soll die frage.
LG dieter
motorschiff
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Beitrag von motorschiff »

Das habe ich doch ausführlich beschrieben.
ALG I geht bis 15.12., ausbezahlt wird es aber im November. Im Dezember bekomme ich somit kein Geld (Zuflussprinzip, so rechnet die ARGE wenn Hartz IV gezahlt wird).

Bekomme ich jetzt 100 % vom H4 für den Dezember, wenn der Antrag erst ab 16.12. läuft, oder nur 50 %?
Würde es einen Unterschied machen, wenn ich den Antrag ab 1.12. hätte laufen lassen?
Falls ja, kann ich es noch ändern?

Gruß, Michi.
Corica
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Beitrag von Corica »

motorschiff hat geschrieben:Das habe ich doch ausführlich beschrieben.
ALG I geht bis 15.12., ausbezahlt wird es aber im November. Im Dezember bekomme ich somit kein Geld (Zuflussprinzip, so rechnet die ARGE wenn Hartz IV gezahlt wird).

Bekomme ich jetzt 100 % vom H4 für den Dezember, wenn der Antrag erst ab 16.12. läuft, oder nur 50 %?
Würde es einen Unterschied machen, wenn ich den Antrag ab 1.12. hätte laufen lassen?
Falls ja, kann ich es noch ändern?

Gruß, Michi.
ich kann dir nicht folgen. du hast anspruch ab dem 16,12.09
warum sollen sie ab dem ersten was bezahlen ?
jetzt warten alle auf ziggi, der kann helfen.
LG dieter
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo motorschiff,

ausgefallener Nahme übrigens.

Dein Antrag sollte zum 1. 12. gestellt werden, wie du schon bemerkt hast gild das Zuflußprinzip und das heißt das Gelder die vor dem 1.12. zugeflossen sind als Vermögen gelten und Gelder die ab 1.12. zufliessen Einkommen darstellen.

Wenn dein ALG1 erst am 15. ausläuft, aber am 7.das Geld kommt, du aber deinen Antrag zum1. Abgibst dann gilt auch der 1.12.! so oder so.

Sollte der Antrag länger dauern, als dein Geld reicht, dann kannst du auch einen Vorschuss verlangen.

Gruß Ziggi
ich hoffe das hilft dir. :idea:

@ Corica,

die Ziggi bitte, so viel zeit muss sein. Bitte. :wink:
Aber danke für das kompliment. :)
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Fast Vergessen, nach zu lesen, bei:
http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html

habe heute meine Neuen exemplare erhalten,
mit änderungen ab 01.07.2009 :!:

Erst PDF dann kostenlos Bestellen. Warum sollten wir nicht diesen Kostenlosen Service des Staates nutzen :?:
Schenkt uns ja sonst keiner was.
Und die SB's schauen nicht schlecht, "wo gibts denn so einen :?: , hab ich ja noch nie gesehen." und "der ist vom Sozialministerium? zeigen sie mal her, der ist ja interessant." hör ich immer wieder.

Ziggi
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motorschiff
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Beitrag von motorschiff »

Danke für eure Bemühungen, aber ich fühle mich immer noch missverstanden.

Ich habe den Termin z. Abgabe des Antrags und aller nötigen Unterlagen am 1.12. Auf dem Ergebungsdatum steht aber bereits Aktivierungszeitpunkt: 16.12.09.
Im Dezember erwarte ich keinen Zufluss mehr, da das ALG f. d. Dez. vorraussichtlich wie üblich am Ende des Vormonats, als noch im November, auf dem Konto ist.

Bekomme ich jetzt für den Dezember das volle Geld (etwa 350 Euro plus Miete), oder nur die Hälfte davon?
Wenn ich jetzt, wie oben beschrieben, nur die Hälfte bekomme, wäre das anders, wenn der Aktivierungszeitpunkt auf den 1.12. datiert wäre? Bekäme ich dann 100 Prozent vom für den Dezember berechneten Anspruch?
Falls es diesen Unterschied gibt, kann ich dann bei der Abgabe des Antrags den Aktivierungszeitpunkt noch ändern?

Kann noch jemand folgen? :?

Gruß, Michi.

PS: Das motorschiff kommt v. meinen Initialen; die Eltern von 'nem Freund nannten mich früher manchmal so.
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Salopp gesagt:

das ist fast Jacke wie Hose, obern wie unten und Vorne wie Hinten.

