Weinnachtsgeld bei einer Umschulung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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NorbertHH
Beiträge: 1
Registriert: 26.11.2009 11:13

Weinnachtsgeld bei einer Umschulung

Beitrag von NorbertHH »

Hi all.
Bin im letzen Jahr meiner Umschulung zum Spedikaufmann, die von hartz4(bildungsgutschein) bezahlt wird.
Alle in der Firma bekommen Weinnachtsgeld nur ich leider nicht.
Sobald ich Geld von der Firma bekomme wird das als Nebenverdienst gewertet und ich darf davon 160 behalten oder 100 und den Rest muss ich abgeben.
Gibt es eine Möglichkeit oder hab ich das Recht evtl 1 mal im Jahr sowas wie Weinnachtsgeld zu bekommen und davon möglichst alles behalten zu dürfen?
Hab eine Nachzahlung bekommen und die bricht mir das Genick.
Danke im Voraus für jede Hilfe.

NP
Dominant
Beiträge: 26
Registriert: 20.09.2009 18:39
Wohnort: Rosdorf

Beitrag von Dominant »

Genickbruch ist was ganz anderes!;-)))

Ist es nicht so : 160 euro monatlich dazuverdienen ist möglich?

Lass es Dir dann doch in Raten auszahlen!
immer nur so 100- 160 euro monatlich da-zu-verdienen;,-))
Ist doch auch nicht schlecht oder!
Sprich mit deinem Chef!!
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo NorbertHH,

Hier deine Antwort:(Stand: 26.05.2009)

http://209.85.135.132/search?q=cache:hZ ... .nsf/files

Daraus aus Seite 29 und 30 :
(6) Für einmalige Einkommen aus Erwerbstätigkeit (z. B. Weihnachts-/ Ur-
laubsgeld
) ist auch ein Freibetrag nach § 30 zu gewähren. Hierbei sind
sowohl die Einkommensstufe gemäß § 30 Satz 2 Nr. 1 als auch die Ein-
kommensobergrenzen gemäß § 30 Satz 2 Nr. 2 zu beachten. Für den Mo-
nat des Zuflusses der Einmalzahlung ist der für das laufende Einkommen
noch nicht genutzte Freibetrag von der Nettoeinmalzahlung abzusetzen.
Das nach Abzug des Freibetrages anzurechnende Einkommen aus der
Einmalzahlung ist auf den angemessenen Zeitraum aufzuteilen
sollte überall so gehandhabt werden.

Berechnet wird das also etwa wie Einkommen.

Bsp.:
Weihnachtsgeld 400,--€
Grundfreibetrag 100,--€
Freibetrag 60,--€
Anrechenbar 240,--€
Das heisst wenn du keine anderen einkünfte hast, werden 240,--€ als einkommen von deinem Bedarf abgezogen und dein Weihnachtsgeld bleibt mit 160,--€ Hängen.
Solltest du anderes "Einkommen" haben, dann kommt es drauf an.

Gruß Ziggi
und schöne Weihnachten
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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