Ermittlungsverfahren / Ordnungswidrigkeit

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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sommerwind1986
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Ermittlungsverfahren / Ordnungswidrigkeit

Beitrag von sommerwind1986 »

Hallo,

ich weiß zwar nicht, ob ich hier das richtige Forum gefunden habe, aber vielleicht hab ich ja Glück und jemand weiß Rat?
Mein Freund und ich haben von April 2009 - Juli 2009 Hartz4 bezogen. Eigentlich wollte ich meine Ausbildung im September anfangen. Habe aber (da ich bei einer Schule auf der Warteliste stand) Ende Juli die Zusage für eine MTA-Schule bekommen, die auch im August (mit dem Praktikum) startete.
Somit bin ich am 02. August zu meiner Gemeinde gegangen und habe wie gewohnt Halbwaisenrente beantragt, ohne zu wissen, dass ich eine Nachzahlung erhalten werde (von April - Juli).
Habe dann ca. am 11 oder 12. August meinen Bescheid im Briefkasten gehabt, indem auch die Nachzahlung erwähnt wurde. War aber damals mit meinem Praktikum beschäftigt und mein Freund ist selbstständig und hat auch kaum Zeit.
Also dachte ich, zwei Wochen Zeit, um das zu melden, wird die ARGE mir schon einräumen, denn es hätte ja auch sein können, dass ich die zwei Wochen im Urlaub bin und eben den Bescheid erst später bekomme.
Habe dann am 22. August ein Schreiben von der ARGE bekommen, dass sie durch einen Datenabgleich festgestellt haben, dass mir erneut Halbwaisenrente bewilligt worden ist und ich den Bescheid bis zum 25. September schicken soll.
Ok, hab ich mir gedacht, ich halte diese Frist ein und streß micht jetzt nicht und kümmere mich erst einmal um meine Ausbildung.
Hab dann am 19. September die Bescheinigung zugesandt (Eingangsdatum 21. September) und nun schreiben sie mir, dass ich eine Ordnungswidrigkeit begangen hätte und sie ein Ermittlungsverfahren deswegen eingeleitet haben.
Was nun? Soll ich mir einen Anwalt nehmen? Denn ich finde, eine diverse Zeit zum Mitteilen sollten sie einem schon einräumen...

Bin verzweifelt.

LG
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo sommerwind,
leider hast du nicht geschrieben welche Owig euch vorgeworfen wird. Da du eine Nachzahlung erhältst, kann es sein das zu unrecht Leistungen bezogen hast? Evtl. kannst du das abwenden, aber der Grund ist wichtig zu wissen. Im Ermittlungsverfahren sollte eine Anhörung stattfinden, bei dieser Anhörung kann man erklären warum wieso usw., aber um eine Rückzahlung der zu unrecht erhaltenen Gelder, wirst du nicht rum kommen. Manches mal ist es gut selber einen Überprüfungsantrag zu stellen, mit dem Hinweis das man keine zuvielen Leitungen erschleichen wollte und das ganze ein versehen war.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
sommerwind1986
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Beitrag von sommerwind1986 »

Uns wird vorgeworfen der Anzeigepflicht nicht nachgekommen zu sein. Aber wie gesagt, so schnell konnte ich nicht handeln. Dass ich zurück zahlen muss ist mir klar, aber ein Bußgeld möchte ich nicht zahlen. Ich habe doch nichts gemacht, außer mir eben bis zur gesetzen Frist Zeit zu lassen, den Rentenbescheid zu schicken. Wie gesagt, hätte ja auch für längere Zeit im Urlaub gewesen sein können und da hätte ich auch nichts melden können.
Verstehe das absolut nicht.
Corica
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Beitrag von Corica »

sommerwind1986 hat geschrieben:Uns wird vorgeworfen der Anzeigepflicht nicht nachgekommen zu sein. Aber wie gesagt, so schnell konnte ich nicht handeln. Dass ich zurück zahlen muss ist mir klar, aber ein Bußgeld möchte ich nicht zahlen. Ich habe doch nichts gemacht, außer mir eben bis zur gesetzen Frist Zeit zu lassen, den Rentenbescheid zu schicken. Wie gesagt, hätte ja auch für längere Zeit im Urlaub gewesen sein können und da hätte ich auch nichts melden können.
Verstehe das absolut nicht.
das amt macht einen datenabgleich und siehe da volltreffer.
hättest du es auch ohne anschreiben vom amt gemeldet ?
jetzt sind die spezis gefragt !!!!!!!!!!!!!!!!
ich kann dir nicht weiter helfen.