Aber du stehst besser da wenn der Antrag ab 1.12. Gestellt wird!
1.12 = 359.--€ + KdU
16.12. = 359/2 + 1/2 KdU also die Hälfte, besser ist ab 1.12.09 Antrag zu stellen. Dann wird das ALG1 nicht ( bei eingang vor 1.12.) als Einkommen sondern als Vermögen gewertet! Einkommen = Abzug, Vermögen = kein Abzug.
Evtl. steht dir auch befristetetr zuschlag zu! kommt auf die höhe vomALG1 an.

Ziggi
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motorschiff
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Beitrag von motorschiff »

Hallo Ziggi,

ich weiß jetzt nicht wie ich das verstehen soll. Deine Aussage widerspricht sich, so wie ich das sehe.
Wenn ich für den Antrag ab 16.12. nur die Hälfte von dem bekomme, was ich bekommen würde, wenn der Antrag ab 1.12. laufen würde, dann ist das alles andere als Jacke wie Hose, sondern eben genau das was ich befürchtet habe.

Ich werde jetzt jedenfalls versuchen das zu ändern, so dass es ab dem 1.12. berechnet werden soll.
Corica
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Beitrag von Corica »

motorschiff hat geschrieben:Hallo Ziggi,

ich weiß jetzt nicht wie ich das verstehen soll. Deine Aussage widerspricht sich, so wie ich das sehe.
Wenn ich für den Antrag ab 16.12. nur die Hälfte von dem bekomme, was ich bekommen würde, wenn der Antrag ab 1.12. laufen würde, dann ist das alles andere als Jacke wie Hose, sondern eben genau das was ich befürchtet habe.

Ich werde jetzt jedenfalls versuchen das zu ändern, so dass es ab dem 1.12. berechnet werden soll.
so ist es. du bekommst doch noch für 15 tage alg 1.
ab dem 16. 12. alg 2.
lg dieter
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Nein es wiederspricht sich nicht wirklich :!: :arrow:

Das H4 eigentlich ab Tag der Antragstellung ( bei dir 1.12.) zu gewähren ist!Also achte nur darauf das der/die SB das richtige Datum HLU ab einträgt( oder so gesagt, sag einfach das su den Antrag ab sofort stellen möchtets.

Wenn du also am 1.12. deinen Antrag abgiebst muß egentlich auch ab 1.12. Hilfe gewährt werden.
Da ich nicht weiß, wie hoch dein ALG1 war(will ich ja auch gar nicht),
möchte ich dir noch den folgenden Artikel vom BMAS ans Herz legen.
Was passiert wenn das Arbeitslosengeld endet? Was ist der "befristete Zuschlag"?

Wenn Ihr Anspruch auf das Arbeitslosengeld ausläuft, ohne dass Sie eine neue Arbeit gefunden haben, erhalten Sie, wenn Sie hilfebedürftig sind, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Arbeitslosengeld II.

Das Arbeitslosengeld II umfasst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form der Regelleistung in Höhe von 359 Euro (Stand 1.07.2009) und zusätzlich die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Außerdem können Sie einen befristeten monatlichen Zuschlag erhalten. Der befristete Zuschlag zum Arbeitslosengeld II soll finanzielle Härten beim Übergang vom Arbeitslosengeld in die Grundsicherung für Arbeitsuchende abfedern.. Der Zuschlag wird für bis zu 24 Monate gezahlt, wenn das Arbeitslosengeld plus Wohngeld höher war als der neue Anspruch auf Arbeitslosengeld II plus Sozialgeld für Partner und/oder Kinder. Für Alleinstehende liegt dieser Zuschlag in ersten Jahr bei maximal 160 Euro, für nicht getrennt lebende (Ehe-) Partner bei 320 Euro plus 60 Euro pro Kind. Nach Ablauf des ersten Jahres wird der Zuschlag um 50 % vermindert. Bei der Ermittlung der Höhe des Arbeitslosengeldes II werden eventuell mögliche Mehrbedarfe u.a. für Alleinerziehung oder Behinderung berücksichtigt.
den und mehr findesdt du auf:
http://www.bmas.de/portal/22438/uebersi ... ml#a_22432
da werden Fragen und Antworten zu SGB2 veröffentlicht.

