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Umzug von hamburg nach Kaltenkirchen

Verfasst: 12.11.2009 09:27
von baerchen124
Hallo schönen Guten Morgan.
Ich muß nach langem mal wieder eine Frage stellen.

Wir 5 Personen 2 erw. 3 Kinder beziehen allerdings kein Hartz 4 ,ich hoffe Ihr könnt trotzdem weiter helfen.

Mein Mann Arbeitet in Vollzeit gehalt ausgezahlt 1200,00
Wohngeld 300,00
Kinder geld und Kinderzuschlag zusammen 900,00

Nun sind unsere 95 Quadrat meter definitiv zu klein für alle und wir wollen umziehen.
Wir haben auch schon etwas gefunden aber in Kaltenkirchen
Kosten punkt 800,00 Kalt.
Ich weiß es hört sich immer blöd an aber gebe es etwas was uns zustehen würde?
Wei alleine mit dem einkommen keine chance aber wie gesagt die jetztzige wohnung ist viel zu klein.
Gibt es beim Wohngel eine Grenze oder kann es passieren das Wir wieder in Hartz 4 reinfallen?

Ich weiß es ist viel aufeinmal aber ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen.
Lg

Re: Umzug von hamburg nach Kaltenkirchen

Verfasst: 12.11.2009 09:43
von Corica
baerchen124 hat geschrieben:Hallo schönen Guten Morgan.
Ich muß nach langem mal wieder eine Frage stellen.

Wir 5 Personen 2 erw. 3 Kinder beziehen allerdings kein Hartz 4 ,ich hoffe Ihr könnt trotzdem weiter helfen.

Mein Mann Arbeitet in Vollzeit gehalt ausgezahlt 1200,00
Wohngeld 300,00
Kinder geld und Kinderzuschlag zusammen 900,00

Nun sind unsere 95 Quadrat meter definitiv zu klein für alle und wir wollen umziehen.
Wir haben auch schon etwas gefunden aber in Kaltenkirchen
Kosten punkt 800,00 Kalt.
Ich weiß es hört sich immer blöd an aber gebe es etwas was uns zustehen würde?
Wei alleine mit dem einkommen keine chance aber wie gesagt die jetztzige wohnung ist viel zu klein.
Gibt es beim Wohngel eine Grenze oder kann es passieren das Wir wieder in Hartz 4 reinfallen?

Ich weiß es ist viel aufeinmal aber ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen.
Lg
alle möchten raus aus harz 4 !!
ihr seit die ersten die in diesen teufelskreis wollt.
habt ihr euch das harz 4 gesetz durchgelesen ?
ihr werdet euch wundern.
LG dieter

Verfasst: 12.11.2009 10:37
von Ziggi
Hallo baerchen124,
wenn du mal hier schaust: http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner ... echner.php
da kannst du Eure Daten eingeben, kannst schauen ob Wohngeld oder Harz4 für euch in frage kommt.
Ich habe mal deine Daten eingegeben, ohne zu wissen wie alt die Kinder sind und es wurden 735€ Wohngeld Berechnet aber wie gesagt mir haben Daten gefehlt! Auf dieser Seite kannst du auch ausrechnen wie viel Harz4 ihr bekommen würdet. :wink:

Gruß Ziggi

Umzug von hamburg nach Kaltenkirchen

Verfasst: 12.11.2009 11:10
von baerchen124
Hallo
also erts einmal muß Ich eine angabe von mir ändern.
Wir wohnen auf 59 Quadrat metern und nicht auf 95
Tipp Fehler von mir.

alle möchten raus aus harz 4 !!
ihr seit die ersten die in diesen teufelskreis wollt.

Wir wollen nicht in Hartz 4 reinrutschen aber die frage ist doch ob die Wohgelstelle nicht irgendwann ab einer höhe der Summe sagt das ist zuviel beantragen Sie Hartz 4 oder ist das egal?

wenn du mal hier schaust: http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner ... echner.php
da kannst du Eure Daten eingeben, kannst schauen ob Wohngeld oder Harz4 für euch in frage kommt.
Ich habe mal deine Daten eingegeben, ohne zu wissen wie alt die Kinder sind und es wurden 735€ Wohngeld Berechnet aber wie gesagt mir haben Daten gefehlt! Auf dieser Seite kannst du auch ausrechnen wie viel Harz4 ihr bekommen würdet. Wink

Auf Diese Summe bin ich mit dem Rechner auch gekommen.
Nur wie gesagt die Frage ist pb die Wohngeld stelle nciht irgendwann sagt hallo das ist zu viel beantragt was anderes.

Wie gesagt wir sind Froh aus Hartz 4 rauszusein und wollen nicht wieder rein
aber der Wohnraum ist einfach zu klein.
Die Kinder sind 11 Junge 9 Junge 3 das Mädchen
Die Jungs in einem Zimmer das geht garnicht mehr
und das Mädchen bei uns mit im Schlafzimmer.

Verfasst: 12.11.2009 23:59
von Ziggi
Hallo baerchen124,
Auf Diese Summe bin ich mit dem Rechner auch gekommen.
Nur wie gesagt die Frage ist pb die Wohngeld stelle nciht irgendwann sagt hallo das ist zu viel beantragt was anderes.
da Wohngeld eine so genannte vorrangige Leistung ist, könnte die ARGE euch zwingen Wohngeld zu beantragen aber nicht umgekehrt. Schau mal hier: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2[quote] § 12a Vorrangige Leistungen
Hilfebedürftige sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Abweichend von Satz 1 sind Hilfebedürftige bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres nicht verpflichtet, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen.[/quote] :wink: OK? Viel glück beim Umzug
Gruß Ziggi