Kündigung befristeter Mietvertrag endet?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Dominant
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Kündigung befristeter Mietvertrag endet?

Beitrag von Dominant »

Hallo Leidensgenossen (oder auch nicht)
Wir sind letztens Jahr in eine kleinre wohnung gezogen und haben damals ein befristeten mietvertrag gemacht für 1 jahr !!
Das ist jetz um, müssen wir da ausziehen, oder wie seht ihr das?
glaube nich dass der vermieter sich auf eine verlängerung einlässt?
--bin für jede hilfe dankbar
Corica
Beiträge: 533
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Re: Kündigung befristeter Mietvertrag endet?

Beitrag von Corica »

Dominant hat geschrieben:Hallo Leidensgenossen (oder auch nicht)
Wir sind letztens Jahr in eine kleinre wohnung gezogen und haben damals ein befristeten mietvertrag gemacht für 1 jahr !!
Das ist jetz um, müssen wir da ausziehen, oder wie seht ihr das?
glaube nich dass der vermieter sich auf eine verlängerung einlässt?
--bin für jede hilfe dankbar
ihr müßt euch mit dem vermieter in verbindung setzen.
die frage kann euch keiner beantworten.
hat er euch schon eine kündiegung gegeben ?
oder steht im mietvertrag wohnungsübergabe am ?
LG dieter
Dominant
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Beitrag von Dominant »

hallo dieter, danke schonmal für deine mithilfe,
nein da steht nur der vertrag ist auf 1 jahr begrenzt und endet am 31.03.2010! weiter ist da nichts vermerkt
Corica
Beiträge: 533
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Beitrag von Corica »

Dominant hat geschrieben:hallo dieter, danke schonmal für deine mithilfe,
nein da steht nur der vertrag ist auf 1 jahr begrenzt und endet am 31.03.2010! weiter ist da nichts vermerkt
habt ihr eine kaution hinterlegt ?
also vermieter anrufen und fragen ob er den vertrag verlängert.
ansonsten neue wohnung suchen und dem amt melden.
LG dieter
Dominant
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Wohnort: Rosdorf

Beitrag von Dominant »

ja eine monatsmiete
na, die geht wohl wegen renovierung drauf!
Danke!
Corica
Beiträge: 533
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Wohnort: Hameln

Beitrag von Corica »

Dominant hat geschrieben:ja eine monatsmiete
na, die geht wohl wegen renovierung drauf!
Danke!
hat das amt die bezahlt ?
bei einer neuen wohnung bezahlen die nicht
noch mal.
also selbst renovieren, sonst gibt es ärger.

LG dieter
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Dominant,

wie Corica schon geschrieben hat, solltest du, wenn gewünscht, mit deinem Vermiter wegen der Verlängerung in kontakt gehen und evtl. Verlängerung vereinbaren. Solltest deinen Mietvertrag aber genau lesen, manches mal steht: " .....keine Kündigung ..., dann verlängert sich der vertrag stillschwegend um ein weiteres Jahr.

Wenn das werder gewünscht noch möglich ist, gilt folgendes:

1.) Arge kontaktieren,, Wohnungsbogen geben lassen, wichtiger Grund( Wohnungslosigkeit Droht)
2.) Neue Wohnung ( in angemessenen Rahmen) suchen ( 2 oder 3 wären besser)
3.) Arge um erlaubnis bitten, und genemigte Wohnung anmieten.
4.) Umzugsbeihlfe beantragen, Kaution beantragen.
Wenn du in dieser reihenfolge vorgehst, müssen Umzugskosten
( mindestens Transporter ca. 100.--€ ) sowie Kaution ( Dahrlehn, in Mtl. Raten zurückzahlbar) und auch die Renovierungskosten (eigenleistung) beider Wohnungen, je nach Mietvertrag, übernommen werden ( zur not einklagbar
)

Nachschlagen, wegen Wohnungsgrösse usw.
:http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

