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Brauche Hilfe bei Hartz 4!

Verfasst: 18.11.2009 11:27
von sindbadchen
Hallo alle zusammen!
Habe ein problem habe am 1.09.2008 - 04.2009 bei einer Firma als Teilzeitkraft angefangen und verdiente dort 600€ Brutto sind 494€ Netto.
Da hatt mir die Arge Stadt Hof noch 352€ jedes monat Überwiesen zu meinem Verdienst. Ab 1.05.2009 - 15.09.2009 verdiente ich 800€ Brutto sind 638€ Netto. Mein Letzter Lohn für 09.2009 Betrug 219,50€ Brutto sind 193€ Netto. Da hatt mir das Amt weiter hin die 352€ weiter gezahlt.
Die Personalchefin hat gleich mit einem Internet vordruck die Arge informiert das ich ab 1.05.2009 800€ Brutto verdiene und es per Mail geschickt. Am 1.05.2009 Wurde mir gesagt das ich zum 15.09.2009 gekündigt werde, das ich auch am 2.05.2009 der Arge Telefonisch mitteilte. Mir wurde am Telefon gesagt das sie einen Vermerk gemacht haben und ich die Schriftliche Kündigung bitte Rein reichen sollte sobald ich sie bekommen würde. Am 7.10.2009 war die schriftliche Kündigung in meinem Briefkasten und am 8.10.2009 Brachte ich dies zum Amt da wurde mir im Kundenbüro Hartz4 gesagt ich müße mich Arbeitslos I melden was ich auch machte. Aber jetzt wollen die mir vom Arbeitslosengeld eine Sperre geben weil ich mich so Spät gemeldet habe.
Dürfen die das? War doch nicht mein Verschulden, hab davon nichts gewußt. Und jetzt haben die noch gesagt das ich wahrscheinlich zuviel Hartz 4 Bezogen habe und ich es zurück Zahlen muß, oder die wollen es mit meinem Arbeitslosengeld I was mir zusteht in Höhe von 344€ verrechnen in dem sich die Arge das Geld einbehält. Dürfen die das war doch nicht meine Schuld? Hoffe auf hilfe von euch ! Danke ! :?

Verfasst: 18.11.2009 13:25
von Ziggi
Hallo sindbadchen,
also hier mal erst ne Berchnung von mir, ich hoffe das ich richtig nachvollzogen habe.

600€ Brutto sind 494€ Netto.
800€ Brutto sind 638€ Netto
09.2009 Betrug 219,50€ Brutto sind 193€ Netto
352€ SGB2 zuschuss gesammte zeit

494 + 352 = 846€ haben ( 1.09.2008 - 04.2009 ) 600€ Brutto
638 + 352 = 990€ haben ( 1.05.2009 - 15.09.2009 ) 800€Brutto
( selbsbehalt und Freiberäge: 100€+100€ =200€ bei 600€ +140€ bei 800€ Bruttolohn )
Dein Bedarf ( 323€ + Miete + NK + Heizung) liegt demnach bei 646€ zusäztlich Freiberäge 200€ ergebt 846€
Freiberäge bei 800€ Brutto sind entsprechend 240€ 990€ - 240€ = 750€ sind 104€ überzahlung.

Soweit so gut, OK. Wenn du nachweissen kannst
Die Personalchefin hat gleich mit einem Internet vordruck die Arge informiert das ich ab 1.05.2009 800€ Brutto verdiene und es per Mail geschickt
das diese mail abgeschikt wurde dann ist es ein Fehler deiner ARGE und die 312€ sind somit nicht zurück zu zahlen! ALSO Wiederspruch einlegen
ALG: Zur Aufrechnung mit in der Vergangenheit überzahlten Leistungen

Ein Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende darf während des laufenden Leistungsbezuges eine Aufrechnung mit in der Vergangenheit überzahlten Leistungen nur vornehmen, wenn die Überzahlung auf Grund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Hilfebedürftigen erfolgt ist. Dies hat das Sozialgericht Koblenz mit Urteil vom 5.4.2007 (Az.: S 11 AS 635/06) entschieden.

Der Kläger bezieht Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Im Juli und August 2006 übte er eine geringfügige Beschäftigung aus und erzielte hieraus anrechnungsfähiges Einkommen. Er teilte die Arbeitsaufnahme der beklagten ARGE bei Beginn der Beschäftigung mit Nach Vorlage der Lohnabrechnungen errechnete die ARGE im September 2006 eine Überzahlung der bereits ausgezahlten Leistungen für die Monate Juli und August 2006, hob insoweit den Bewilligungsbescheid teilweise auf, machte eine Erstattungsforderung in Höhe von 160 € geltend und kündigte an, die Überzahlung mit den Leistungen ab September 2006 in vier Raten aufzurechnen.

Die 11. Kammer des Sozialgerichts hat die Aufrechnung der Beklagten mit den laufenden Leistungen für unzulässig erklärt. Nach § 43 Satz 1 SGB II kann eine Aufrechnung überzahlter Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts mit der laufenden Regelleistung bis zu 30 Prozent nur dann erfolgen, wenn es sich um Erstattungsansprüche handelt, die der Hilfebedürftige durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben verursacht hat. Dies war vorliegend nicht der Fall, der Kläger war seiner Mitwirkungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen. Obwohl …
Quelle: http://www.jurablogs.com/de/alg-zur-auf ... leistungen

So nun zur Telefonischen mitteilung an deine Arge über den verlust des Arbeitsplatzes:
Am 7.10.2009 war die schriftliche Kündigung in meinem Briefkasten und am 8.10.2009 Brachte ich dies zum Amt da wurde mir im Kundenbüro Hartz4 gesagt ich müße mich Arbeitslos I melden was ich auch machte. Aber jetzt wollen die mir vom Arbeitslosengeld eine Sperre geben weil ich mich so Spät gemeldet habe.
Wenn dein AG Kündigt muß er dieses Schriftlich und vor demKündigungszetraum tuen! das heisst deine Kündigung ist im Prinzip unwirksam, zumindest was den Zeitpunkt anbelangt! Du hättest bis spätestens 1nem Monat vor Kündigung ( 15.08.2009) die Schriftliche Kündigung haben müssen. Jedoch ist nun auch keine Klage dagegen mehr möglich. Die Sperre seitens des AAmtes ist eigentlich Rechtens, ABER, deine SB hat doch einen eintrag über die Telefonische Alo-meldung gemacht, oder? Also bitte deine SB dir eine Kopie dieses eintrages oder bestätigung desselben geben und lege gegen die Entscheidung des AAmtes Wiederspruch ein! Begründe diesen damit das du deiner Pflicht in soweit nachgekommen bist als du deiner SB den Sachstand mitgeteilt hast und zum Beweis eine kopie der Bestätigung deiner SB, begründe weiterhin das deine SB dich nicht wie vorgeschrieben darüber aufgeklärt hat, das du dich ausserdem auch noch beim AAmt alo melden mußt und du deshalb davon ausgegangen bist das alles Rechtens ist, da du dich ja bei der ARGE Alo gemeldet hast. Mit einem Wiederspruch in dieser form word normalerweise auch stattgegeben. Bitte sei aber so lieb und lass nicht soviel zeit ins Land gehen. :wink:
Ach bitte schau auch mal hier: http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html rein und lad dir vorab die PDF runter, hilfreiche Arbeitshilfe für H4 Empfänger.

Grüsse Ziggi