Hallo,
ich bin neu hier.
Mein Vater ist 61 , durch die Scheidung von meiner Mutter, die das Geschaeft zu gemacht hat, und er dort schwarz gearbeitet hat, ist er nun zu Hartz IV gekommen. Ich lebe in Italien, daher wollte ich, dass er ueber Weihnachten zu mir kommt. Ich haette den Flug bezahlt und alles weitere aber der Fallmanager hat ihm das verweigert. Und komischerweise gleich einen 1 Euro job vermittelt. In dem ganzem Monat Dezember hat er aber nur 6 Stunden gearbeitet, da der Arbeitgeber ihm nicht mehr Stunden aus Mangel an Arbeit geben konnte. Ist das so ok ? Darf er wirklich nicht zu mir in Urlaub ? Ich bin dann zu ihm ueber Weihnachten. Es ist schrecklich, wie er lebt. Die Miete ist vom Amt bezahlt, 300 Euro, und so bleiben ihm 345 bar. Aber allein an Strom hat er 120 Euro im Monat, da er mit Strom heizen muss, da die Wohnung Nachtspeicherheizung hat. Ausserdem hat er noch einen Holzofen. Stimmt es, dass der Strom schon in der Miete mit einbegriffen ist ? Und das Holz muss er auch noch bezahlen ? Gibt es irgendwelche weiteren Zuschlaege wie in etwa Kleidergeld oder so fuer ihn ? Um uns ein geschenk an Weihnachten zu machen, hat er ueber eine Woche nur Schmalzbrot gegessen, ist das wuerdig ? Fuer mich ist das schlimm, ich moechte gerne dass er hier zu mir nach Italien zieht, da er auch Rheuma hat und artritis und da koennte ich ihm ein bisschen helfen, auc bei den taeglich anfallenden Arbeiten. Gaebe es dann noch Geld ? Er kann auch keine Fruehrente benatragen. Wie kann es weitergehen fuer ihn ? Bitte helft mir, denn ich kenn mich nicht mit den deutschen Gesetzen aus ... Ciao
Hartz IV , tochter im ausland
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo patatinadani
Dein Vater wird kein Geld von irgendeinem Amt bekommen
wenn er im Ausland lebt. Die Gesetze sind diesbezüglich so geändet worden das nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, die ich aber auch nicht genau kenne und die wohl nicht erreicht werden, z. B. Sozialhilfe in´s Ausland gezahlt werden kann.
Es ist wahr, Strom muß vom Regelsatz bezahlt werden aber ihm
stehen Heizkosten zur Warmmiete zu. Das sind 1,00 € pro qm.
Bei Nachtspeicheröfen und dem dafür verbrauchten Strom an den
Stromversorger wenden, wenn es keinen getrennten Zähler für den anderen Stromverbrauch gibt. Die können genauere Auskunft über den Anteil für die Heizung geben. Diese Stromkosten sind dann seine Heizkosten.
Wenn er krankheitsbedingt z.B. eine kostenaufwändige Ernährung
braucht kann er einen Zuschlag dafür beantragen. Ärztliches Attest
darüber ist nötig. Andere Beihilfen für Kleidung o.ä. gibt es nicht mehr.
In Italien bei Dir würde es Deinem Vater bestimmt besser gehen.
Der 1 € Job von dem Du geschrieben hast scheint reine Schikane gewesen zu sein.
Alles Gute Gruß
Dein Vater wird kein Geld von irgendeinem Amt bekommen
wenn er im Ausland lebt. Die Gesetze sind diesbezüglich so geändet worden das nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, die ich aber auch nicht genau kenne und die wohl nicht erreicht werden, z. B. Sozialhilfe in´s Ausland gezahlt werden kann.
Es ist wahr, Strom muß vom Regelsatz bezahlt werden aber ihm
stehen Heizkosten zur Warmmiete zu. Das sind 1,00 € pro qm.
Bei Nachtspeicheröfen und dem dafür verbrauchten Strom an den
Stromversorger wenden, wenn es keinen getrennten Zähler für den anderen Stromverbrauch gibt. Die können genauere Auskunft über den Anteil für die Heizung geben. Diese Stromkosten sind dann seine Heizkosten.
Wenn er krankheitsbedingt z.B. eine kostenaufwändige Ernährung
braucht kann er einen Zuschlag dafür beantragen. Ärztliches Attest
darüber ist nötig. Andere Beihilfen für Kleidung o.ä. gibt es nicht mehr.
