Muss Unterhaltsanspruch geprüft werden?
Verfasst: 03.11.2009 09:15
Guten Morgen,
im Januar ist nun endlich mein Scheidungstermin. Ursprünglich hatte ich um nachehelichen Unterhalt geklagt, wollte diesen Antrag aber nun zurückziehen, da die Aussicht auf Erfolg gegen null geht und es nur Streß mit sich bringt.
Nun habe ich gehört, dass ich als Empfänger von Alg II dazu verpflichtet bin den Anspruch prüfen zu lassen.
Stimmt das? Bisher wurde mir diesbezüglich auch noch keine Prozesskostenhilfe gewährt.
Wie soll ich mich verhalten?
Danke
Ruth
im Januar ist nun endlich mein Scheidungstermin. Ursprünglich hatte ich um nachehelichen Unterhalt geklagt, wollte diesen Antrag aber nun zurückziehen, da die Aussicht auf Erfolg gegen null geht und es nur Streß mit sich bringt.
Nun habe ich gehört, dass ich als Empfänger von Alg II dazu verpflichtet bin den Anspruch prüfen zu lassen.
Stimmt das? Bisher wurde mir diesbezüglich auch noch keine Prozesskostenhilfe gewährt.
Wie soll ich mich verhalten?
Danke
Ruth