mfg dieter
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Uns wird vorgeworfen der Anzeigepflicht nicht nachgekommen zu sein.
OK, aber haben die nicht geschrieben nach §§ SGB?? wird Ihnen..... vorgeworfen Wichtig ist zu wissen Was genau §§ der vorwurf ist. Dann kann ich euch mehr sagen. :wink:
Auf jeden fall sollte eine Anhörung kommen und da kannst du dich dann dazu äussern.
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sommerwind1986
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Beitrag von sommerwind1986 »

Also ich finde es momentan nicht entscheidend, ob ich es später noch gemeldet hätte, oder nicht, sondern, dass der Zeitabstand zwischen dem Eintreffen des Bescheides und des Datenabgleiches vielleicht eine Woche war und ich somit gar keine Chance hatte, es so schnell zu melden. Ich war einfach mit anderen Dingen beschäftigt und als ich den Bescheid bekam, dachte ich, dass ich mindestens 2 Wochen Zeit hätte, da ich ja nicht mehr im Hartz4-Bezug stand.

Vorwurf: §60 Abs. 1 Satz 1 Nr.2, wobei ich nicht verstehe, weshalb in dem Schreiben steht, dass wir seit dem 01.04.2009 Hartz4 beziehen (das trifft ja wohl nicht mehr zu), sowie eben der §60, der ja aussagt, dass Leute die beantragen oder erhalten UNVERZÜGLICH melden müssen. Zu dem Zeitpunkt habe ich weder erhalten, noch beantragt. Ich habe nur rückwirkend erhalten und mir war schon klar, dass ich das auf jeden Fall zurück zahlen muss, aber wie gesagt eben nicht unverzüglich.
Kann man denn da gar nichts anfechten?
Kloisen
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Registriert: 26.09.2008 07:31

Beitrag von Kloisen »

Dieses Schreiben ist halt eine Art Standartschreiben was die einem zuschicken. Die müssen das halt machen. Nun prüfen Sie die ganze Geschichte. Wir hatte das mal wegen nicht angezeigter Zinsen von 10 Euro erhalten. Im Endeffekt war es bei uns so das Sie uns nur ne Abmahnung geschickt haben. Da sich die Ordnungswidrigkeit von Tausende Euro wie das im Schreiben vorhanden ist, gar nicht lohnt. Weil es absolut Unverhältnismäßig ist. Es sei denn es handelt sich bei dir um paar Tausende Euro, dann sieht es anders aus. Am besten mal Termin machen und Vorsprechen. Du kannst es ja eigentlich beweisen. Kontoauszug, Bescheid von der Halbwaisenrente und Schreiben von Hartz4 sind ja alle mit Datum versehen.
Aber gewöhne dich dran, das du nen Spruch bekommen wirst, dass du sowas sofort Anzeigen musst, am besten klingelst du Nachts noch bei deinem Bearbeiter.

Gruss
JohnyB.
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Beitrag von JohnyB. »

Und wenn du ganz viel Pech hast, steht nach ein paar Tagen bzw. Wochen der Zoll bei dir auf der Matte, nach dem Zoll bekommst du dann noch liebe Post von der Staatsanwaltschaft.

Ich wünsch dir viel Glück das du da ohne Nebenwirkungen raus kommst.
Corica
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Beitrag von Corica »

JohnyB. hat geschrieben:Und wenn du ganz viel Pech hast, steht nach ein paar Tagen bzw. Wochen der Zoll bei dir auf der Matte, nach dem Zoll bekommst du dann noch liebe Post von der Staatsanwaltschaft.

Ich wünsch dir viel Glück das du da ohne Nebenwirkungen raus kommst.
hat er was zu verzollen ?

was hat der zoll damit zu tun ?

mfg dieter
JohnyB.
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Beitrag von JohnyB. »

Wenn mann etwas nicht gleich meldet wenn sich etwas in der BG ändert und mann zu unrecht kohle bezieht, begeht mann Betrug am Staat.

Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen, ich hatte damals das Center angerufen und fragte ob dies reicht wenn ich mich telefonisch abmelde da ich Arbeit gefunden habe, sie sagten damals ja.
Doch wie das Leben so spielt wollte Wochen später keiner was davon gewußt haben, mal davon abgesehen ich habe alles auf Heller und Pfennig zurück gezahlt, und dennoch kam eine Anzeige wegen Betrug, weil mann sie scheinbar nicht mehr zurück ziehen kann.
Tage oder wochen später ich weiß es nicht mehr so genau stand der Zoll auf der Matte und nahm ein Protokoll auf das zur Staatsanwalt ging, von dort bekam ich dann eine Strafe die sich gewaschen hat 4 stelliger Betrag, davon hab ich ca. 2/3 ab bezahlt, leider wurde ich dazwischen mal Arbeitslos fand aber zum glück nach 3 Wochen wieder eine Arbeit, so rief ich gleich bei der Sta. an und bat um eine 6 Wöchige Stundung, was glaubst du was sie gesagt haben: "Geht nicht Haftbefehl geht raus" so wurde ich von der Arbeit weg gerissen und zu 6 Wochen Haft verdonnert. Der Arbeitgeber stellte mich nicht mehr ein danach.
Nun sitze ich fast 1 Jahr zu Hause, muß einen 1,50€ Job machen der mir überhaupt nix bringt.
Das alles spielte sich im Zeitraum 06- 08 ab.

Da kann ich nur sagen: "DANKE STAAT DAS DU MIR MEINE ARBEIT GENOMMEN HAST"
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Schwer nach zu weisen, dein fall ist nun nicht gerade leicht.Du hast
April 2009 - Juli 2009 Hartz4 bezogen.
und schreibst weiter
wollte ich meine Ausbildung im September anfangen.Habe aber (da ich bei einer Schule auf der Warteliste stand) Ende Juli die Zusage für eine MTA-Schule bekommen,.......am 02. August....Gemeinde ...wie gewohnt Halbwaisenrente beantragt....ohne zu wissen, ......Nachzahlung .........(von April - Juli)...11 oder 12. August..Bescheid..22. August ....ARGE .....Datenabgleich...
Also das hört sich nicht gut an, du solltest deiner ARGE schreiben das du, wie hier beschrieben, aus unwissenheit dir nicht bewusst war, das du hättest den Bescheid der Halbwaisenrente, direkt nach erhalt, der ARGE zuschiken müssen und wegen deiner Schulischen Ausbildung ( Praktikum) deine Kopf wohl wo andees war. Schreibe auch das du nicht gewusst hast, das dir eine Halbwaisenrente während des Bezug's von ALG2 zusteht, du diese im vorfeld gestellt hättest um den SGB2 anspruch zu mindern, wenn es dir bewust gewesen wäre. Aber das du keinesfalls in böser absicht gehandelt hast. Du kannst ja auf den relativ kurzen Zeitlichen abstand hinweisen und versuchen zu erklären das dir die Zeit wegen der Ausbildung derzeit davon läuft. Dann bleibt nur noch ab zu warten und hoffen. Wenn die ARGE-mitarbeiter/in deine argumente nach vollziehen können, kann es sein, das man davon absieht, dir eine Geldbuße auf zu erlegen.

Viel Glück :wink: Ziggi
Ps.: Trage nicht zu dick auf, schreibe es etwa so wie im 1. beitrag.
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sommerwind1986
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Beitrag von sommerwind1986 »

Ich habe ja nur eine rückwirkende Nachzahlung bekommen, da mich die MTA-Schule schon im August genommen hat. Hätte ich wie vorher gewollt, die Ausbildung für September begonnen, hätte ich keine Nachzahlung bekommen. (War bis März in Ausbildung und zwischen dieser und einer neuen Ausbildung darf nur ein gewisser Abstand liegen, sonst bekommt man in dieser Zeit keine Halbwaisenrente)
Wie gesagt, ich wusste nicht, dass ich eine Nachzahlung erwarten werde. Zudem wusste ich auch nicht, dass, wenn man nicht mehr im Bezug ist, sofort aufspringen muss, und es melden muss. Denn, da keine laufenden Zahlungen mehr eingehen, nimmt das ja keinen negativen Einfluss darauf.

