fragen zu einer Wohnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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mausimaus
Beiträge: 91
Registriert: 19.07.2006 10:18

fragen zu einer Wohnung

Beitrag von mausimaus »

hallo,

wir haben uns ne Wohnung angeschaut und die gefällt uns auch.
Die hat aber 101 Quadratmeter und kostet 500 warm.
Ich habe erst am Montag einen Termin beim Amt.Weißt meint ihr dürfen wir die Wohnung mieten.
Wir sind 4 Personen und wohnen in Niedersachsen

gruß mausimaus
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Mausimaus,

du kannst ja mal schauen ob Eure Stadt/ Ort in dieser Liste aufgeführt ist.
:arrow: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

Normal sollte gelten:
benennt folgende Wohngrößen für ihr Arbeitslosengeld 2 in Anlehnung an Sozialhilferichtlinien/sozialen Wohnungsbau:
1 Person: 45 - 50 m²
2 Personen: 60 m² oder 2 Räume
3 Personen: 75 oder 3 Räume
4 Personen: 85 - 90 m² oder 4 Räume
Für jede weitere Person 10 m² oder 1 Raum mehr.
Mit Person ist jedoch nicht gesagt ob es ein Erwachsener oder ein Kind ist und wieviel Quadratmeter davon jedem Mitbewohner individuell zur Verfügung stehen müssen.
Was aber nicht automatisch heißt die Wohnung würde nicht übernommen.
Wichtiger als die qm ist im SGB2 Bezug das der Preis Stimmt.

Sofern ein Umzug von der ARGE befürwotet wurde, also als sinnvoll und Notwendig erachtet wurde sollte das kein Problem darstellen.

Beispiel Celle
Wenn etwa die 85m² Wohnung ( angemessene ) 530.--€Bruttomiete Kostet
und Eure Wunschwohnung 500.--€ Warmmiete hat ( incl. Heizung?) dann sollte das kein Problem darstellen.

Wenn hingegen der Umzug nicht befürwortet wurde, dann könnt ihr nur die Kosten der Vorhergehenden Wohnung geltend machen :!:

Bsp:

Bisherige Wohnung Bruttomiete (ohne Hz) 435.--€ + 35.--€ Heizung
Neue Wohnug Bruttomiete (ohne Hz) 465.--€ + 35.--€ Heizung
dann müsstet ihr 30.--€ selber Tragen, ihr würdet auch keine
Umzugsbeihilfe ( Transportermiete, Helfer) erhalten.

Comprende :?:

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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