Achte auch bei Antragsabgabe darauf, das du "Beraten" wirst und nicht nur deine Pflichten ausgezählt bekommst,laut §4 Absatz 1 Satz 1
§ 4 Leistungsarten
(1) Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden in Form von

1. Dienstleistungen, insbesondere durch Information, Beratung und umfassende Unterstützung durch einen persönlichen Ansprechpartner mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit,
2. Geldleistungen, insbesondere zur Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhalts der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, und
3. Sachleistungen
erbracht.
(2) Die nach § 6 zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wirken darauf hin, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen die erforderliche Beratung und Hilfe anderer Träger, insbesondere der Kranken- und Rentenversicherung, erhalten.
Gruß Ziggi
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Corica
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Beitrag von Corica »

gibt es keinen der so einen fall schon hatte.
es kann doch nicht sein das einer alg1 bis zum 15. eines monats bekommt
und einen antrag auf alg 2 genau diesen monat zum 1. stellt
und ab dem monat noch alg2 bekommt

ziggi nun sag ihm doch wie es sich verhält.
deine gesetzesauszüge helfen nur einem awalt.
im forum gibt es auch leute die haben keine ahnung
von dem was du uns mitteilen möchtest.
ich gehöre auch dazu.
LG dieter
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

OK Corica,
ich versuche es verständlich zu machen ( kann mich vorzüglich Persöhnlich darüber unterhalten, aber per Net? weiss ich nicht wie ich es noch verständlicher ausdrücken soll ).

@all
für alle die es nicht verstehen ( auch SB's )
Nach der Rechtsprechung des 14. Senats des BSG (Urteil vom 30.7.2008 - B 14 AS 26/07 R) , der sich der erkennende Senat anschließt, ist Einkommen … grundsätzlich alles das, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält, und Vermögen das, was er vor Antragstellung bereits hatte. Dabei ist in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom tatsächlichen Zufluss auszugehen, es sei denn rechtlich wird ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt (…). Nicht entscheidend ist das Schicksal der
kurzer ausschnitt von:
http://www.herbertmasslau.de/pageID_6183112.html

Reinlesen, dann sollte man verstehen. :idea: :wink:

Gruß Ziggi
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Beitrag von Corica »

schon wieder gesetz !!!!!!!!!!!!

schreib doch einfach du hast ab dem 01. 12. 2009
anspruch auf alg 2 zusätzlich darfst du das alg 1
das am 16. 12.2009 ausgezahlt bekommst behalten.
und schon freuen sich alle.
könnte, müßte. so ist das nicht hilft keinem !!!!!!!!!!!

Melinde nun komm aus deinem reich !!!!!!!!!!!
alle warten auf dich.

LG dieter
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Corica,

du hast ja doch verstanden :!:
kannst es ja sogar auf den Punkt bringen,
jedoch eine SB sollte immer mit könnte, müßte, sollte man, wäre usw Füttern.
Da gesetze leider auch nur von Menschen gemacht wurden, sollten sie auch von Menschen verstanden werden.

Gruß Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Fast Vergessen:

Gesetze ändern sich und es gibt so viele Durchführungsverordnungen, Rechtskräftige Urteile und auch Urteile die "nur" in dieser Stadt, oder Land gefällt wurden und somit nicht von anderen anerkannt werden( ausser man geht vor den KADI) das es eben leider kein IST gibt!
Deswegen auch:
könnte, müßte.
tut mir Leid, aber Gesetze sind nicht beständig, sie werden durch Rechtsprechung nunmal auch geändert, sie werden dann wieder nachgebessert und wieder ausgehebelt.
Deshalb kein IST sondern nur ein Könnte sein :!:

Leute die .............wie ich................... sich nicht unterkriegen lassen und zur not einen Beschluss nach dem Anderen einholen ( weil manchmal keine andere möglichkeit) ändern die Rechtsprechung und somit auch das Recht ( sobald RECHTSGÜLTIG).

