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Arbeit

Verfasst: 22.11.2009 15:08
von Auroshika
Mein Mann hat bei einer Firma, die Schulkinder fährt, angefangen. Nun bekamen wir den Bescheid von der ARGE. Darin steht, dass die ursprüngliche Bewiligung teilweise aufgehoben wird. Für November bekamen wir 22,28 Euro zuviel, dieses wird mit dem Geld von Dezember verrechnet. Soweit verstehe ich das.

Was mir unklar ist, ist folgender Satz:
Ab Dezember werden 400 Euro fiktives Einkommen erfasst. Nach Eingang der Verdienstbescheinigung erfolgt monatlich eine Nachberechnung.

Das ALG2 waren für uns monatlich 646,00 Euro, wenn nun ein Einkommen von 400 Euro angerechnet wird, bekommen wir dann nur 246 Euro ausbezahlt und bei Einreichen des Lohnzettels den Rest?

Das Problem ist, dass das Gehalt erst am 12. j. M. überwiesen wird. Wie sollen wir dann mit 246 Euro auskommen bis dahin? Bis zum 6. j. M. müssen wir den Mietanteil, das Telefon und den Strom bezahlen und Geld für Verpflegung brauchen wir ja auch.

Vielleicht sehe ich da auch etwas falsch und bitte deshalb um Hilfe.

Vielen Dank und liebe Grüsse

Verfasst: 22.11.2009 15:58
von Ziggi
Hallo Auroshika,
ganz so schwer wie du glaubst ist das nicht, Die Arge Überweist euch zum Monatsanfang 246€ ( abzüglich 22,28) und der AG deines Mannes wird hoffe ich das Geld am 12. j. Monats bekommen. Wichtig ist das das Gehalt deines Mannes richtig berechnet wird also Einkommensbereinigung = Angenommen dein Mann Verdient 400€ dann muß die Arge 100€ Grundfreibetrag und 60€ Freibetrag abziehen: 400-100-60= 240€ die darf eure Arge als Einkommen anrechnen, hierzu kannstdu diesen ALG2 Rechner benutzen: http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner ... echner.php der ist relativ genau. Damit kannst du auch den Bescheid deiner ARGE nachvollziehen, ich wage zu bezweifeln das die Berechnung stimmig ist,wenn dein MannDurchschnittlich 400€ Verdient und ihr vorher 646€ zuschuss bekommen habt.
Dein Mann kannaber auch darauf bestehen dass ihm der Festteil der abrechnung bis zum 3.j.M. als abschlag gezahlt wird.Ansonsten:
Bei Miete usw. könnt ihr mit eurem Vermieter Reden und mitteilen das wegen der Lohnabrechnung nun eine Änderung vorgenommen wird und ihr in zukunft immer zum 5.j.M. die Miete überweisen werdet, so handhabe ich das und da die miete laut geltendem Recht immer erst zum Monatsende Fällig wird kann dein Vermieter eigentlich garnix machen.
Hoffe das hilft.

Gruß Ziggi