[Änderungsbescheid][Mietkosten]

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Taysal
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[Änderungsbescheid][Mietkosten]

Beitrag von Taysal »

Hallo ihr Lieben!

Ich habe seit heute ein kleines Problem mit meiner Miete. Ich versuche mal die Sache so aufzubereiten, dass es verständlich ist. :)

Die monatliche Miete betrug bis Anfang des Jahres 240 Euro.

Davon übernahm die Arge 238,75 Euro.

Anfang des Jahres wurde ein Hausmeister (+5,00 Euro) eingestellt, da sich meine Nachbarn weigern zu reinigen und ich nicht einsehe elf weiteren Mietparteien hinterherzuwischen. Die Miete stieg auf 245 Euro. Die Kosten für den Hausmeister habe ich aus eigener Tasche bezahlt. War mir ehrlich gesagt zu peinlich einen Antrag einzureichen und eventuell dann selber noch als Dreckspatz dazustehen.

Nebenkostenabrechnung kam im Spätsommer, Antrag eingereicht und vor drei Wochen zurückbekommen. Nur eine Teilsumme wurde übernommen und im Schreiben wurde ich angehalten Sparsam zu wirtschaften und weniger verschwenderisch zu sein. Das verletzt mich ehrlich gesagt ziemlich, da ich stets auf Sparsamkeit bedacht bin.

Gestern den Widerspruch abgeschickt, damit die Kosten komplett übernommen werden sollen. Das mache ich seit drei Jahren so und nach drei bis 18 Monaten hatte ich bisher auch Erfolg damit. Mal sehen wie die Sache diesmal aussieht. Aber das ist derzeit gar nicht mein Problem.

Heute Post bekommen mit Änderungsbescheid. Bekomme nur noch 225,59 Euro Miete anerkannt. Es wurde eine leicht erhöhte Heizkostenpauschale berücksichtigt, aber die anderen Nebenkosten ordentlich runtergehauen. Immerhin spare ich jedes Jahr bei meinem Verbrauch immer noch ein klein wenig ein. Habe das auch beim Strom erneut geschafft und schon wirklich Angst, dass ich zwanghaft Sparsam werde, im Sinne einer Krankheit - das erschreckt mich regelrecht. :(

Ich finde es nun irriterend mich einerseits als verschwenderisch darzustellen, andererseits meine Sparsamkeit anzuerkennen und die Miete zu kürzen. Immerhin kann ich meinem Vermieter nun nicht weniger Miete zahlen, den kümmert nur die Gesamtsumme und keine Maixmalpauschalen. Meine Miete ist ja nun nicht geringer geworden, denn Nachzahlungen kann ich leider nicht vermeiden. Beim Heizen spielen einfach so viele Einflüsse rein, die ich nicht kontrollieren kann.

Nun muss ich insgesamt zusätzlich 13,16 Euro aus eigener Tasche zahlen, plus die 6,25 Euro, die ich bisher eh schon übernommen habe. Das macht insgesamt 19,41 Euro im Monat. Das ist für mich eindeutig zu viel. Was kann ich da machen? Eventuell einen Widerspruch einlegen? Aber mit was für Argumenten? Oder muss ich das so akzeptieren und gucken, wie ich mit weniger Geld über die Runden komme?

Also ich bin jetzt ziemlich ratlos. :(
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
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Beitrag von Corica »

