Hartz4 und Wohneigentum
Verfasst: 10.11.2009 20:13
Hallo zusammen,
bin neu hier und habe folgende Fragen.
Ich bin noch arbeitslos werde aber wohl bald in Hartz4 rutschen.
Bin 50 Jahre, geschieden und habe zwei Kinder.
Ich lebe mit meiner auch von Hartz4 bedrohten Partnerin in einer Mietwohnung.
Meine Kinder leben mit ihrer Mutter in dem Einfamilienhaus was mir und meiner Ex noch je zur Hälfte gehört.
Ich habe gelesen das bei Hartz4 nur das selbstgenutzte Wohneigentum geschützt ist. Wie ist das in einem solchen Fall? Kann das Amt verlangen das Haus zu verkaufen? Müßen die Kinder und meine Ex evtl. ausziehen?
Kann ich das Haus den Kindern noch schenken? Kann das Amt verlangen
das meine Ex für mich aufkommt?
Grüße

bin neu hier und habe folgende Fragen.
Ich bin noch arbeitslos werde aber wohl bald in Hartz4 rutschen.
Bin 50 Jahre, geschieden und habe zwei Kinder.
Ich lebe mit meiner auch von Hartz4 bedrohten Partnerin in einer Mietwohnung.
Meine Kinder leben mit ihrer Mutter in dem Einfamilienhaus was mir und meiner Ex noch je zur Hälfte gehört.
Ich habe gelesen das bei Hartz4 nur das selbstgenutzte Wohneigentum geschützt ist. Wie ist das in einem solchen Fall? Kann das Amt verlangen das Haus zu verkaufen? Müßen die Kinder und meine Ex evtl. ausziehen?
Kann ich das Haus den Kindern noch schenken? Kann das Amt verlangen
das meine Ex für mich aufkommt?
Grüße