Wie gesagt, habe die Zusage für die MTA-Schule am 27.07.2009 bekommen und musste mich noch um ein 3-wöchiges Praktikum bemühen, welches vor richtigen Schulbeginn (14.09) zwingend erforderlich war und deswegen war mir das eigentlich nicht so wichtig, es gleich zu melden. Und dann kam am 22.08 (habe die Nachzahlung erst am 18.08 auf meinem Konto gehabt) schon das Schreiben zwecks Datenabgleich und mir wurde ja die Frist zum Zusenden des Bescheides gesetzt.
Von daher habe ich, ohne schlechtes Gewissen, die Frist eingehalten und den Bescheid nicht vorher zugesandt.

Also, dass der Zoll oder gar die Staatsanwaltschaft gleich vor meiner Tür steht, wage ich zu bezweifeln, ich habe in den 3 Monaten nur eine Überzahlung von 350 Euro "verursacht" (Also indirekt) und deswegen fahren die nicht gleich solche Geschütze auf. Wenn ich nicht zahlen will, dass da dann der Zoll irgendwann vor der Tür steht und mein Auto entstempeln will o. ä. ist mir klar, aber so nicht.


Meine Frage: Ich habe ja nachdem ich den Rentenbescheid zugesandt habe, ein Schreiben erhalten in dem stand, dass ich grobfahrlässig meiner Anzeigepflicht nicht nachgekommen bin etc. erhalten. Darauf hin habe ich widerspruch eingelegt und diesem wurde auch im vollem Umfang entsprochen. Kann mir dieser Bescheid, dass dem Widerspruch entsprochen wird, nicht helfen, ein Bußgeld abzuwenden?
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Also, du hast einen Bescheid bekommen, das du deiner meldepflicht nicht nachgekommen bist und dieser wurde per wiederspruchsbescheid wiederrufen? Und dann war da noch ein schreiben
dass ich eine Ordnungswidrigkeit begangen hätte und sie ein Ermittlungsverfahren deswegen eingeleitet haben.
gegen dieses würde ich bitten den in kopie beiliegenden Wiederspruchsbescheid zur kenntnis zu nehmen und das verfahren einzustellen. Sollte Vater Staat und seine gehilfen trotzdem der meinung sein dir eine OWiG aufdrücken zu müssen solltest du einen Rechtsanwalt beauftragen, denn
Der Leistungsempfänger hat bei Antragsstellung nach Wissen und Gewissen zu handeln und diesen zu stellen. Das Amt setzt dies voraus und kann nur bei begründetem Verdacht weitere Maßnahmen einleiten. Also nicht auf blauem Dunst, deshalb sind auch dem Amt Grenzen gesetzt.
:) Denke das wird genügen.

Gruß Ziggi
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sommerwind1986
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Beitrag von sommerwind1986 »

Also ich habe ein Schreiben erhalten, indem stand, dass ich eben zurück zahlen muss und ich grobfahrlässig meiner Meldepflicht nicht nachgekommen sei. Dem habe ich widersprochen(mit Kontoauszug, Schulbescheinigung etc.) und habe daraufhin ein Schreiben bekommen, dass ich zwar zurück zahlen muss, aber meinem Widerspruch wird im vollen Umfang entsprochen.
Daraufhin kam nun das Schreiben, dass ich eine Ordnungswidrigkeit begangen hätte und ich mit einer Strafe rechnen muss, da ich meine Meldepflicht verletzt habe.
Entweder läuft bei der ARGE die Korrespondenz intern schlecht, was ich mir aber nicht vorstellen kann, da das Schreiben von einer und der selben Dame stammt, oder das Schreiben, das besagt, dass meinem Widerspruch entsprochen wird ist falsch oder ich habs falsch verstanden.
Corica
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Beitrag von Corica »

wende dich an die linken, die helfen dir.
bei uns ist es gefundenes fressen für die linken.
das ist doch schon lächerlich was die mit uns veranstalten.

mfg dieter
Kloisen
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Beitrag von Kloisen »

Wenn ich das alles lese auch von JohnyB. Dann soll mich echt noch einer fragen warum die NPD in manchen Landestagen sitzt. Mal ehrlich manchmal hilft wirklich nur noch Kampfhund und Baseballkeule. Echt zum kotzen alles.
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

