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MEHRBEDARF ROLLSTUHL

Verfasst: 15.11.2009 11:07
von ilyesabc@arcor.delyes
bin rollstuhlfahrer 100% SCHWERBEHINDERT BEKOMME ICH EINEN MEHRBEDARF ABER NICHT AUF ERNÄHRUNG BEZOGEN WER KANN MIR WEITERHELFEN

Verfasst: 15.11.2009 15:33
von DJDC

Verfasst: 15.11.2009 18:27
von Ziggi
Hallo ilyesabc@arcor.delyes,
bist du ausgesteuert? Soweit ich weiss werden Rollstühle von der GKV übernommen.
Schaumal hier: http://www.deine-patientenrechte.de/Fac ... nwalt.html Auszug daraus
Bei der Prüfung der Leistungspflicht / Kostenübernahme für ein Kranken- oder Behindertenfahrzeug (Kostenübernahme für einen Rollstuhl bzw. Elektrorollstuhl) ist zu klären, ob es im Rahmen eines durch die Krankenkasse sicherzustellenden Grundbedürfnisses notwendig ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die GKV bei einem vollständigen oder teilweisen Verlust der Gehfähigkeit nur für einen Basisausgleich zu sorgen hat.

Eine Leistungspflicht / Kostenübernahme kann vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts dann bestehen, wenn der Versicherte nicht auf andere Weise in die Lage versetzt wird, sich in der eigene Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um z. B. bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu gelangen" oder um die – üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden – Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind.

Bei der Auswahl des Hilfsmittels (hier: Rollstuhl oder Elektrorollstuhl) sind nach der einschlägigen Rechtsprechung vor allem die persönlichen Verhältnisse des Versicherten, sein Bedarf und seine Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Dabei soll den Wünschen des Anspruchsberechtigten entsprochen werden, soweit sie angemessen sind (§ 33 SGB I).
:wink:

Gruß Ziggi

Verfasst: 15.11.2009 19:34
von ayumi
Ziggi hat geschrieben: Soweit ich weiss werden Rollstühle von der GKV übernommen.
Ich glaube, dem TE geht es nicht um einen Rollstuhl. Die Frage bezieht sich, wenn ich es richtig verstehe, auf einen finanziellen Mehrbedarf auf Grund der Behinderung.
Wie es damit aussieht, weiss ich leider nicht.

Verfasst: 15.11.2009 21:42
von Ziggi
Hallo zusammen,
nun ja, das gibt es aber nicht im SGB2.
wenn überhaupt dann gibt es Zuschüsse bei Behinderung zur Teilnahme am Leben, hier findet man mehr infos: http://www.bmas.de/portal/16194/filter= ... tSearch=OK Alles was interessant ist Bestellen und wenn möglich herunterladen. Kostenlose info von unserer Regierung! was will man mehr.
Mein Wissensstand ist, das es Blindengeld gibt und es gibt Gelder und Hilfen zur Teilhabe Behinderter Personen nur nicht aus dem SGB2- Topf. Wer sich darin besonderst gut auskennt ist der VDK, dort sind die die allen Kranken und Behinderten helfen auch Nichtmitglieder werden ernst genommen. :P http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de5646

Gruß ziggi