Hallo
Bin seid Mai 2009 Selbständig und habe durch die Konzeptphase der Arge Einstiegsgeld und ein Zuschuss für Sachgüter bekommen
Mein Einstiegsgeld wurde aber nur 3 Monate gezahlt...ohne weitere Prüfung ob noch weiterer Bedarf besteht.....meine SB´in reagierte gar nicht auf meine Schreiben das doch 6 Monate Bewilligt werden und danach Geprüft wird ob weiterer Bedarf besteht...habe nun meine SB bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wegen falscher Beratung und mich auch ans SG Kassel gewandt......Es folgt erstmal nur Schriftwechsel usw auch die Staatsanwaltschaft schrieb mich jetzt an das sie einen Einblick in meine Akte benötige und habe darauf eine Einverständniserklärung abgegeben,...meine Frage hat dieses Aussicht auf Erfolg? da bei mir nie Geprüft wurde ob weiteres Einstiegsgeld benötigt wird...ausser die Bewilligten 3 Monate.......Überall liest man das es Einstiegsgeld für längere Zeit gibt!!!!
Desweiteren wurde der Zuschuss für die Sachgüter nun als Darlehen gewertet, obwohl es doch ein reiner Zuschuss ist.........lt Konzept benötigte ich 4500 Euro als Zuschuss...bekam aber nur 4000 soviel zum Thema wie die SB mein Konzept gelesen hat
Weiß jemand ob es vor allem mit dem Einstiegsgeld Erfolg gibt?
LG
Torsten
Einstiegsgeld
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Knolli,
du hast ein bisschen wenig info hier rein gestellt. Schau mal was in deinen Bescheiden Steht, hättest du evtl. deinen Einnahme-Ausgabe-überschuss berechnungsbogen abgeben müssen?wenn nicht
Ob deine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wirkt? ich wage es zu bezweifeln, da nur wegen falscher Beratung wenn überhaupt hat die SB eine Amtspflichtverletzung begangen,
Wegen dem Einstiegsgeld und Zuschuss für die Sachgüter liess bitte mal hier: http://www.jusline.de/index.php?cpid=f9 ... 3&paid=16c bei der neuauflage des Gesetzes steht leider kann-leistung nicht muß, und es steht darin das der Zuschuss für die Sachgüter eine Dahrlehnsleistung ist, somit hat in diesem Fall deine ARGE recht. Tut mir leid aber auch wir sollten nicht versuchen das Recht zu beugen höchstens etwas zu formen oder auszulegen.
Für die Zukunft kannst du ja die §§ lesen mit denen du dich auseinander zu setzen hast ( ich mache das schon zeit Jahren) du findest ALLE gesetze in neuster ausführung hier: http://bundesrecht.juris.de/
und zum schluss noch die offiziellen veröffentlichungen der Arbeitargentur in sachen H4 u. a. hier: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html
zum schluss findest du hier: http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/suche.html fast alle Fördermöglichkeiten zur Existensgründung auch aus der Arbeitslosigkeit, denn wenn die Justiz dir Recht gibt, sind alle Karten neu zu mischen.
Ich weiss das ist ne menge Tobak, aber:
Wissen ist Macht
nix wissen,
macht auch nix
also Kopf hoch wird schon.
Gruß Ziggi
du hast ein bisschen wenig info hier rein gestellt. Schau mal was in deinen Bescheiden Steht, hättest du evtl. deinen Einnahme-Ausgabe-überschuss berechnungsbogen abgeben müssen?wenn nicht
.heisst das, im Bescheid stehen 6Mon. und es wurden nur 3 Mon. Bezahlt, dann hat die ARGE Fehler gemacht, überprüfungsantrag zur SB mit 14Tage Frist abgeben,wenn das keinen erfolg hat: einstweilige anordnung zur auszahlung beim SG beantragen.Mein Einstiegsgeld wurde aber nur 3 Monate gezahlt...ohne weitere Prüfung ob noch weiterer Bedarf besteht.....meine SB´in reagierte gar nicht auf meine Schreiben das doch 6 Monate Bewilligt werden und danach Geprüft wird ob weiterer Bedarf besteht..
Ob deine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wirkt? ich wage es zu bezweifeln, da nur wegen falscher Beratung wenn überhaupt hat die SB eine Amtspflichtverletzung begangen,
rest siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Amtspflicht .Eine Amtspflichtverletzung liegt auch etwa vor, wenn der Beamte sein Ermessen nicht pflichtgemäß, sondern falsch, fehlerhaft oder gar nicht ausgeübt hat. Die Amtspflichtsverletzung, die Verletzung von Amtspflichten, kann zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen führen; in bestimmten Fällen greift auch das Strafrecht ein (Amtsdelikte).
Wegen dem Einstiegsgeld und Zuschuss für die Sachgüter liess bitte mal hier: http://www.jusline.de/index.php?cpid=f9 ... 3&paid=16c bei der neuauflage des Gesetzes steht leider kann-leistung nicht muß, und es steht darin das der Zuschuss für die Sachgüter eine Dahrlehnsleistung ist, somit hat in diesem Fall deine ARGE recht. Tut mir leid aber auch wir sollten nicht versuchen das Recht zu beugen höchstens etwas zu formen oder auszulegen.
Für die Zukunft kannst du ja die §§ lesen mit denen du dich auseinander zu setzen hast ( ich mache das schon zeit Jahren) du findest ALLE gesetze in neuster ausführung hier: http://bundesrecht.juris.de/
und zum schluss noch die offiziellen veröffentlichungen der Arbeitargentur in sachen H4 u. a. hier: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html
zum schluss findest du hier: http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/suche.html fast alle Fördermöglichkeiten zur Existensgründung auch aus der Arbeitslosigkeit, denn wenn die Justiz dir Recht gibt, sind alle Karten neu zu mischen.
Ich weiss das ist ne menge Tobak, aber:
Wissen ist Macht
nix wissen,
macht auch nix
also Kopf hoch wird schon.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.