@ sommerwind1986
Daraufhin kam nun das Schreiben, dass ich eine Ordnungswidrigkeit begangen hätte und ich mit einer Strafe rechnen muss, da ich meine Meldepflicht verletzt habe.
Deine Sachbearbeiterin scheint sich nicht im Sozialrecht auszukennen. Diese Sachbearbeiterin hat dir also im Wiederspruchsbescheid recht gegeben das du NICHT
grobfahrlässig meiner Meldepflicht nicht nachgekommen sei
sondern du nur nachzahlen mußt. In einem neuen Schreiben will sie dir nun über die hintertür ne OWiG reinwürgen, OK. 1.) Prüfe die Daten der Briefe( Postlaufweg könnte verschoben sein) 2.) Schreibe deine SB an und bitte darum, auch dieses scheiben:
dass ich eine Ordnungswidrigkeit begangen hätte und ich mit einer Strafe rechnen muss, da ich meine Meldepflicht verletzt habe.
für gegenstandslos zu erklären, da sie dir ja, mit dem Wiederspruchsbescheid, in vollem umfang recht gegeben hat.
Du bist ja, innerhalb der gesetzten Frist:
den Bescheid bis zum 25. September schicken soll. ....... am 19. September die Bescheinigung zugesandt (Eingangsdatum 21. September)
tätig geworden.
3.) Aber:
§ 60 Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter
(1) Wer jemandem, der Leistungen nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht, Leistungen erbringt, die geeignet sind, diese Leistungen nach diesem Buch auszuschließen oder zu mindern, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist.
(2) Wer jemandem, der eine Leistung nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht, zu Leistungen verpflichtet ist, die geeignet sind, Leistungen nach diesem Buch auszuschließen oder zu mindern, oder wer für ihn Guthaben führt oder Vermögensgegenstände verwahrt, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber sowie über damit im Zusammenhang stehendes Einkommen oder Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist. § 21 Abs. 3 Satz 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend. Für die Feststellung einer Unterhaltsverpflichtung ist § 1605 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden.
(3) Wer jemanden, der
1. Leistungen nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht oder dessen Partner oder
2. nach Absatz 2 zur Auskunft verpflichtet ist,beschäftigt, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen über die Beschäftigung, insbesondere über das Arbeitsentgelt, Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist.
(4) Sind Einkommen oder Vermögen des Partners zu berücksichtigen, haben
1. dieser Partner,
2. Dritte, die für diesen Partner Guthaben führen oder Vermögensgegenstände verwahren,
der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist. § 21 Abs. 3 Satz 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend.
(5) Wer jemanden, der Leistungen nach diesem Buch beantragt hat, bezieht oder bezogen hat, beschäftigt, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen Einsicht in Geschäftsbücher, Geschäftsunterlagen und Belege sowie in Listen, Entgeltverzeichnisse und Entgeltbelege für Heimarbeiter zu gewähren, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist.
DieSB wirft dir vor, das du den Antrag auf Halbwaisenrente hättest stellen müssen bevor oder während du im H4 bezug warst und nicht nachdem! Versuche dieser SB, den sachverhalt
Ich habe ja nur eine rückwirkende Nachzahlung bekommen, da mich die MTA-Schule schon im August genommen hat. Hätte ich wie vorher gewollt, die Ausbildung für September begonnen, hätte ich keine Nachzahlung bekommen. (War bis März in Ausbildung und zwischen dieser und einer neuen Ausbildung darf nur ein gewisser Abstand liegen, sonst bekommt man in dieser Zeit keine Halbwaisenrente)
zu erklären (lass dir evtl. von den mitarbeitern des Rentenamtes eine bestätigung deiner angaben geben).
Ziggi :roll:
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sommerwind1986
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Beitrag von sommerwind1986 »

Ok dies werde ich machen, auf jeden Fall. Meine Sachbearbeiterin und ich haben ja damals(als der Antrag auf Hartz4 gestellt worden ist) mit der Rentenkasse telefoniert und die haben ja verneint, dass es Halbwaisenrente geben wird.
Dass ich später noch einen Schulplatz für August bekommen würde, konnte ich ja nicht ahnen.
Vielen lieben Dank!
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

@Corica, JohnyB.,Kloisen
der Zoll bei dir auf der Matte.....Post von der Staatsanwaltschaft

was hat der zoll damit zu tun ?

hilft wirklich nur noch Kampfhund und Baseballkeule
Was hat das mit der bitte von sommerwind1986 zu tun? Sie wollte hilfe und keine Panikmache. Und gewisse anmerkungen sind wirklich unpassend finde ich.

