Hi all.
Bin im letzen Jahr meiner Umschulung zum Spedikaufmann, die von hartz4(bildungsgutschein) bezahlt wird.
Alle in der Firma bekommen Weinnachtsgeld nur ich leider nicht.
Sobald ich Geld von der Firma bekomme wird das als Nebenverdienst gewertet und ich darf davon 160 behalten oder 100 und den Rest muss ich abgeben.
Gibt es eine Möglichkeit oder hab ich das Recht evtl 1 mal im Jahr sowas wie Weinnachtsgeld zu bekommen und davon möglichst alles behalten zu dürfen?
Hab eine Nachzahlung bekommen und die bricht mir das Genick.
Danke im Voraus für jede Hilfe.
NP
Weinnachtsgeld bei einer Umschulung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo NorbertHH,
Hier deine Antwort:(Stand: 26.05.2009)
http://209.85.135.132/search?q=cache:hZ ... .nsf/files
Daraus aus Seite 29 und 30 :
Berechnet wird das also etwa wie Einkommen.
Bsp.:
Weihnachtsgeld 400,--€
Grundfreibetrag 100,--€
Freibetrag 60,--€
Anrechenbar 240,--€
Das heisst wenn du keine anderen einkünfte hast, werden 240,--€ als einkommen von deinem Bedarf abgezogen und dein Weihnachtsgeld bleibt mit 160,--€ Hängen.
Solltest du anderes "Einkommen" haben, dann kommt es drauf an.
Gruß Ziggi
und schöne Weihnachten
Hier deine Antwort:(Stand: 26.05.2009)
http://209.85.135.132/search?q=cache:hZ ... .nsf/files
Daraus aus Seite 29 und 30 :
sollte überall so gehandhabt werden.(6) Für einmalige Einkommen aus Erwerbstätigkeit (z. B. Weihnachts-/ Ur-
laubsgeld) ist auch ein Freibetrag nach § 30 zu gewähren. Hierbei sind
sowohl die Einkommensstufe gemäß § 30 Satz 2 Nr. 1 als auch die Ein-
kommensobergrenzen gemäß § 30 Satz 2 Nr. 2 zu beachten. Für den Mo-
nat des Zuflusses der Einmalzahlung ist der für das laufende Einkommen
noch nicht genutzte Freibetrag von der Nettoeinmalzahlung abzusetzen.
Das nach Abzug des Freibetrages anzurechnende Einkommen aus der
Einmalzahlung ist auf den angemessenen Zeitraum aufzuteilen
Berechnet wird das also etwa wie Einkommen.
Bsp.:
Weihnachtsgeld 400,--€
Grundfreibetrag 100,--€
Freibetrag 60,--€
Anrechenbar 240,--€
Das heisst wenn du keine anderen einkünfte hast, werden 240,--€ als einkommen von deinem Bedarf abgezogen und dein Weihnachtsgeld bleibt mit 160,--€ Hängen.
Solltest du anderes "Einkommen" haben, dann kommt es drauf an.
Gruß Ziggi
und schöne Weihnachten
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.