MEHRBEDARF ROLLSTUHL
Verfasst: 15.11.2009 11:07
bin rollstuhlfahrer 100% SCHWERBEHINDERT BEKOMME ICH EINEN MEHRBEDARF ABER NICHT AUF ERNÄHRUNG BEZOGEN WER KANN MIR WEITERHELFEN
Fragen und Diskussionen rund um Bürgergeld ehemals Hartz 4
https://www.flunk.de/webkatalog/forum-hartz-4/
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Bei der Prüfung der Leistungspflicht / Kostenübernahme für ein Kranken- oder Behindertenfahrzeug (Kostenübernahme für einen Rollstuhl bzw. Elektrorollstuhl) ist zu klären, ob es im Rahmen eines durch die Krankenkasse sicherzustellenden Grundbedürfnisses notwendig ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die GKV bei einem vollständigen oder teilweisen Verlust der Gehfähigkeit nur für einen Basisausgleich zu sorgen hat.
Eine Leistungspflicht / Kostenübernahme kann vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts dann bestehen, wenn der Versicherte nicht auf andere Weise in die Lage versetzt wird, sich in der eigene Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um z. B. bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu gelangen" oder um die – üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden – Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind.
Bei der Auswahl des Hilfsmittels (hier: Rollstuhl oder Elektrorollstuhl) sind nach der einschlägigen Rechtsprechung vor allem die persönlichen Verhältnisse des Versicherten, sein Bedarf und seine Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Dabei soll den Wünschen des Anspruchsberechtigten entsprochen werden, soweit sie angemessen sind (§ 33 SGB I).
Ich glaube, dem TE geht es nicht um einen Rollstuhl. Die Frage bezieht sich, wenn ich es richtig verstehe, auf einen finanziellen Mehrbedarf auf Grund der Behinderung.Ziggi hat geschrieben: Soweit ich weiss werden Rollstühle von der GKV übernommen.