warmwasser
Verfasst: 14.11.2009 21:39
mein freund macht sein wasser mit strom warm.
durchlauferhitzer.
wie berechnet man das.
LG dieter
durchlauferhitzer.
wie berechnet man das.
LG dieter
Fragen und Diskussionen rund um Bürgergeld ehemals Hartz 4
https://www.flunk.de/webkatalog/forum-hartz-4/
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Antwort:mein freund macht sein wasser mit strom warm.
durchlauferhitzer.
wie berechnet man das.
In dem Regelsatz für die EmpfängerInnen der SGB II-Leistungen sind laut Gesetz (§ 20 Abs. 1 SGB II) die Kosten für die Haushaltsenergie enthalten.
Hierbei handelt es sich um die Stromkosten, die Kosten für die Warmwasseraufbereitung und die Kochenergie. Deshalb werden bei der Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung regelmäßig Pauschalbeträge für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft in Abzug gebracht, weil ja die zusammen mit der Miete zu begleichenden Kosten für die Warmwasserzubereitung bereits im Regelsatz enthalten seien.