meine tochter hat eine freundin in münchen.
sie möchte sich dort eine arbeit suchen.
bei uns ist es nicht möglich einen job zu fineden.
nun möchte sie 14 tage bei ihr wohnen und vor ort
einen job finden.
urlaubsanspruch hat sie nicht, ist aufgebraucht.
spielt das mat da mit.
sie muß ja die ortsabwesenheit melden genehmigen lassen.
mfg dieter
arbeit in München
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Corica,
deine Tochter, sollte sich vorab eine oder mehr einladung/en, zum Vorstellungsgespräch bei einer möglichen Ausbildungsstelle( via Internet http://www.meinestadt.de/muenchen/lehrstellen ), besorgen. Daraufhin sollte sie mit der Freundlichen IFK, im rahmen einer Eingliederungsvereinbarung, die Fahrtkosten, evtl. Unterbringung uns so weiter bezahlen lassen. Derweile könnte deine Tochter mit der Freundlichen IFK, ganz ungezwungen bereden, das sie wenn sie schon dort ist mögliche Ausbildungsstellen suchen möchte, und deswegen evtl. 14 oder 21Tage dort ( kostenfrei für die ARGE ) unterkommen und suchen könnte. Dieser weg kann, da U25, angebracht sein, ich kenne eure IFK nicht aber je nach dem wie diese IFK drauf ist kann das Problemlos funktionieren kann aber auch sein das eure nicht so gut drauf ist, dann empfielt sich der umweg über den/die Vorgesetzte/n.
Schaue bitte mal in dieses Muster einer Eingliederungsvereinbarung http://www.elo-forum.org/.../25400d1245 ... schlag.pdf
Hier mal der Anfang:
Gruß Ziggi
deine Tochter, sollte sich vorab eine oder mehr einladung/en, zum Vorstellungsgespräch bei einer möglichen Ausbildungsstelle( via Internet http://www.meinestadt.de/muenchen/lehrstellen ), besorgen. Daraufhin sollte sie mit der Freundlichen IFK, im rahmen einer Eingliederungsvereinbarung, die Fahrtkosten, evtl. Unterbringung uns so weiter bezahlen lassen. Derweile könnte deine Tochter mit der Freundlichen IFK, ganz ungezwungen bereden, das sie wenn sie schon dort ist mögliche Ausbildungsstellen suchen möchte, und deswegen evtl. 14 oder 21Tage dort ( kostenfrei für die ARGE ) unterkommen und suchen könnte. Dieser weg kann, da U25, angebracht sein, ich kenne eure IFK nicht aber je nach dem wie diese IFK drauf ist kann das Problemlos funktionieren kann aber auch sein das eure nicht so gut drauf ist, dann empfielt sich der umweg über den/die Vorgesetzte/n.
Schaue bitte mal in dieses Muster einer Eingliederungsvereinbarung http://www.elo-forum.org/.../25400d1245 ... schlag.pdf
Hier mal der Anfang:
Hoffe damit könnt ihr was Anfangen,Eingliederungsvereinbarung
zwischen
Herr Franz Mustermann
SGBII JobCenter Hameln-Pyrmont
und
gültig bis
19.12. 2009 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird
Ziel(e)
Integration in den 1. Arbeitsmarkt
1. Ihr Träger für Grundsicherung SGBII JobCenter Hameln-Pyrmont unterstützt Sie mit folgenden
Leistungen zur Eingliederung
Er nimmt Ihr Bewerberprofil in www.arbeitsagentur.de auf.
Er unterbreitet Ihnen Vermittlungsvorschläge, soweit geeignete Stellenangebote vorliegen.
Er nimmt Ihr Bewerberprofil anonym in www.arbeitsagentur.de auf.
Er unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme von Kosten für schriftliche Bewerbungen
auf vorherige AntragsteIlung und schriftlichen Nachweis nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB 11 LV.m.
§§ 45 ff. SGB 111. Bewerbungskosten werden bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen.
Er unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB 11 LV.m. §§ 45 ff. SGB
111 durch Übernahme von Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen auf vorherige AntragsteIlung und
Nachweis.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.