wie groß ist deine wohnung ?
bist du singel ?
das kann ich alles nicht verstehen das die sich so
anstellen.
LG dieter
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Taysal,
du hast zwar ne menge info's gegeben aber wichtig wäre zu wissen wo du Wohnst! Bei deinem Text kann ich auch nicht sehen ob du eine Aufforderung zum Umzug wegen zu hoher Mietkosten ( halbes Jahr Frist) erhalten hast.
Eigentlich sind die Tatsächlichen Wohnraumkosten zu erstatten, ohne Strom ( ausser für Heizung) Also Kaltmiete und Umlagen!
Du kannst ja mal Hier schauen, ob da irgendwo eine Arbeitsanweisung deines Wohnortes oder Landkreis/ Land ist und sehen ob das konform ist mit der entscheidung deiner ARGE: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html Achtung ist ne lange liste aber dein ort oder Land wird dabei sein.
Stelle am besten einen überprüfungsantrag mit Fristsetzung( 14Tage etwa) deine ARGE muß darauf reagieren, du solltest deine sichtweise einarbeiten und nicht so viel Angst vor der ARGE haben das sind auch nur Menschen; und du mußt dich nicht für deine Nachbarn schämen dein Hausbesitzer kann einen Hausmeister bestellen und keiner kann etwas daran ändern.
Ich finde es nun irriterend mich einerseits als verschwenderisch darzustellen, andererseits meine Sparsamkeit anzuerkennen und die Miete zu kürzen. Immerhin kann ich meinem Vermieter nun nicht weniger Miete zahlen, den kümmert nur die Gesamtsumme und keine Maixmalpauschalen. Meine Miete ist ja nun nicht geringer geworden, denn Nachzahlungen kann ich leider nicht vermeiden. Beim Heizen spielen einfach so viele Einflüsse rein, die ich nicht kontrollieren kann.
Maixmalpauschalen? die sind garnicht zulässig, gehe bitte mal hier schauen: http://www.lebens-phase.de/forum/showth ... +Pauschale dort ist das Thema ausreichend behandelt.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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Taysal
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Registriert: 10.04.2008 00:42

Beitrag von Taysal »

Ich wohne im Westerwaldkreis (Verbandsgemeinde Bad Marienberg), 42 qm und Single. Keine Aufforderung zum Umzug. Ich wüsste hier oben auch nicht wohin, es gibt nichts vergleichbar günstigeres. Ich gucke ja schon immer, um die Kosten weiter zu senken.

Laut dem PDF sind erlaubt 202,50 Euro Kaltmiete, 40,50 Euro Heizkosten und Nebenkosten nach Bedarf.

Im Mietvertrag stehen 160,00 Euro Kaltmiete, 2,00 Euro SAT-Schüssel und 78,00 Euro Betriebskostenvorauszahlung. Macht 240,00 Euro.

Nun halt auch noch 5,00 Euro Hausmeister. Sind dann insgesamt 245,00 Euro.

Laut dem heutigen Bescheid werden für Unterkunft und Heizung nur noch 225,59 EUR übernommen. Im Bescheid steht dazu:
Folgende Änderungen sind eingetreten:
Ab dem 01. 11. 2009 wurden die Nebenkosten lt. eingereichter Nebenkostenabrechnung 2008 auf 20,59 Euro mtl. runtergesetzt.

Die Heizkosten wurden auf 45,00 Euro angepasst.
Für die Heizkosten gibt es laut Arge halt eine Pauschale (die 45,00 Euro halt) und wenn ich darüber liege, muss ich das selbst zahlen. Das Kaltmiete und Nebenkosten niedriger liegen als die Richtwerte im Dokument angeben, spielt irgendwie in die Berechnung nicht rein. Ich kann einfach nichts dafür, dass in meiner Wohnung die Heizkosten höher liegen, als die Richtlinien angeben. Wobei ich gerade gesehen habe, dass ich sogar 0,50 Euro weniger zugestanden bekomme, als in der Richtlinie (PDF) steht.

Es kann doch nicht sein, dass meine Miete nach Lust und Laune zerlegt wird, sich die Arge die Rosinen rauspickt und ich fürs Sparen abgestraft werde. Solch ein ähnliches Problem hatte ich ja schon mit der Nebenkostenabrechung 2007 und einen Post hier im Forum verfasst: Klick mich, ich bin ein Hyperlink!
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Taysal,
ganz ausser frage entscheidet deine ARGE Rechtswiedrig. Ich glaub das du hier findest warum: http://hartz.info/ratgeber-f3/ratgeber- ... t-t15.html
Ich rate die auch das du mal einen Rechtsanwalt kontaktierst, erfahrene findest du hier: http://www.my-sozialberatung.de/adressen und sehr kompetente Ansprechpartner findest du auch hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/tach ... atung.aspx
hoffe das hilft. :roll:

Gruß ziggi
Daumen sind gedrückt!
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Taysal
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Beitrag von Taysal »

Hallo!

