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Nach Kündigung wieder zu den Eltern? U25

Verfasst: 05.11.2009 11:35
von Björn
Hallo, habe am 01.08.2009 meine Ausbildung begonnen und habe 4 Monate Probezeit.
Jetzt bin ich in meiner Freizeit nicht ans Handy gegangen, als die Firma mich angerufen hat, da das Telefon auf Stumm geschaltet in meiner Jackentasche steckte.

Jetzt sagte mir mein Chef, das sowas nicht geduldet wird und das er sich wohl dafür einsetzt, dass ich noch während meiner Probezeit gegangen werde. ;(

Was würde dann passieren?
Bin am 01.08. mit meiner Freundin zusammengezogen. Wenn ich jetzt die Ausbildung verliere, muss ich wieder zu meinen Eltern? (beziehen ALG2)
Irgendwie hab ich das gefühl, das jetzt wieder alles den Bach runtergeht.
Danke schonmal für eure Hilfe.

Verfasst: 05.11.2009 17:07
von Ringotube
Hallo Björn,

was fürne Freizeit meinste denn? Frühstückspause oder Mittagspause?
Oder nach Feierabend?
Ist es ein Firmen Handy oder ist es Dein eigenes?
Hattest Du Rufbereitschaft zum Zeitpunkt des Anrufes?
Was für ein Beruf lernste Du denn?

Gruß

Verfasst: 05.11.2009 21:43
von Björn
hi.
mit freizeit meine ich die zeit, die ich mit frei im dienstplan stehe, ob nun freier tag oder vor- bzw. nach der arbeit.

es ist mein eigenes handy und es ist keine rufbereitschaft vereinbart.
lerne verkäufer

Verfasst: 06.11.2009 09:17
von ayumi
Ich denke mal, der AG sucht einfach einen Grund um die Ausbildung in der Probezeit zu beenden. In seiner Freizeit muss kein AN für den AG ständig abrufbereit sein.

Im Falle der Kündigung wird man Dir sicherlich sagen, das Du zu den Eltern zurück sollst. Wie die Rechtslage nun aber wirklich aussieht, weiss ich leider nicht.

Verfasst: 06.11.2009 13:20
von Ziggi
ayumi hat geschrieben:Im Falle der Kündigung wird man Dir sicherlich sagen, das Du zu den Eltern zurück sollst. Wie die Rechtslage nun aber wirklich aussieht, weiss ich leider nicht.
Denke das die ARGE das nun nicht mehr von dir verlangen wird,da du ja schon aus der BG ausgetreten bist.
Du solltest deinen AG mal Fragen ( höflich aber bestimmt)aus welchem Grund du in deiner Freizeit dein Privathandy für Geschäftszwecke missbrauchen solltest. Es handelt sich schliesslich um ein Privates Handy, sollte dein AG dann immernoch der meinung sein das dieses verhalten eine Kündigung zur folge hat dann solltest du die tipps hier: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht- ... ldung.html# Kündigungsschutz und Probezeit beherzigen und schleunigst einen neuen Ausbilder suchen. :wink:
Du kannst, da du ja schon in einer eigenen Wohnung wohnst, einen eigenen Antrag auf H4 Stellen. Du bist nach geltendem Recht auch nicht in einer BG mit deiner Freundin, da eine BG frühestens nach 1nem Jahr zu vermuten ist. siehe auch hier: http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html ( runterladen als PDF)
Gruß ziggi

Verfasst: 06.11.2009 19:57
von D_C
Hi Björn,

kein Ausbilder braucht einen Grund um dich in der Probezeit zu kündigen, das geht ohne Angabe von Gründen. Wende dich umgehend an die Handwerkskammer, die haben Ausbildungsberater und mach dort einen Termin. Die helfen zwischen dir und dem Ausbilder zu beraten. Vielleicht ist es doch nur ein Missverständnis, man muss nicht immer gleich vom schlimmsten ausgehen. Und es wäre schlecht für dich, wenn diese Ausbildung abgebrochen ist.

Die Arge kann dich nicht zwingen wieder bei deinen Eltern einzuziehen

Gruß, DC