hallo,
wir haben uns ne Wohnung angeschaut und die gefällt uns auch.
Die hat aber 101 Quadratmeter und kostet 500 warm.
Ich habe erst am Montag einen Termin beim Amt.Weißt meint ihr dürfen wir die Wohnung mieten.
Wir sind 4 Personen und wohnen in Niedersachsen
gruß mausimaus
fragen zu einer Wohnung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Mausimaus,
du kannst ja mal schauen ob Eure Stadt/ Ort in dieser Liste aufgeführt ist.
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
Normal sollte gelten:
Wichtiger als die qm ist im SGB2 Bezug das der Preis Stimmt.
Sofern ein Umzug von der ARGE befürwotet wurde, also als sinnvoll und Notwendig erachtet wurde sollte das kein Problem darstellen.
Beispiel Celle
Wenn etwa die 85m² Wohnung ( angemessene ) 530.--€Bruttomiete Kostet
und Eure Wunschwohnung 500.--€ Warmmiete hat ( incl. Heizung?) dann sollte das kein Problem darstellen.
Wenn hingegen der Umzug nicht befürwortet wurde, dann könnt ihr nur die Kosten der Vorhergehenden Wohnung geltend machen
Bsp:
Bisherige Wohnung Bruttomiete (ohne Hz) 435.--€ + 35.--€ Heizung
Neue Wohnug Bruttomiete (ohne Hz) 465.--€ + 35.--€ Heizung
dann müsstet ihr 30.--€ selber Tragen, ihr würdet auch keine
Umzugsbeihilfe ( Transportermiete, Helfer) erhalten.
Comprende
Gruß Ziggi
du kannst ja mal schauen ob Eure Stadt/ Ort in dieser Liste aufgeführt ist.
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
Normal sollte gelten:
Was aber nicht automatisch heißt die Wohnung würde nicht übernommen.benennt folgende Wohngrößen für ihr Arbeitslosengeld 2 in Anlehnung an Sozialhilferichtlinien/sozialen Wohnungsbau:
1 Person: 45 - 50 m²
2 Personen: 60 m² oder 2 Räume
3 Personen: 75 oder 3 Räume
4 Personen: 85 - 90 m² oder 4 Räume
Für jede weitere Person 10 m² oder 1 Raum mehr.
Mit Person ist jedoch nicht gesagt ob es ein Erwachsener oder ein Kind ist und wieviel Quadratmeter davon jedem Mitbewohner individuell zur Verfügung stehen müssen.
Wichtiger als die qm ist im SGB2 Bezug das der Preis Stimmt.
Sofern ein Umzug von der ARGE befürwotet wurde, also als sinnvoll und Notwendig erachtet wurde sollte das kein Problem darstellen.
Beispiel Celle
Wenn etwa die 85m² Wohnung ( angemessene ) 530.--€Bruttomiete Kostet
und Eure Wunschwohnung 500.--€ Warmmiete hat ( incl. Heizung?) dann sollte das kein Problem darstellen.
Wenn hingegen der Umzug nicht befürwortet wurde, dann könnt ihr nur die Kosten der Vorhergehenden Wohnung geltend machen
Bsp:
Bisherige Wohnung Bruttomiete (ohne Hz) 435.--€ + 35.--€ Heizung
Neue Wohnug Bruttomiete (ohne Hz) 465.--€ + 35.--€ Heizung
dann müsstet ihr 30.--€ selber Tragen, ihr würdet auch keine
Umzugsbeihilfe ( Transportermiete, Helfer) erhalten.
Comprende
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.