Hoffentlich alle gut ins neue Jahr gekommen. :)

Bisher liegt zu meinem Widerspruch noch keine Entscheidung vor. Zu der oben aufgeführten Problematik gesellt sich nun mein aktueller Bewilligungsbescheid, in dem die oben aufgeführte gekürzte Leistung angegeben ist, gegen die ich ja Widerspruch eingelegt habe.

Muss ich gegen den aktuellen Bescheid nun ebenfalls einen Widerspruch einlegen oder ist das automatisch in meinem vorangegangenen Widerspruch schon enthalten? Der geht ja immerhin schon auf diese Kürzung ein.

Und falls ich Widerspruch gegen meinen aktuellen Bewilligungsbescheid einlege, was passiert denn dann? Stoppen die Zahlungen dann bis entschieden wurde?

Langsam verliere ich den Durchblick. :cry:
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Taysal,
Bisher liegt zu meinem Widerspruch noch keine Entscheidung vor.
dein Wiederspruch ist also noch nicht entschieden? Bearbeitungszeit für einen Wiederspruch sind lt. Gesetz 3 Monate, wenn diese rum sind kannst du einen Wiederspruchsbescheid anmahnen, mit hinweis auf Untätigkeitsklage und mit Fristsetzung!(5Werktage) Du kannst natürlich auch sofort (3Monats Frist) zum SG gehen und Untätigkeitsklage einreichen.

Bei deinem Neuen Bescheid solltest du einen Überprüfungsantrag nach SGB X §44 stellen, da es sich um eine Fehlerhafte entscheidung handelt. Wichtig, in diesem Ü-antrag solltest du eine Frist bis zur Bescheidung setzen, etwa 4wochen.
§ 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
(1) Soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass eines Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, und soweit deshalb Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht oder Beiträge zu Unrecht erhoben worden sind, ist der Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Betroffene vorsätzlich in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.

(2) Im Übrigen ist ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen. Er kann auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden.
(3) Über die Rücknahme entscheidet nach Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes die zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der zurückzunehmende Verwaltungsakt von einer anderen Behörde erlassen worden ist.
(4) Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuches längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht. Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Verwaltungsakt zurückgenommen wird. Erfolgt die Rücknahme auf Antrag, tritt bei der Berechnung des Zeitraumes, für den rückwirkend Leistungen zu erbringen sind, anstelle der Rücknahme der Antrag.
Verweise auf Rechtsprechung des BSG hierzu. Etwa so: Da das BSG unlängst Urteilte das dei Heiz -, und Neben-, kosten in vollem umfang zu zahlen sind Schau mal hier z.B. http://www.sozialticker.com/pauschalier ... 8.08_R.htm und Heir: bei-hartz-iv-wird-zu-einer-prozesslawine-fuehren_20091022.html
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Taysal
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Beitrag von Taysal »

Danke für die Antwort. Leider funktionieren die von Dir geposteten URLs nicht. :(

Also einen Überprüfungsantrag stellen und keinen Widerspruch einlegen? Was ist denn da genau der Unterschied? Ich dachte immer Widersprüche für aktuelle Sachen innerhalb der Vier-Wochen-Frist und Überprüfungsanträge für alles was länger zurückliegt.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
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Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

OK, ich versuch es noch einmal.

Link1: http://www.sozialticker.com/pauschalier ... 91022.html

Link2: http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/index.php hier kannst du mit Stichwoten nach ergangenen Urteilen Suchen unter "Entscheidungen", sofern du welche brauchen solltest.

Den anderen Linkbekommeich nicht hin, nunja ist aber noch nicht so wichtig, der hinweis auf gängige Rechtsprechung der SG's bis hin zum BSG sollte fürs erste sowieso reichen.

Gruß Ziggi
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