MEHRBEDARF ROLLSTUHL

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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ilyesabc@arcor.delyes
Beiträge: 2
Registriert: 07.10.2009 17:45

MEHRBEDARF ROLLSTUHL

Beitrag von ilyesabc@arcor.delyes »

bin rollstuhlfahrer 100% SCHWERBEHINDERT BEKOMME ICH EINEN MEHRBEDARF ABER NICHT AUF ERNÄHRUNG BEZOGEN WER KANN MIR WEITERHELFEN
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DJDC
Beiträge: 40
Registriert: 07.09.2006 14:25
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Beitrag von DJDC »

Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo ilyesabc@arcor.delyes,
bist du ausgesteuert? Soweit ich weiss werden Rollstühle von der GKV übernommen.
Schaumal hier: http://www.deine-patientenrechte.de/Fac ... nwalt.html Auszug daraus
Bei der Prüfung der Leistungspflicht / Kostenübernahme für ein Kranken- oder Behindertenfahrzeug (Kostenübernahme für einen Rollstuhl bzw. Elektrorollstuhl) ist zu klären, ob es im Rahmen eines durch die Krankenkasse sicherzustellenden Grundbedürfnisses notwendig ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die GKV bei einem vollständigen oder teilweisen Verlust der Gehfähigkeit nur für einen Basisausgleich zu sorgen hat.

Eine Leistungspflicht / Kostenübernahme kann vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts dann bestehen, wenn der Versicherte nicht auf andere Weise in die Lage versetzt wird, sich in der eigene Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um z. B. bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu gelangen" oder um die – üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden – Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind.

Bei der Auswahl des Hilfsmittels (hier: Rollstuhl oder Elektrorollstuhl) sind nach der einschlägigen Rechtsprechung vor allem die persönlichen Verhältnisse des Versicherten, sein Bedarf und seine Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Dabei soll den Wünschen des Anspruchsberechtigten entsprochen werden, soweit sie angemessen sind (§ 33 SGB I).
:wink:

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
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Beitrag von ayumi »

Ziggi hat geschrieben: Soweit ich weiss werden Rollstühle von der GKV übernommen.
Ich glaube, dem TE geht es nicht um einen Rollstuhl. Die Frage bezieht sich, wenn ich es richtig verstehe, auf einen finanziellen Mehrbedarf auf Grund der Behinderung.
Wie es damit aussieht, weiss ich leider nicht.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo zusammen,
nun ja, das gibt es aber nicht im SGB2.
wenn überhaupt dann gibt es Zuschüsse bei Behinderung zur Teilnahme am Leben, hier findet man mehr infos: http://www.bmas.de/portal/16194/filter= ... tSearch=OK Alles was interessant ist Bestellen und wenn möglich herunterladen. Kostenlose info von unserer Regierung! was will man mehr.
Mein Wissensstand ist, das es Blindengeld gibt und es gibt Gelder und Hilfen zur Teilhabe Behinderter Personen nur nicht aus dem SGB2- Topf. Wer sich darin besonderst gut auskennt ist der VDK, dort sind die die allen Kranken und Behinderten helfen auch Nichtmitglieder werden ernst genommen. :P http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de5646

Gruß ziggi
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