Frage zu BaB und Wohnkosten
Verfasst: 18.11.2009 14:54
Hallo erstmal an alle. Ich habe dieses Forum gefunden und erhoffe mir mal einen Rat von Euch, da auch ich von Hartz 4 betroffen bin.
Nun zu meinem Problem was ich habe bzw. was mich ärgert:
Zum 01.03. 2009 bin ich in eine günstigere Wohnung gezogen. Die Miete beläuft sich genau auf 375,20€ Warmmiete. Davon gehen 30€ ab die ich selber trage, diese 30€ sind für eine Küche die in der Wohnung enthalten war. Soweit ist klar, bleiben also 345,20€.
Diese 345, 20€ liegen noch weit unter unserem Satz (bei uns 408€ bei 2 Personen, weil ich eine Tochter habe). Diese werden aber nicht komplett übernommen. Davon muss ich ca. 10€ selber tragen.
Laut Bescheid bekomme ich pro Person 167,28€ = 334,56€ die tatsächlich übernommen werden.
Als ich nachfragte begründeten es Sie nur soweit das es mit den Warmwasserkosten zusammenhänge. Dazu muss ich sagen das bei uns Warmwasser und Heizung über die selbe Anlage laufen.
Naja ich nahm es erstmal so hin, es lief auch bis jetzt alles soweit ganz gut.
Nun musste ich zum einen Weiterbewilligungsbescheid abgeben. Es hatte sich nur geändert das meine Tochter nun BAB von 212€ erhält.
Nun zur Berechnung:
Meiner Tochter stehen 287€ zu. Kindergeld 164€ und BAB 212€ sind 376€ abzüglich 30€ die als Einkommensbereinigung deklariert sind. Bleiben also 346€ die als Einkommen gelten. Diese können ja nun nicht von 287€ abgezogen werden, also bedienen Sie sich schön an Ihrem Mietteil. Genau 59€ werden nun noch von ihrem Mietteil abgezogen.
Komischerweise bekommen wir auch nur 166,49€ zu 2 Teilen, im März waren es noch 167,28€. Es geht mir hier nicht um den einen Euro, aber es hat sich hinsichtlich der Miete rein gar nichts geändert zumal ja nicht mal in der Zeit eine Abrechnung oder so war.
Langer Text ich weiß, meine Frage wär nun ob es rechtens ist das Sie von der Tochter an den Mietteil gehen, und warum ich überhaupt Miete selber tragen muss obwohl ich im Satz liege.
Denn wenn das alles so stimmt und das BAB auch von dem Mietteil genommen werden darf dann stehen wir definiv sehr schlechter da.
Das macht einen sehr ärgerlich das es Ja im Endeffekt von meinem Lebensunterhalt abgerechnet wird da Sie das BAB auf Ihr Konto bekommt.
Vielleicht kann ja jemand etwas dazu sagen.
Mit vielem Dank im Voraus
Mounique
Nun zu meinem Problem was ich habe bzw. was mich ärgert:
Zum 01.03. 2009 bin ich in eine günstigere Wohnung gezogen. Die Miete beläuft sich genau auf 375,20€ Warmmiete. Davon gehen 30€ ab die ich selber trage, diese 30€ sind für eine Küche die in der Wohnung enthalten war. Soweit ist klar, bleiben also 345,20€.
Diese 345, 20€ liegen noch weit unter unserem Satz (bei uns 408€ bei 2 Personen, weil ich eine Tochter habe). Diese werden aber nicht komplett übernommen. Davon muss ich ca. 10€ selber tragen.
Laut Bescheid bekomme ich pro Person 167,28€ = 334,56€ die tatsächlich übernommen werden.
Als ich nachfragte begründeten es Sie nur soweit das es mit den Warmwasserkosten zusammenhänge. Dazu muss ich sagen das bei uns Warmwasser und Heizung über die selbe Anlage laufen.
Naja ich nahm es erstmal so hin, es lief auch bis jetzt alles soweit ganz gut.
Nun musste ich zum einen Weiterbewilligungsbescheid abgeben. Es hatte sich nur geändert das meine Tochter nun BAB von 212€ erhält.
Nun zur Berechnung:
Meiner Tochter stehen 287€ zu. Kindergeld 164€ und BAB 212€ sind 376€ abzüglich 30€ die als Einkommensbereinigung deklariert sind. Bleiben also 346€ die als Einkommen gelten. Diese können ja nun nicht von 287€ abgezogen werden, also bedienen Sie sich schön an Ihrem Mietteil. Genau 59€ werden nun noch von ihrem Mietteil abgezogen.
Komischerweise bekommen wir auch nur 166,49€ zu 2 Teilen, im März waren es noch 167,28€. Es geht mir hier nicht um den einen Euro, aber es hat sich hinsichtlich der Miete rein gar nichts geändert zumal ja nicht mal in der Zeit eine Abrechnung oder so war.
Langer Text ich weiß, meine Frage wär nun ob es rechtens ist das Sie von der Tochter an den Mietteil gehen, und warum ich überhaupt Miete selber tragen muss obwohl ich im Satz liege.
Denn wenn das alles so stimmt und das BAB auch von dem Mietteil genommen werden darf dann stehen wir definiv sehr schlechter da.
Das macht einen sehr ärgerlich das es Ja im Endeffekt von meinem Lebensunterhalt abgerechnet wird da Sie das BAB auf Ihr Konto bekommt.
Vielleicht kann ja jemand etwas dazu sagen.
Mit vielem Dank im Voraus
Mounique