Also es ist wohl einzusehen das man da kein: " so und nicht anderst" schreiben kann, das könnte schon falsch sein ( wenn ein Urteil mir nicht bekannt ist, oder so)

Gruß Ziggi

Ps: etwas eigeninitiative schadet ja auch nicht.:wink:
Wie es dazu kam das ich §§deutsch kann:
Ich habe 1990 nach einem schweren Unfall auch da gestanden und die Anwälte haben verdient und nix richtig gemacht. Ist heute anderst ( Anwalt kann bei falschberatung auf kostenersatz Verklagt werden)
auf jeden Fall habe ich durch meinen Anwalt damals die erste instanz ( wollte nur Umschulen aber durfte nicht) Verloren, in zweiter instanz habe ich dann schon gelernt wie Gesetze zu lesen und auszulegen sind und siehe da GEWONNEN auf geanzer linie.
Arbeitsamt musste meine Umschulung Zahlen und sogar eine Nachzahlung von ca. 50tsd DM Übergangsgeld Zahlen. Das Reha-gesetz zur Umschulung körperlich Behinderter ( AAmt) wurde n 3 § ( §§57, 60 und 61 wenn ich michnicht irre) geändert, da ich diese gekippt habe.
Das wäre mit Anwalt nicht somöglich gewesen.
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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Beitrag von rme »

Melinde nun komm aus deinem reich !!!!!!!!!!!
alle warten auf dich.

LG dieter[/quote]



Me-lin-de, Me-lin-de :D

du bist echt drollig corica :D
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
rme
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Beitrag von rme »

Zuflussprinzip, hin oder her!

ALGI wurde bis zum 15.12. gewährt und ausgezahlt, facto hast du ab 16.12.09 Anspruch auf ALGII.
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

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Beitrag von motorschiff »

Ich kann durchaus verstehen, dass Ziggi hier keine absoluten Antworten geben kann oder will. Gesetze sind immer auch eine Sache der Auslegung und Interpretation, und dem zeitlichen Wandel untergeordnet.
Trotzdem verstehe ich immer noch nicht mehr.

Ich bitte euch fast, nicht mehr zu antworten, bevor noch alle verbleibenden Klarheiten beseitigt sind. :lol:

Dass der Anspruch ab 16.12. gilt ist schon klar, aber nicht wie das Geld dann für den ganzen Monat berechnet wird, nachdem ich ja faktisch schon ab 1.12. keine Einkommen (Zufluss) mehr habe.
Kritisch ist meine finanzielle Lage momentan nicht, da ich wenig Kosten habe und mangels wirklicher "Wohnung" auch nur 200 €/Monat Miete (NK inkl) zahle. Vorschüsse oder Zuschläge sind also nicht notwendig, aber danke für den Tip.

Ich werde es jetzt einfach so machen, ich ruf dort morgen an und frage nach, oder am Dienstag bei der Antragsabgabe. Sollte ich dann schlauer sein werde ich euch natürlich über das Ergebnis aufklären.

Bis bald, Michi.
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Beitrag von motorschiff »

Ich glaube das hätte ich mir sparen können, das mit der Anfrage hier. Hab da ne Kleinigkeit übersehen. :oops:
Ich wurde inzwischen aufgeklärt, dass das Geld, das ich am 30.11. bekommen habe, das ALG f. d. November ist. Das für den Dezember kommt dann erst Ende des Monats, somit ist es egal ob ich den Antrag ab 1. oder 16. d. M. stelle. Das ALG für den Dezember wird mir dann natürlich als Einkommen angerechnet, dürften gut 360 Euro werden.

ALG II werde ich dadurch wohl nicht mehr viel bekommen für den Dezember, höchstens die Kosten f. Unterkunft.

Noch ne andere Sache, bzg. eBay-Verkäufe
Bei der Durchsicht der Kontoauszüge der letzten 6 Monate ist gleich aufgefallen, das ich im Sept./Okt. einige Sachen bei eBay verkauft habe. Ich wurde gleich gefragt, ob ich das regelmäßig mache, und sagte nein, da ich davor 2 1/2 Jahre nichts mehr verkauft habe, könne aber vorkommen. Man hat mich daraufhhin darauf aufmerksam gemacht, dass ich jede Einnahme auf diesem Weg bei der ARGE angeben muss, auch wenn's nur Kleinstbeträge sind. Bis 100 Euro sind frei, darüber gibt's Abzüge.
Ist das denn richtig? Ich habe in der Vergangenheit schon öfter hier u. woanders gelesen, dass soche Privatverkäufe eigener Sachen (bei mir ausschließlich gebrauchte PC-Komponenten aus eigenem Besitz) kein Einkommen sind, sondern dass hier nur eine Umwandlung von Vermögen stattfindet.
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