In Italien bei Dir würde es Deinem Vater bestimmt besser gehen.
Der 1 € Job von dem Du geschrieben hast scheint reine Schikane gewesen zu sein.
Alles Gute Gruß
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 30.12.2005 18:29
Hallo,
erst einmal wuensche ich Dir ein gesundes neues Jahr.
Vielen Dank fuer deine Antwort.
Wie es also aussieht, hat er schlechte Karten.
Was die Kosten des Stroms betrifft, meint mein Vater, dass er nichts mehr dazu bekommt, denn die Wohnung ist von dem m2 zu gross, da er aber nur 300 Miete hat, haben Sie das alles so gelassen und ihn nicht zu einem Umzug gezwungen. Da sind aber halt fuer das Amt in der Miete schon Nebenkosten einbegriffen und mehr bekommt er nicht. Ist das so okay ??
Klar das der 1 Euro job nur Schikane war, ich hoffe nur, dass er da vielleicht uebernommen wird. Er hat halt wenig Chnacen durch sein hohes Alter. Na ja, hier in Italien sagt man, die Hoffnung stirbt ganz am Schluss.
Vielen Dank nochmal,
Gruesse von der italienischen Riviera.
Dani
erst einmal wuensche ich Dir ein gesundes neues Jahr.
Vielen Dank fuer deine Antwort.
Wie es also aussieht, hat er schlechte Karten.
Was die Kosten des Stroms betrifft, meint mein Vater, dass er nichts mehr dazu bekommt, denn die Wohnung ist von dem m2 zu gross, da er aber nur 300 Miete hat, haben Sie das alles so gelassen und ihn nicht zu einem Umzug gezwungen. Da sind aber halt fuer das Amt in der Miete schon Nebenkosten einbegriffen und mehr bekommt er nicht. Ist das so okay ??
Klar das der 1 Euro job nur Schikane war, ich hoffe nur, dass er da vielleicht uebernommen wird. Er hat halt wenig Chnacen durch sein hohes Alter. Na ja, hier in Italien sagt man, die Hoffnung stirbt ganz am Schluss.
Vielen Dank nochmal,
Gruesse von der italienischen Riviera.
Dani
Hallo patatinadani
Wenn die Wohnung Deines Vaters 2 qm größer als angemessen ist
muß er die Differenz zum angemessenen Wohnraum selber tragen.
Das Amt berücksichtigt für eine Person nur bis zu 50 qm.
Ein Umzug ist nicht unbedingt zwingend nötig wenn er diese Kosten
selber trägt, dürfte kein allzu hoher Betrag sein bei 2 qm.
Zu den Heizkosten:
Das Amt ist da fein raus wenn sie das so handhaben wollen.
Er wird dadurch um ihm zustehende Übernahme der Heizkosten
gebracht. Angemessene Heizkosten stehen ihm zusätzlich
zur Warmmiete zu. Warmmiete bedeutet Kaltmiete plus
Nebenkosten (das sind die Betriebskosten laut Mietvertrag über
die der Vermieter eine jährliche Abrechung erstellt).
Versucht noch mal eine korrekte Berechnung beim Amt zu erreichen.
Alles Gute und schöne Grüße als dem kalten Hessenland.
Wenn die Wohnung Deines Vaters 2 qm größer als angemessen ist
muß er die Differenz zum angemessenen Wohnraum selber tragen.
Das Amt berücksichtigt für eine Person nur bis zu 50 qm.
Ein Umzug ist nicht unbedingt zwingend nötig wenn er diese Kosten
selber trägt, dürfte kein allzu hoher Betrag sein bei 2 qm.
Zu den Heizkosten:
Das Amt ist da fein raus wenn sie das so handhaben wollen.
Er wird dadurch um ihm zustehende Übernahme der Heizkosten
gebracht. Angemessene Heizkosten stehen ihm zusätzlich
zur Warmmiete zu. Warmmiete bedeutet Kaltmiete plus
Nebenkosten (das sind die Betriebskosten laut Mietvertrag über
die der Vermieter eine jährliche Abrechung erstellt).
Versucht noch mal eine korrekte Berechnung beim Amt zu erreichen.
Alles Gute und schöne Grüße als dem kalten Hessenland.