Auszug Hieraus
1.1.2 Die Höchstgrenzen der Wohnfläche richten sich nach der Ziff. 11.2 der Richtlinien über die
Soziale Wohnraumförderung in Niedersachsen (RdErl. des MS vom 27. 6. 2003 –VORISNr.
23400):
1 Person bis zu 50 m²
2 Personen bis zu 60 m²
3 Personen bis zu 75 m²
4 Personen bis zu 85 m²
Für jeden weiteren Bewohner werden 10 m² mehr angesetzt.
10 m² Mehrbedarf ist lediglich dann anzusetzen, wenn aufgrund Behinderung (z.B.
Rollstuhl) tatsächlich ein größerer Wohnraum benötigt wird. Allein Merkzeichen „G“ im
Schwerbehindertenausweis reicht zur Begründung des Wohnraummehrbedarfes nicht aus.
1.1.3 Zur Feststellung der angemessenen Miethöhe wurden im Landkreis Göttingen
umfangreiche Ermittlungen angestellt. Die ermittelten Werte entsprechen denen der
rechten Spalte der Wohngeldtabelle (§ 8 I WoGG). Hierbei handelt es sich um
Obergrenzen.
Die anzusetzenden Mietstufen sind:
Stadt Göttingen, Gemeinde Rosdorf Stufe 4
Flecken Bovenden Stufe 3
Stadt Duderstadt, Stadt Hann.Münden Stufe 2
sonstige Gemeinden Stufe 1
1.1.4 Diese Werte sind grundsätzlich aus Gründen des Gleichheitsgrundsatzes als feststehende
Grenzen anzusehen, sodass auch eine geringfügige Überschreitung dazu führt, dass die
Wohnung als unangemessen anzusehen ist (beachte Produkttheorie). Weitere
Ermessensabwägungen, wie z.B. der Vergleich zwischen dem Übersteigungsbetrag und
der bei Umzug anfallenden Umzugskosten, ist nicht anzustellen.
1.1.5 Auch bei Haushaltsgemeinschaften gelten die obigen Angemessenheitsgrenzen
entsprechend wie bei Bedarfsgemeinschaften.


:wink: Gruß Ziggi :!:
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Ringotube
Beiträge: 23
Registriert: 30.01.2009 12:56

Beitrag von Ringotube »

hallo! Soweit ich weiß ist Dominant kein H4 Bezieher.

Zitat von Dominant am 26.11

Zu eurer Beruhigung:
Unsere Familie bekommt auch kein HartzIv!!
Weil ein Einkommen vorliegt das WEIT unter dem eurigen liegt, aber auch nur knapp über der Grenze! Irgendwie komisch- ne, findet Ihr das nicht?

Er braucht also nicht zur Arge.
Corica
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Wohnort: Hameln

Beitrag von Corica »

Ringotube hat geschrieben:hallo! Soweit ich weiß ist Dominant kein H4 Bezieher.

Zitat von Dominant am 26.11

Zu eurer Beruhigung:
Unsere Familie bekommt auch kein HartzIv!!
Weil ein Einkommen vorliegt das WEIT unter dem eurigen liegt, aber auch nur knapp über der Grenze! Irgendwie komisch- ne, findet Ihr das nicht?

Er braucht also nicht zur Arge.
was soll das nun wieder ??????????
hast du langeweile ? das kann sich doch geändert haben !!!!!!!!!

LG dieter
Ziggi
Moderator
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Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

@ Ringotube,
wenn der Antragsteller keinen Bezug hat und nicht in der lage ist Anschaffungen oder andere einmaligen ( Umzug, Neuanmietung) ...
Einmalhilfe zu gewähren!

OK?
was soll das nun wieder ??????????
hast du langeweile ? das kann sich doch geändert haben !!!!!!!!!
Stimmt Corica aber der 26.11. war wann? ähhm gestern.
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Corica
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Re: Kündigung befristeter Mietvertrag endet?

Beitrag von Corica »

Dominant hat geschrieben:Hallo Leidensgenossen (oder auch nicht)
Wir sind letztens Jahr in eine kleinre wohnung gezogen und haben damals ein befristeten mietvertrag gemacht für 1 jahr !!
Das ist jetz um, müssen wir da ausziehen, oder wie seht ihr das?
glaube nich dass der vermieter sich auf eine verlängerung einlässt?
--bin für jede hilfe dankbar
wo schreibt er das er agl 2 bekommt ???????????

mfg dieter
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babydoll123456
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ich

Beitrag von babydoll123456 »

Mensch ihr beiden süßen... Hab euch doch mal lieb. :P

Das bringt doch nix.... Wenn nicht immer aber doch wenigstens in der Vor-Weihnachtszeit....

Ps: Die Arge bez. auch öfter eine Kaution , kommt immer auf die Situation an... Bei und waren es insgesamt 3...
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Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo @ all,

babydoll123456 hat recht :!: D A N K E :idea:

Ich für meinen teil bin halt ab und an etwas trocken in der WItzgebung :roll:

Möchte niemanden Verletzen, habe aber gelernt immer zu sagen was ich Denke, kann halt auch nicht aus meiner Haut.
Tut mir leid falls ich ab und an den Falschen Ton treffe.

Also Tschuldigung, auch für die zukunft, falls ich, ohne es zu wollen, jemanden auf die Füsse trete. :oops:

Herzlichst Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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