JohnyB.,
tut mir leid was da passiert ist, aber das war PP! Denke du weisst das wenn du Schriftlich mitteilung gemacht hättest, dann wäre das warscheinlich nie Passiert.
Wir H4ler stehen nunmal unter GENERALVERDACHT den Staat Betrügen zu wollen, da wir das wissen müssten, sollten wir uns entsprechend verhalten und wenn das kind in den Brunnen zu fallen Droht, dann handeln! So wie Sommerwind1986.

ZIGGI :mrgreen:
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Beitrag von Ziggi »

sommerwind1986
Meine Sachbearbeiterin und ich haben ja damals(als der Antrag auf Hartz4 gestellt worden ist) mit der Rentenkasse telefoniert und die haben ja verneint, dass es Halbwaisenrente geben wird.
dann verweise auf dieses Telefonat, es sollte einen Akteneintrag darüber bei deiner SB geben.
Damit könntest du Beweisen das dieser fehler nicht bei dir liegt. :wink:
Viel Glück

Ziggi
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Beitrag von JohnyB. »

naja ob mann das PP nennen kann lass ich mal dahin gestellt ziggi, ich habe gefragt ob ich es auch Schriftlich mitteilen soll, die Antwort war ein Glasklares Nein telefonisch reicht.
Ich war nicht mal aufm Gericht was mir eigentlich rechtlich zu gestanden hätte.
Was glaubst du was für Augen ich gemacht hab als der Zoll bei der Firma auf tauchte :shock:
ich wußte erst garnicht um was es geht!!
Ich wollte eigentlich nur mit meinem Beitrag darauf hin weisen was passieren kann (muß nicht), denn wenns drauf an kommt werden sich die Damen u. Herren da oben sich gegenseitig schützen, da hat mann als Fußvolk keine chance mehr.

@sommerwind1986

Ich wünsch dir auf alle Fälle viel Glück, und lass dich nicht in die Ecke drücken.
sommerwind1986
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Beitrag von sommerwind1986 »

Vielen Dank. Naja mein Vater ist Oberzollinspektor vielleicht kann der mir helfen.
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Sag ich doch, Persöhnliches Pech,auch wenn ich für dich mitleid empfinde.
ich habe gefragt ob ich es auch Schriftlich mitteilen soll, die Antwort war ein Glasklares Nein telefonisch reicht.
wenn die sagen das langt dann heisst das mal sehen wie wir ihnen das Leben jetzt erstrecht schwer machen können oder zu Deutsch "wenn der glaubt, ich mach'n Finger krumm, dann hat er sich geirrt". Wenn ich etwas mitzuteilen habe, egal was, teile ich das siesen SB's immer schriftlich ( per mail vorab) und in Papierform mit( Wenn kein Geld für BFmarke zur hand, bei der nächsten Dienststelle, auch Krankenkassen, abgeben,. Im rahmen der Amtshilfe<SGBB>werden diese dann dem richtigen zugestellt und du hast eine eingangsbestätigung auf der kopie) . Bei einem Telefonat, hätte ich zumindest, einen zuverlässigen Zeugen dabei gehabt.
Ich wollte ausserdem nur ausdrücken das mann zwar mitteilen kann das es ganz Furchtbar enden kann aber man sich doch wehren sollte.
Dein beitrag war halt ein wenig entmutigend :oops: in meinen Augen.

Ich denke auch, die anderen beiden sollte man manches mal garnicht beachten, deren beiträge sind absolut nicht hilfreich, nur rumgenörgel.:twisted:

Sommerwind1986,
dann hast du ja schon fast nen JOKER in der hinterhand. 8)

Kopf hoch, wird schon
Ziggi
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Beitrag von Corica »

es nörgelt keiner !!!!!!!!!!!!!!
helfen wollen alle, aber einer kann es nur richten.
recht haben und recht bekommen.--------------------------
da helfen deine gesetze auch nichts.

lg dieter
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